Andere Regeln

Winterreifenregeln im Ausland: Autofahrern drohen hohe Bußgelder

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
    schließen

Andere Länder, andere Vorschriften: Wer etwa mit dem Auto die deutschen Landesgrenzen überschreitet und mit Sommerreifen oder zu wenig Profil unterwegs ist, muss mit Strafen rechnen.

Weihnachten ist auch Urlaubszeit! Mittlerweile ist es wieder möglich, ohne große Einschränkungen in den Winterurlaub zu fahren. Vor lauter Vorfreude sollte man sich bei Fahrten ins europäische Ausland im Vorfeld um die jeweils gültigen Winterreifenregeln vertraut machen, die sich von den deutschen Vorschriften unterscheiden können. Sonst drohen teure Knöllchen.

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 2, Absatz 3a) vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“ Es besteht also eine situative Winterreifenpflicht.

In Österreich gelten deutlich strenge Regeln als in Deutschland.

Winterreifenregeln im Ausland: Autofahrer sollten Profil und Schilder im Blick behalten

Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern haben sowie über das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke verfügen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Im Ausland werden zum Teil deutlich höhere Anforderungen – Stichwort Profiltiefe – an Winterreifen gestellt als in Deutschland. Es gibt zudem Länder mit Winterreifenpflicht, in anderen gilt eher eine situative wie hierzulande. Um es noch unübersichtlicher zu machen, kommen auch lokale Vorschriften hinzu. Die Automobilclubs oder auch das Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland informieren über die entsprechenden Regeln.

Winterreifenregeln im Ausland: Falsche Bereifung wird in Österreich teuer

Hier ein paar beliebte Reiseländer im Überblick: In Österreich müssen Autofahrer im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Die Pneus müssen eine Mindestrestprofiltiefe von 4 Millimetern aufweisen. Sind Ganzjahresreifen aufgezogen, gelten sie nur als Winterreifen, wenn sie die „M und S“-Kennung mit einem zusätzlichen Schneeflockensymbol oder ausschließlich das Schneeflockenzeichen auf der Flanke haben. Wer bei entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit Geldstrafen mit bis zu 5.000 Euro rechnen.

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht zu Winterreifen. Aber der Gesetzgeber schreibt hier vor, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen und er seine „Vorsichtspflichten“ nachkommen muss. Damit ist unter anderem gemeint, dass er sein Fahrzeug entsprechend der Wetterbedingungen auszurüsten hat. Autofahrern drohen daher Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern oder in einen Unfall verwickelt werden. Wer die Mindestanforderung an die Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht erfüllt, zahlt 100 Franken (ca. 90 Euro) Strafe.

Winterreifenregeln im Ausland: Regionale Reglungen in Italien

Wer die Grenze zu Italien überquert, sollte auf die Straßenschilder achten. Da es keine landesweite verbindliche Regelung zu einer Winterreifenpflicht gibt, entscheiden die Provinzen selbst, welche Vorschriften gelten. Die geeignete Bereifung wird mittels Verkehrsschilder kommuniziert.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

Dazu kommen aber noch feste Regeln. In Südtirol sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben. Auf der Brennerautobahn A22 sind vom 15. November bis 15. April grundsätzliche Winterpneus Pflicht. Wer ins Aosta-Tal fahren will, muss ab dem 15. Oktober und ebenfalls bis zum 15. April Winterreifen aufgezogen haben. Die Bußgelder, die bei Missachtung der Vorschriften fällig werden, können laut ADAC bis zu 345 Euro betragen.

Winterreifenregeln im Ausland: Pflicht in Frankreich – zumindest teilweise

Seit November 2021 besteht in Frankreich unter bestimmten Bedingungen Winterreifenpflicht bis Ende März des darauffolgenden Jahres. Die Regelung gilt für Gebirgsregionen wie die Alpen, das Zentralmassiv und die Vogesen sowie auf Korsika. Zusätzlich kann auch für andere Gebiete durch das Aufstellen von entsprechenden Schildern eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Die Pneus müssen eine Mindestprofiltiefe von 3,6 Millimetern haben. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 135 Euro rechnen. Die Behörden können zudem die Weiterfahrt untersagen.

Man sollte zudem bei der Einreise in unsere Nachbarländer Schneeketten an Bord haben. Ihre Verwendung kann ebenfalls durch Beschilderung angeordnet werden. Hilfreich ist es, in der warmen Garage oder in einem windgeschützten Carport die Montage zu üben, sodass die Handgriffe im Ernstfall sitzen. Für den kalten Außeneinsatz sollten zudem Handschuhe, eine Knieunterlage, Warnweste, Handfeger und eine Taschenlampe griffbereit verstaut sein. (Elfriede Munsch/SP-X)

Rubriklistenbild: © ANP/Imago

Mehr zum Thema