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Park-and-Ride-Anlagen im Check: Ein Viertel fällt bei Automobilclub-Test durch

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Speziell für Berufspendler sind Park-and-Ride-Plätze eine gute Möglichkeit, ihr Auto am Stadtrand stehenzulassen. Wie gut die Anlagen sind, zeigt nun der Test eines Automobilclubs.

Gerade in größeren Städten macht Autofahren zu den Stoßzeiten aufgrund des Verkehrs häufig wenig Spaß. Der ein oder andere Autofahrer würde wohl auch gerne seinen Wagen stehenlassen und beispielsweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Arbeit pendeln – wenn er denn zu Hause einen entsprechenden Anschluss hätte. Wer jedoch etwas weiter draußen wohnt, ist oft auf das Auto angewiesen. Allerdings muss man trotzdem nicht die ganze Strecke bis zum Arbeitsplatz in der Stadt im Pkw zurücklegen: Eine Möglichkeit für den Umstieg sind sogenannte Park-and-Ride-Anlagen – also Parkplätze, auf denen man das eigene Auto stehenlassen und auf den ÖPNV oder andere Mobilitätsangebote umsteigen kann. Nun gab es einen großflächigen Test solcher Anlagen – mit durchwachsenem Ergebnis.

Automobilclub testet 652 Park-and-Ride-Plätze: Zwei Anlagen teilen sich den letzten Platz

Mithilfe von 700 Ehrenamtlichen hat der Auto Club Europa (ACE) seit April 2023 bundesweit 652 Park-and-Ride-Plätze unter die Lupe genommen. Nur Anlagen, die Anschluss an mindestens ein ÖPNV-Angebot hatten, wurden untersucht. Die Tester prüften die Anlagen in den Kategorien „Angebot & Ausstattung“, „Sicherheit“, „Barrierefreiheit“ sowie „zusätzliche Mobilitätsangebote“.

Unter anderem wurde beispielsweise untersucht, ob die Parkplätze über eine Videoüberwachung verfügten. Auch mit zusätzlichen ÖPNV-Angeboten oder anderen Mobilitätsangeboten wie etwa Carsharing, E-Scootern oder Leihfahrrädern konnten die P&R-Anlagen punkten. Ein Viertel der untersuchten Parkplätze fiel in dem Test mit weniger als acht von möglichen 18 Punkten durch. Den letzten Platz teilten sich gleich zwei P&R-Anlagen, die jeweils auf lediglich zwei Punkte kamen.

Der Automobilclub ACE hat mithilfe von Ehrenamtlichen in Deutschland 652 Park-and-Ride-Anlagen getestet. (Symbolbild)

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Park-and-Ride-Anlagen im Test: Nicht alle Angebote sind kostenlos

Nur sechs Prozent der getesteten Anlagen konnten die Tester überzeugen und erhielten das Prädikat „Exzellent“. Der Großteil der P&R-Parkplätze (68 Prozent) landete im Mittelfeld. Wie der ACE erklärte, seien 80 Prozent aller überprüften Anlagen kostenfrei. Einige sind jedoch verhältnismäßig teuer: Gleich drei Anlagen verlangten eine Gebühr von 12 Euro pro Tag. Für Urlauber könnte ein solcher Abstellplatz dennoch eine Option sein – denn an Flughäfen sind die Parkgebühren teils deutlich höher. Und auch wer meint, einfach wild in der Natur parken zu müssen, um Geld zu sparen, kann am Ende tief in die Tasche greifen müssen.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Sicherheit und Barrierefreiheit von Park-and-Ride-Anlagen: Anlass zur Kritik

Kritik seitens der Tester gab es unter anderem beim Thema Sicherheit. Hier wurde untersucht, ob eine ausreichende Beschilderung und Beleuchtung vorhanden ist, es gut sichtbare Stellplatzmarkierungen gibt und ob es eine bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Gehbereich gibt. Auch mit einer Videoüberwachung konnten die Anlagen punkten. In der Kategorie Sicherheit kamen die Anlagen im bundesweiten Durchschnitt jedoch nur auf 65 Prozent. Auch bei der Barrierefreiheit gibt es Nachholbedarf: Nur 64 Prozent der überprüften Anlagen sind laut ACE barrierefrei.

Positiv: 86 Prozent der getesteten Park-and-Ride-Anlagen bieten mehr als ein ÖPNV-Angebot

„Arbeitswege werden noch zu häufig allein im Auto zurückgelegt“, erklärte der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich. „P+R Anlagen sind als Schnittstelle zwischen Städten und angrenzenden Landkreisen die richtige Lösung, müssen aber auch attraktiv und alltagstauglich sein, damit sie genutzt werden.“ Immerhin: 86 Prozent der überprüften P&R-Anlagen bieten mehr als ein ÖPNV-Angebot, wodurch sie als Umstiegspunkt besonders attraktiv werden. Zusätzliche Mobilitätsangebote sind jedoch deutlich seltener vorhanden: Taxi-Stände sind mit 40 Prozent noch am weitesten verbreitet. Nur elf Prozent verfügten hingegen über ein Carsharing-Angebot und nur fünf Prozent boten Leih-Scooter an.

Rubriklistenbild: © Chai von der Laage/Imago

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