Ampel-Plan
Umgestaltung des Ehegattensplittings: Was sich für Ehepartner wandelt
- VonMax Schäferschließen
Die Ampel strebt die Beendigung des bestehenden Ehegattensplittings an. Die Umgestaltung soll ein Element der „Wachstumsinitiative“ im Finanzplan 2025 sein. Welche Modifikationen kommen auf Eheleute zu?
Berlin – Das Ehegattensplitting steht schon lange im Fokus. Es setze falsche Anreize für Ehepartner und sorge vor allem dafür, dass Frauen weniger arbeiten als Männer. Dementsprechend hat die Ampel-Koalition eine Reform des Steuermodells geplant. Ziel ist, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern. Ganz abschaffen wollen es SPD, Grüne und FDP jedoch nicht.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“
Ampel plant Reform des Ehegattensplittings: Was soll sich ändern?
In der laufenden Legislaturperiode hat sich jedoch wenig getan – bisher. Im Zuge der Verhandlungen um den Haushalt 2025 und der „Wachstumsinitiative“ findet sich die Reform des Ehegattensplittings jedoch wieder – im Abschnitt zur Frauenerwerbstätigkeit. Auch hier ist das Aus der Kombination der Steuerklassen III und V und deren Überführung in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV geplant.
Bisher haben Ehepaare die Wahl zwischen den Modellen aus verschiedenen Steuerklassenkombinationen:
- Bei der Kombination der Steuerklassen III und V ist ein Ehepartner in der Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V. Bei letzterem wird dabei kein Grundfreibetrag angerechnet, so dass der volle Lohn besteuert wird. Für die Steuerklasse III gibt es dagegen den doppelten Grundfreibetrag. Das ist vor allem sinnvoll, wenn die Löhne sehr unterschiedlich ausfallen.
- Wenn beide Ehepartner in Steuerklasse IV sind, gilt für beide der einfache Grundfreibetrag. Wenn beide in etwa ähnlich gut verdienen, ist das Modell lohnenswert.
- Beim Faktorverfahren der Steuerklasse IV wird die Lohnsteuer nach dem Modell der Steuerklasse IV berechnet. Der Unterschied ergibt sich jedoch bei der Einkommenssteuer. Aus den unterschiedlich hohen Einkommen und der unterschiedlichen Steuerlast ergibt sich dabei ein Faktor, um den die Lohnsteuer jeweils bereinigt wird.
Wie wirkt sich die Reform des Ehegattensplittings hin zum Faktorverfahren der Steuerklasse IV aus?
Das Modell der Steuerklasse IV mit Faktor soll nach den Ampel-Plänen damit zum Standard werden. Für die Steuerlast der Verheirateten ergibt sich dadurch übers Jahr gesehen kein Unterschied. Sie zahlen immer die selbe Steuersumme, die Kombination der Steuerklassen mache keinen Unterschied, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Für die Steuereinnahmen des Bundes ändert sich dadurch laut Focus ebenfalls nichts.
Für die Partnerin oder den Partner, die oder der einen geringen Lohn erhält und im Modell der Steuerklassen III und V nach Steuerklasse V besteuert wird, macht es jedoch einen Unterschied. Sie haben hohe Abgaben, wodurch ihr Nettolohn niedriger ausfällt als in den anderen Modellen des Ehegattensplittings. Sie haben dadurch weniger Geld zur Verfügung. Zudem fallen auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld geringer aus.
Überführung zu Steuerklasse IV soll für gerechtere Verteilung beim Ehegattensplitting sorgen
„Ziel des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren ist es, die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu verteilen“, erklärte auch eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf IPPEN.MEDIA-Anfrage. Anhand des Lohns könne dadurch die Lohnsteuer „realitätsgenau unter Berücksichtigung des Splitting-Verfahrens“ ermittelt werden.
An einem konkreten Beispiel der Vereinigten Lohnsteuerhilfe: Hat der Mann ein Gehalt von 50.000 Euro, die Frau ein Gehalt von 20.000 Euro, zahlt die Frau bei Steuerklasse V trotzdem 2792 Euro Steuern, der Mann mit dem deutlich höheren Gehalt zahlt in Steuerklasse III mit 3866 Euro lediglich etwas mehr als 1000 Euro mehr. Zusammen ergeben sich dabei 7886 Euro an Steuern sowie eine Nachzahlung von 1228 Euro. Beim Modell der Steuerklasse IV mit Faktor zahlt der Mann 7209 Euro Steuern, die Frau 678 Euro. Die gemeinsame Steuerlast bleibt mit 7886 Euro gleich, wird dabei jedoch über das gesamte Jahr verteilt.
Wann will die Ampel das Ehegattensplitting reformieren?
Wann die Reform des Ehegattensplittings kommt, ist jedoch bisher unklar. Einen konkreten Zeitplan sieht die Ampel-Koalition auch in dem am Freitag, 5. Juli, veröffentlichten Papier zur „Wachstumsinitiative“ nicht vor. Stattdessen heißt es darin: „Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie diese Umsetzung möglichst zeitnah und deutlich schneller als bis zum bisher avisierten Jahr 2030 erfolgen kann.“ Auf IPPEN.MEDIA-Anfrage teilte das federführende Finanzministerium mit, dass die Details der Regelung weiterhin erarbeitet werden.
Eine Abstimmung mit den Landesregierungen ist nötig, weil es sich die Reform des Ehegattensplittings um ein Zustimmungsgesetz handeln würde. Da 42,5 Prozent der Lohnsteuer an die Bundesländer fließen und damit ihre Finanzen berührt werden, muss also der Bundesrat zustimmen. Damit ist die Reform in der bis Herbst 2025 laufenden Legislaturperiode unklar.