Neuer Gesetzentwurf
Ampel-Regierung will Arztpraxen mehr entlasten: Was sich für Patientinnen und Patienten bald ändert
VonCefina Gomezschließen
Die Ampel-Regierung sagt überfüllten Hausarztpraxen und langen Wartezeiten den Kampf an. Einigen Änderungen sollen die Versorgung und Arbeitsbedingungen verbessern.
Berlin – Hausarztpraxen werden durch das Gesundheitssystem derzeit stark belastet. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will mit dem neuen Versorgungsstärkungsgesetz Abhilfe schaffen. Nach der Krankenhausreform treibt die Ampel-Regierung nun auch eine neue Reform in der ambulanten Versorgung voran.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (22. Mai) dem Gesetzentwurf zugestimmt, das darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen in Hausarztpraxen zu verbessern und die Patientenversorgung zu optimieren. Nach Länder-Kritik konnte sich Lauterbach bei der Krankenhausreform durchsetzen.
Neues Gesetz der Ampel-Regierung: Das sind die aktuellen Änderungen für Hausärztinnen und Hausärzte
Die neue Regelung befreit Hausärztinnen und Hausärzte, ähnlich wie in Kinderarztpraxen, von der Obergrenze bei der Vergütung. Das bedeutet, dass Mehrarbeit auch bei ausgeschöpftem Budget angemessen vergütet wird.
Die Ampel-Regierung hofft, mit der Reform die Arbeitsbedingungen für Hausärztinnen und Hausärzte zu verbessern, um so die Ruhestandswelle abzudämpfen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte nämlich bereits vor einem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten. Der Anteil der über 60-Jährigen sei mit 37 Prozent im Westen besonders hoch. Bundesweit liege der Anteil zudem bereits bei 30 Prozent. Bereits letztes Jahr startete ein Notfall-Plan in Baden-Württemberg, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.
Versorgungsstärkungsgesetz soll die Versorgung verbessern – Änderungen betreffen Patientinnen und Patienten
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll das Gesetz die Versorgung verbessern und flexibler gestalten. Die jährliche Versorgungspauschale für Praxen soll eingeführt werden, um chronisch kranke Patientinnen und Patienten mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme flexibler zu behandeln. Praxen, die spezifische Voraussetzungen erfüllen, sollen mit der neuen Pauschale Haus- und Pflegeheimbesuche sowie abendliche und samstägliche Öffnungszeiten gewährleisten können.
Zusätzlich soll das psychotherapeutische Angebot für Kinder und Jugendliche weiter ausgebaut werden. Dafür wird eine neue Arztgruppe gebildet, um den Bedarf präziser zu planen und eine gezieltere Behandlung zu ermöglichen.
Darüber hinaus wird ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten eingeführt. Dadurch sollen Daten, wie Genehmigungen oder Ablehnung bestimmter angeforderter Kassenleistungen oder die Bearbeitungsdauer von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, abrufbar werden.
Wie eine Recherche gezeigt hat, stehen Krankenkassen unter dem Verdacht, Patientinnen und Patienten den Zugang zu neuen Therapie-Methoden zu verwehren. (cg)
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