Sicher durch den Winter

Ab November 2024 kann das Fahren ohne Winterreifen in Österreich teuer werden

  • Romina Kunze
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Wer in Österreich ohne Winterreifen fährt, riskiert ein hohes Bußgeld. Urlauber aus Deutschland sollten sich vorab mit den Vorschriften vertraut machen.

München – Wann sollte man noch gleich die Winterreifen draufziehen? In Deutschland zumindest behilft man sich dabei mit der Faustregel „Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern. In anderen europäischen Ländern kann dies jedoch variieren. Aktuell scheint der Winter in Deutschland noch in weiter Ferne zu sein: Wetterexperten prognostizieren für die kommenden Wochen eine „Wärmeblase“, die möglicherweise sogar bis in den November hinein anhält.

Wer jedoch plant, demnächst in den Süden zu reisen, sollte gut vorbereitet sein. Ein plötzlicher Wetterumschwung kann in den bergigen Regionen Österreichs schnell zu gefährlichen Situationen führen – und zudem kostspielig werden.

Winterreifen-Pflicht in Österreich: Das gilt für Autos, Camper und Kleinbusse

Ähnlich wie in Deutschland besteht auch in Österreich keine allgemeine Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt auch hier eine witterungsabhängige, also situative Pflicht, und zwar vom 1. November bis zum 15. April. In diesem Zeitraum müssen Autofahrer – sowohl mit als auch ohne Anhänger – ebenso wie Fahrer von Camper und Kleinbussen bis 3,5 Tonnen stets auf schlechtes Wetter vorbereitet sein.

Dass man bei Schnee besser mit Winterreifen unterwegs sein sollte, erklärt sich von selbst. Doch ab wann muss ich das saisonale Reifenprofil draufhaben, wenn ich nach Österreich will? Und was blüht mir, wenn ich mit den falschen Reifen unterwegs bin? (Symbolfoto)

Wenn die Straße vereist, rutschig oder schneebedeckt ist, sollte tunlichst das richtige Reifenprofil die Fahrbahn berühren. Laut ADAC schreibt die österreichische Straßenverkehrsordnung in diesen Fällen Winterreifen an allen vier Rädern vor. Alternativ können über die Sommerreifen der Antriebsräder auch Schneeketten angebracht werden. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Straße vollständig verschneit oder vereist ist. Eine Pflicht dazu besteht nur bei entsprechender Beschilderung.

Tipp vom Automobilclub

Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) legt Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ans Herz, im betroffenen Zeitraum regelmäßig den Wetterbericht zu checken. Einfache Staunässe, wie es sie in den kälteren Monaten des Jahres nicht ungewöhnlich ist, könnte schnell zu Glatteis führen. Selbst wenn zu Tage milde Temperaturen und sonniges Wetter herrschen, könne das zur Dämmerung schnell ändern. Dann kann selbst bei einer Fahrt die Winterreifenpflicht gelten.

Quelle: ÖAMTC

Neun-Sitzer-Busse müssen hingegen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder dabei haben, so der österreichische Automobilclub ÖAMTC. Wer eine Winterreise mit dem Camper nach Österreich plant, sollte im genannten Zeitraum sicherheitshalber Winterreifen auf die Räder der Antriebsachse ziehen und zusätzlich Schneeketten mitführen. Camper sollten zudem eine neue Regelung beachten, die in Kürze in Kraft tritt.

Ohne Winterreifen durch winterliche Verhältnisse – Österreich bestraft gefährlichen Leichtsinn hart

Als Winterreifen gelten alle Reifen, die mit den Bezeichnungen „M+S“, „MS“ oder „M&S“ oder mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. In Österreich gibt es keine Vorschrift, welche dieser Kennzeichnungen verwendet werden müssen. Dies unterscheidet sich von Deutschland, wo seit Oktober 2024 nur noch eine bestimmte Reifenart erlaubt ist.

Fahrer, die mit ungeeigneter Bereifung erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 35 Euro rechnen. Dies ist zwar weniger als in Deutschland – hier beträgt das Bußgeld bereits bei einem einfachen Verstoß 60 Euro und einen Punkt in Flensburg –, jedoch werden mögliche Gefährdungen in Österreich deutlich strenger geahndet. Auch bei Tempoüberschreitungen versteht das Nachbarland kein Pardon: seit April pfändet und versteigert die Behörde Autos von Rasern.

Wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die eigene Fahrlässigkeit gefährdet werden, steigt das Bußgeld in Deutschland laut ADAC auf 80 Euro. In Österreich kann die Strafe sogar bis zu 5000 Euro betragen. Darüber hinaus müssen Unfallbeteiligte ihrer Versicherung nachweisen können, dass der Unfall auch mit geeigneter Winterausrüstung passiert wäre, so der ÖAMTC. Wenn sie zudem noch zu schnell unterwegs waren, sind die Aussichten auf eine Kostenübernahme besonders gering. (rku)

Rubriklistenbild: © Frank Sorge/Imago

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