Fahrt zur Entsorgung

Mülltonne im Schlepptau: Polizei stoppt Ford-Fahrer mit kurioser Transportmethode

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Überladene oder schlecht gesicherte Anhänger gehören für die Polizei zum Alltag. Jetzt stoppten die Beamten in Thüringen aber ein besonders kurioses „Gespann“.

Wer als Polizist täglich mit Autofahrern zu tun hat, der erlebt so einiges. Mitunter wird es schnell mal gefährlich, wie etwa kürzlich, als zwei Jugendliche einen Radlader klauten und sich eine wilde Verfolgungsjagd mit den Beamten lieferten. Manchmal sind die Erlebnisse aber auch eher kurioser Art, wie ein Porsche, der mit einer Art James-Bond-Kennzeichen gestoppt wurde oder ein VW, der mit einer Auflaufform als Ölwanne unterwegs war. Nun machte die Polizei in Thüringen eine ungewöhnliche Entdeckung.

„Abenteuerliches Gespann“: 86-Jähriger im Ford-Kombi schleppt Mülltonne ab

Wie die Beamten berichten, sichtete eine Streife zwischen Woffleben und Niedersachswerfen einen Ford-Kombi mit einem kuriosen Anhängsel. Die Polizisten des Inspektionsdienstes Nordhausen hätten ihren Augen nicht getraut: Im Schlepptau hatte der Kombi nämlich eine Mülltonne. Das „abenteuerliche Gespann“ wurde gestoppt.

Mülltonne voll: 86-Jähriger hängt sie einfach ans Auto – „Man muss sich nur zu helfen wissen“

Die Erklärung des 86-jährigen Fahrers für seine Transport-Aktion war relativ einfach: Die Mülltonne sei voll gewesen und er wolle sie nun zu einer Entsorgungsstelle fahren und entleeren. Auch wenn durch die Tonne die Anhängelast des Kombis sicherlich nicht überschritten war, wie kürzlich bei einem Tesla, der einen Radlader hinter sich her zog – den Vorschriften entsprach die Mülltonnen-Anhänger natürlich nicht. „Man muss sich nur zu helfen wissen“, kommentierte eine Nutzerin den Facebook-Post der Polizei.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Die Fahrt mit der Tonne im Schlepptau war dann an dieser Stelle auch beendet. Wie die Polizei berichtet, seien andere Verkehrsteilnehmer nach ersten Erkenntnissen nicht gefährdet gewesen. Im Gegensatz zu einem genervten SUV-Fahrer, der kürzlich ein Müllauto auf dem Gehsteig überholte und dabei einen Arbeiter anfuhr.

Rubriklistenbild: © Landespolizeiinspektion Nordhausen

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