Freibeträge, Vorteile, Nachteile

Was gilt in welcher Steuerklasse – und wann verändert sie sich?

  • Marco Blanco Ucles
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Sechs verschiedene Lohnsteuerklassen gibt es in Deutschland. Doch wofür stehen sie im Einzelnen? Die Übersicht.

Wer einen Blick auf seine Lohnabrechnung wirft, dem fällt auf, dass monatlich eine Lohnsteuer an den Staat gezahlt wird. Auch in welcher Lohnsteuerklasse man sich befindet, ist auf dem Dokument beschrieben. Jeder Arbeitnehmer, die in Deutschland gemeldet ist, wird vom Finanzamt einer Steuerklasse zugeordnet. Wer Unterstützung bei seiner Steuer benötigt, kann sich diese bei der Lohnsteuerhilfe holen. In Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen. Diese definieren sich vor allem über den Familienstand der jeweiligen Person. Durch Freibeträge kann der Arbeitnehmer jährlich Geld sparen.

Steuerklasse 1

Zu Beginn der Karriere werden die allermeisten Arbeitnehmer in die Steuerklasse 1 eingeordnet. Diese richtet sich jedoch nicht nach der Berufserfahrung. Vielmehr richtet sich diese Kategorie laut dem Handelsblatt an Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind. Auch ledige Personen mit Kindern, die nicht im eigenen Haushalt leben, werden dieser Steuerklasse zugeordnet. Die steuerlichen Abzüge werden anhand der Gehaltshöhe des Arbeitnehmers berechnet.

Steuerklasse 2

In der Steuerklasse 2 finden sich Alleinerziehende, Verwitwete, Geschiedene oder Ledige – mit Kindern. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im eigenen Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person den Haushalt teilt. Personen dieser Steuerklasse zahlen weniger Steuern, haben einen Anspruch auf steuerliche Entlastung – 4.260 Euro.

Die Steuerklassen 3 und 5 können von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt werden.

Steuerklasse 3

Arbeitnehmer der Steuerklasse 3 sind Menschen, die verheiratet sind – Mindesteinkommen von 520 Euro – und deren Ehepartner sich für Steuerklasse 5 entschieden haben. Zudem sind Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder verwitwet – im Jahr des Todes sowie dem Folgejahr – sind, in dieser Kategorie zu finden. Die Steuerabzüge in dieser Klasse sind geringer als in 4 und 5. Aus diesem Grund wählen häufig Paare, bei denen der eine Partner deutlich mehr verdient als der andere, für den besserverdienenden Part die Steuerklasse 3 und für die andere Person die Steuerklasse 5. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe haben über 10 Millionen Deutsche diese Steuerklasse gewählt.

Steuerklasse 4

In der Steuerklasse 4 sind hauptsächlich Ehepaare zu finden, bei denen das Einkommen der beiden Parteien ungefähr gleich hoch ausfällt. Dazu müssen beide Ehepartner unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein. Verheiratete werden vom Finanzamt automatisch der Steuerklasse 4 zugeordnet. Möchten sie das ändern, müssen sie selbst aktiv wechseln. Momentan wird darüber debattiert, die Steuerklassen 3 und 5 jeweils in die Steuerklasse 4 zu überführen, ein genauer Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.

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Steuerklasse 5

Ausschließlich verheiratete Personen oder eingetragene Lebenspartner können diese Steuerklasse wählen. Die Steuerklasse 5 agiert als Gegenstück zur Steuerklasse 3 und kann nur in dieser Kombination beantragt und genutzt werden. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wählt dabei die Steuerklasse 5. Im Gegensatz zu den ersten vier Steuerklassen greift in der fünften Kategorie weder ein Grundfreibetrag noch ein Kinderfreibetrag.

Steuerklasse 6

Die sechste und letzte Steuerklasse richtet sich an Personen, die für ein zweites Dienstverhältnis eine zusätzliche Lohnsteuerkarte erhalten. Hier liegt die größte Steuerbelastung vor, da kein Kinderfreibetrag, Grundfreibetrag oder Arbeitnehmerpauschalbetrag geltend gemacht werden kann. Wenn ein Arbeitnehmer neben seinem Hauptjob noch eine zweite Stelle oder geringfügige Beschäftigung ausübt, ist er neben seiner bisherigen Lohnsteuerklasse zusätzliche der Steuerklasse 6 zugeordnet.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
Im Juli: Mit diesen Tipps sparen Sie Geld (Symbolfoto).
Spenden, wie etwa bei Straßensammlungen, werden beim Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt.  © Imago
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente.
Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen.
Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
Feuerwehr. Mit einem Ehrenamt lassen sich Steuern sparen.
Sie üben ein Ehrenamt aus? Dann bleiben jährlich 840 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (Stand: 2022). © Martin Wagner/Imago
Fliesenleger bei der Arbeit. Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld.
Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
Optiker mit Brille. Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.
Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Freibeträge variieren je nach Steuerklasse

Um besondere Ausgaben, wie die Erziehung der Kinder, steuerlich zu vergünstigen, gibt es je nach Steuerklasse verschieden hohe Freibeträge. Auch bei der Pflege von Angehörigen kann es zu Steuerentlastungen kommen. Der Jahresfreibetrag setzt sich aus den unterschiedlichen Freibeträgen der einzelnen Lohnsteuerklassen zusammen. Eine Übersicht:

SteuerklasseGrundfreibetragANPB*KinderfreibetragVorsorgepausch.SAPB**
111.604 Euro1.230 Euro-6.384 Euro36 Euro
211.604 Euro1.230 Euro4.260 Euro***6.384 Euro36 Euro
323.208 Euro1.230 Euro-9.312 Euro36 Euro
423.208 Euro1.230 Euro-9.312 Euro36 Euro
5-1.230 Euro--36 Euro
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Quelle: handelsblatt
*Arbeitnehmerpauschbetrag; **Sozialausgabenpauschbetrag (immer vom Bruttoverdienst abhängig); ***4.260 Euro fürs erste Kind, 240 Euro absetzbar für jedes weitere

Rubriklistenbild: © McPHOTO/IMAGO