Klimaschädliche Kältemittel

EU-Verbot von schädlichen Gasen: Was Verbraucher über Kühlschränke und Wärmepumpen wissen sollten

  • Amy Walker
    VonAmy Walker
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Klimaschädliche F-Gase sind in Kühlschränken, Wärmepumpen und Klimaanlagen enthalten. Für einige Produkte soll damit schon 2026 Schluss sein.

Berlin/Brüssel – Wieder wurde ein Verbot mit Folgen für den Alltag der Verbraucher in Deutschland erlassen. Dieses Mal geht es um die Eindämmung von sogenannten fluorierten Gasen. Das Europaparlament hat grünes Licht für die Eindämmung dieser klimaschädlichen F-Gase gegeben. Ab 2050 sollen keine dieser Gase, die derzeit etwa in Kühlschränken oder Klimaanlagen verwendet werden, mehr verbraucht werden. Das entschieden die Abgeordneten am 16. Januar 2024 in Straßburg. Außerdem soll der Verkauf von Produkten verboten werden, die F-Gase enthalten. Fluorierte Gase sind vom Menschen erzeugte Treibhausgase.

Das ist ein klares Signal an die Hersteller von Wärmepumpen, Klimaanlagen und Kühlschränken, die die Verwendung dieser klimaschädlichen Gase in ihren Produkten nun eindämmen müssen. Die F-Gase sollen in verschiedenen Stufen reduziert werden, für einige Produkte greift das Verbot schon ab 2026.

F-Gase in der EU verboten: „Investitionssicherheit für die Industrie“

„Ein Ende der F-Gase ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur, weil diese Gase extrem klimaschädlich sind, sondern auch, weil wir Klarheit und Investitionssicherheit für die Industrie schaffen“, sagte der zuständige Berichterstatter Bas Eickhout (Grüne). Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hatten sich im Oktober auf diesen Schritt geeinigt. Die Mitgliedsstaaten müssen noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.

„Mit den neuen Regelungen für Schaltanlagen, Kühlgeräte und Wärmepumpen werden bis 2030 jetzt 40 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent eingespart“, sagte der umweltpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU). Das entspreche den Emissionen von Irland, Schweden oder Portugal oder etwa 20 Millionen Autos.

Darüber hinaus wurden den Angaben zufolge auch neue Vorschriften für ozonabbauende Substanzen verabschiedet, die zum Beispiel in Isolierschäumen vorkommen. Sie sollen etwa besser recycelt werden.

Fristen für F-Gas-Verbot in Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Beschlossen wurde konkret ein Verbot des Inverkehrbringens von neuen Geräten, die F-Gase nutzen. Das Verbot greift schrittweise für verschiedene Geräte in verschiedenen Sektoren, damit bis spätestens 2050 keine F-Gase in der EU mehr verbraucht werden. Damit wären auch Altgeräte betroffen, die bis dahin von Verbrauchern ersetzt würden. Folgende Fristen, die für Verbraucher relevant sind, wurden laut EU-Verordnung beschlossen:

  • Kühlschränke und Gefrierschränke im Haushalt: Verbot ab 1. Januar 2026
  • Kühlschränke und Gefrierschränke im Gewerbe: Verbot ab 1. Januar 2025
  • Wärmepumpen und Klimaanlagen bis 12 kW: Verbot ab 1. Januar 2027
  • Wärmepumpen und Klimaanlagen über 12 kW: Verbot ab 1. Januar 2030
  • Luft-Wasser-Split-Systeme (Klimaanlage & Wärmepumpe in einem) bis 12 kW: Verbot ab 1. Januar 2027
  • Luft-Luft-Split-Systeme bis 12 kW: Verbot ab 1. Januar 2029
  • Split-Systeme über 12 kW: Verbot ab 1. Januar 2033

In allen Fällen gelten Ausnahmen, zum Beispiel da, wo das verwendete F-Gas zur „Einhaltung von Sicherheitsanforderungen“ vonnöten ist. Zudem gelten die Verbote zunächst nur für Geräte, die ein GWP-Wert von 150 oder mehr haben. GWP steht für Global Warming Potential (= Treibhauspotenzial). Das ist eine Kennzahl, die angibt, wie stark ein Treibhausgas zur Erderwärmung beiträgt. Bis in die 2030er Jahre sollen F-Gase mit geringerem GWP-Wert noch erlaubt sein. Ab 2032/2035 werden auch die Geräte mit kleinerem GWP-Wert verboten.

Einige namhafte Hersteller von Wärmepumpen nutzen das natürliche Kältemittel R290.

Für den Wärmepumpensektor wurde außerdem eine Ausnahmeregelung gefunden, sollte sich das Verbot von F-Gasen negativ auf die Wärmewende auswirken. Bis 2030 will die EU nämlich auch das Einbautempo von Wärmepumpen verdoppeln. Wenn die neue Verordnung dieses Ziel gefährden sollte, dann soll die Kommission die Möglichkeit haben, sie so anzupassen, dass die Wärmepumpenziele noch eingehalten werden können. Zudem räumt die EU ein, dass man möglicherweise auf die Entwicklung neuer Technologien warten muss, bis F-Gase gänzlich aus Wärmepumpen verschwinden können.

Reparatur von Altgeräten mit F-Gasen weiter möglich

Bestandsgeräte werden nicht vom Verbot getroffen, Verbraucher müssen also alte Kühlschränke und Wärmepumpen nicht bis zu den genannten Fristen austauschen. In der EU-Verordnung wird auch explizit hervorgehoben, dass Reparatur- und Wartungsarbeiten an Geräten, die klimaschädliche F-Gase verwenden, weiterhin möglich sein soll – unter Vorbehalt. So sollen besonders klimaschädliche Geräte (GWP-Wert von 2500 oder mehr) nicht mehr gewartet oder repariert werden, oder nur unter sehr bestimmten Bedingungen. Dieses Wartungsverbot wird schrittweise bis 2050 erweitert, bis keine F-Gase mehr in Altgeräten vorkommen.

Alternativen zu F-Gasen können je nach Gerät folgende natürliche Kältemittel sein: CO₂, Ammoniak, Isobutan, Propan oder auch Wasser. In modernen Wärmepumpen wird häufig schon auf Propan gesetzt.

Rubriklistenbild: © Franziska Gabbert/dpa-tmn

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