Gebäudeenergiegesetz

Habecks Heizungsgesetz: Werden diese Heizsysteme im Gesetz einfach vergessen?

  • Amy Walker
    VonAmy Walker
    schließen

Das Gebäudeenergiegesetz geht jetzt durch den Bundestag. Es muss sehr schnell angepasst werden. Dabei könnte die Ampel manche Heizungen vergessen.

Berlin – Nach langem, zähem Ringen konnte sich die Ampel-Koalition auf ein Gebäudeenergiegesetz einigen. Der Entwurf, der wochenlang die Runden machte, wird nun abgeändert und soll noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Dafür hat das Wirtschaftsministerium knapp zwei Wochen Zeit.

In zwei Wochen ein Gesetz umschreiben – da könnte man schon mal was vergessen. Genau das ist die Angst vieler in der Heizungsbranche. Für die weniger diskutierten Heizsysteme wie Flüssiggas oder Infrarotheizungen geht es um die Existenz. Sind sie in Zukunft erlaubt?

Wirtschaftsminister Robert Habeck spricht auf dem Länderrat der Grünen im hessischen Bad Vilbel.

Flüssiggas ist bei Sanierung im Bestand möglich

Was Flüssiggas betrifft, äußert sich der Deutsche Verband Flüssiggas positiv: „Es gibt Möglichkeiten laut Gesetz“, bestätigt auf Anfrage ein Pressesprecher. Vor allem im ländlichen Raum seien Flüssiggas-Heizungen oft die einzige realistische Alternative zu einem Ölkessel. „Rund 830.000 Gebäude in Deutschland mit alten Ölheizungen können das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel praktisch nur durch einen Umstieg auf Flüssiggas-Hybridheizungen oder Flüssiggas-Heizungen mit regenerativem Flüssiggas erreichen“, so der Verband.

Im aktuellen GEG-Entwurf sind also Heizungen, die biogenes Flüssiggas verwenden oder ein Hybridmodell sind - zum Beispiel in Kombination mit einer Wärmepumpe - in Bestandsgebäuden weiter erlaubt. Im Neubau hingegen nicht, worüber der Verband enttäuscht ist.

Flüssiggas (LPG, Liquefied Petroleum Gas) besteht aus Propan und Butan. Die Moleküle lassen sich bei Raumtemperatur unter niedrigem Druck verflüssigen. Es wird oft verwechselt mit LNG, was verflüssigtes Erdgas ist.

Infrarotheizungen: Keine Sicherheit im Heizungsgesetz

Doch bei der Infrarotheizung, die vor allem in großen Industriehallen zum Einsatz kommt, herrscht viel Unsicherheit. In einem Gespräch mit der FAZ sagt Thomas Kübler, Geschäftsführer von Kübler Hallenheizungen, dass er alles andere als sicher ist, ob seine Heizungen noch erlaubt sein werden. Während das Gesetz umgeschrieben wird, muss er bangen: Fallen Infrarotheizungen durchs Raster?

Im ersten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes wurden Industriehallen mit Deckenhöhen über 20 Meter an die gleichen Vorgaben gebunden wie Kindergärten, Schulen, Verwaltungsgebäude. Während letztere aber in der Regel schon mit Wärmepumpen ausgestattet werden können, sind diese in großen Hallen völlig ungeeignet.

Nach Angaben Küblers in der FAZ sind Industriehallen für rund 15 Prozent des gebäuderelevanten Energieverbrauchs verantwortlich. Wie man die Hallen effizient und möglichst klimaneutral heizt, sollte also keine unerhebliche Rolle spielen.

Habeck-Ministerium erteilt Mega-Deal bei Viessmann „grünes Licht“.

Infrarotheizungen müssen in Zukunft mit Wasserstoff betrieben werden

Infrarotheizungen sind strombetrieben, allerdings heizen sie nicht die Umgebungsluft auf, sondern die Flächen. Das macht auch Sinn: In einer großen Halle mit Deckenhöhen von 20 Metern ist es Energieverschwendung, die Luft aufzuheizen. Die Infrarotheizung ist also punktgenauer und spart dadurch wesentlich mehr Energie.

Aber die Energie muss momentan noch aus Gas gewonnen werden. Sie ausschließlich mit grünem Strom zu betreiben macht Infrarotheizungen unwirtschaftlich, Wasserstoff und grüne Gase sind da die Zukunft. Da es diese aber noch nicht in den nötigen Mengen gibt, muss es eine Übergangszeit geben dürfen. Und auf die kommt es im Gesetz jetzt an. Ob das dann so berücksichtigt wurde, wird sich wohl erst in der letzten Minute zeigen.

Derweil löst sich ein Vorhaben der Ampelregierung offenbar in Luft auf: günstigere Strompreise dank erneuerbarer Energien.

Rubriklistenbild: © Boris Roessler/dpa

Mehr zum Thema