Polizei greift ein

„Teslafahrer abseits der Realität“ – Model X schleppt viel zu schweren Radlader

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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In Mecklenburg-Vorpommern fiel der Polizei ein Tesla mit einem Anhänger auf und stoppte ihn – der Radlader darauf war viel zu schwer.

Wenn es um das Thema Verkehrssicherheit geht, macht die Polizei teils haarsträubende Entdeckungen: Ob kuriose Konstruktionen, bei denen Auflaufformen als Ölwannen verwendet werden, komplett überladende Lkw, oder auch Kleintransporter, aus denen meterweit Holzlatten überstehen. Manchmal könnte es nicht schaden, wenn man sich vor Fahrtantritt vielleicht informiert hätte, was man darf und was nicht. Auch ein Tesla-Fahrer in Mecklenburg-Vorpommern hatte im Februar 2023 offenbar keine Lust nachzusehen, wie viel sein Elektroauto eigentlich ziehen darf – nun drohen ihm eine satte Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg.

„Teslafahrer abseits der Realität“ – Model X zieht viel zu schweren Radlader

Wie die Polizei berichtet, fiel den Beamten auf der Bundesstraße 96 in der Nähe von Stralsund ein Tesla Model X mit einem Anhänger auf – geladen war ein Radlader. Das Bauchgefühl der Polizisten: Hier stimmt was nicht – und die Beamten sollten recht behalten. Laut Fahrzeugschein war bei dem Elektroauto eine Anhängelast von 2.250 kg eingetragen, doch allein der Radlader brachte bereits 2,9 Tonnen auf die Waage. Zusammen mit dem Gewicht des Anhängers zog der Stromer also 3,6 Tonnen.

Im Klartext: Der 19-Jährige hatte die Anhängelast seines Wagens um mehr als die Hälfte des zulässigen Gewichts überschritten. Der Bußgeldkatalog endet bei der Überschreitung der Anhängelast bereits bei 30 Prozent. Der Fahrer muss demnach mit einem Bußgeld in Höhe von 235 Euro rechnen, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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Tesla-Fahrer zieht mit Model X viel zu schweren Radlader – „Pech, wenn er nicht rechnen kann.“

Tesla-Fahrzeuge verfügen über einen speziellen Anhängermodus, der aktiviert werden muss, sobald man einen Anhänger zieht – allerdings kann der Autobauer Kunden, die Fremdzubehör verwenden – etwa bei der Anhängerkupplung – den Modus auch verweigern. Die Polizei Vorpommern-Rügen teilte den Vorfall mit dem Radlader auch auf Facebook – wo der Tesla-Fahrer mit seinem schwergewichtigen Anhänger inzwischen auch schon einige Male kommentiert wurde:

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

  • „Und dieser Babyspanngurt soll das ganze Gewicht und jede Schwingung ausgleichen und halten?“
  • „Teslafahrer abseits der Realität.“
  • „Viel zu wenig Strafe.“
  • „Pech, wenn er nicht rechnen kann.“
  • „Wo hat der Vollpfosten seinen Führerschein gemacht?“

Rubriklistenbild: © Polizei Stralsund

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