Check24, HolidayCheck, Urlaubsguru

Stiftung Warentest nimmt Online-Reisebüros unter die Lupe – nur drei sind wirklich „gut“

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Buchen Sie Ihre Reise lieber klassisch im Reisebüro oder online? Bei letzterem gibt es teils größere Unterschiede, was die Qualität der Anbieter betrifft, wie Stiftung Warentest findet.

Mit ein paar wenigen Klicks eine Auszeit in der Sonne buchen – das ist über Online-Reisebüros bequem von zu Hause aus möglich. Die Hälfte aller Urlaubsreisen in Deutschland wird mittlerweile online gebucht, wie eine Befragung der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen für das Jahr 2022 offenbart. 2019 waren es noch 44 Prozent der Reisen. Nicht alle Buchungsportale sind aber unbedingt empfehlenswert. Stiftung Warentest hat 15 genauer unter die Lupe genommen – nur drei konnten die Note „gut“ einfahren.

Drei Online-Reisebüros können überzeugen – der Rest ist mittelmäßig

Wer einen tollen Urlaub verbringen möchte, sollte die Angebote genau vergleichen – auch bei Online-Reisebüros gibt es Qualitätsunterschiede.

Zu den besten Online-Reisebüros für das Buchen von Pauschalreisen zählen im Test Check24, HolidayCheck und Lastminute.de. Bei ihnen ließ sich ein Urlaub am Beispiel von fünf Reisewünschen am leichtesten finden und buchen, so Stiftung Warentest. Check24 verfüge darüber hinaus über die beste App. HolidayCheck konnte dagegen beim Buchen und Stornieren besonders gut glänzen. Auch praktische Filterfunktionen gibt es vor allem bei HolidayCheck zuhauf.

Online-ReisebüroNote
Check241,9
HolidyCheck2,1
Lastminute.de2,5
TravelScout242,6
Online-Reisesuche.de2,7
...
Ab-ins-blaue.de3,6
Urlaubsguru3,7

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Allerdings gibt es auch bei den bestbewerteten Online-Reisebüros ein paar Mängel: Lastminute.de gibt zum Beispiel keine negativen Gästebewertungen preis, was dem Kunden ein falsches Bild über die Unterkunft vermitteln könnte. Wer über Check24 buchen will, benötigt hingegen ein Kundenkonto – anders als etwa bei HolidayCheck – und wird mit Botschaften wie „Überlegen Sie nicht zu lange!“ zu einer schnellen Entscheidung verleitet. Auf HolidayCheck wiederum waren Angebote aus der Trefferliste häufig nicht mehr verfügbar. Dasselbe Problem zeigte sich bei Online-Reisebüros wie Lidl, TravelScout24 und Urlaubsguru.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Kein „mangelhaftes“ Online-Reisebüro, dafür aber zweimal Note „ausreichend“

Die Reisebüros mit den schlechtesten Bewertungen bei Stiftung Warentest waren Ab-ins-blaue.de und Urlaubsguru. Mit den Noten 3,6 und 3,7 waren beide nur „ausreichend“, was an verschiedenen Faktoren lag. Ab-ins-blaue.de war nur wenig informativ, was die Preise auf der Trefferliste anging und zeigte nicht alle Hotelbewertungen an. Bei Urlaubsguru hingegen gibt es nur spärliche Informationen dazu, wie eine Reise storniert werden kann.

Generell gilt: Wer ein günstiges Angebot finden möchte, sollte auch bei Online-Reisebüros gut vergleichen. Bei einem Familienurlaub auf Mallorca ließen sich in der Hauptsaison mehrere Tausend Euro sparen, wie die Tester herausgefunden haben. Insgesamt 446 Preise sahen sie sich genauer an: Die preiswertesten Angebote waren den Testergebnissen zufolge bei TravelScout24, Onlineweg und Urlaub.de zu finden.

Rubriklistenbild: © Fokke Baarssen/Imago

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