Eingeschränkte Fahrgastrechte
Bahnstreik: Wer mit 49-Euro-Ticket fährt, hat schlechtere Chancen auf Erstattung
VonFranziska Kaindlschließen
Bekommen Reisende ihr Geld zurück, wenn ihre Verbindung einem Bahnstreik zum Opfer fällt? Das kommt auf die Fahrkarte an – beim 49-Euro-Ticket wird es schwierig.
Wenn ein Bahnstreik ansteht, müssen Reisende und Pendler mit zahlreichen Zugausfällen und -verspätungen rechnen. Die Deutsche Bahn bittet in solchen Fällen Fahrgäste, ihre Reise nach Möglichkeit zu verschieben. Normalerweise wird ein Notfahrplan angeboten, bei dem eine Mitfahrt aber nicht garantiert werden kann. Wer bereits ein Ticket gebucht hat, das in den Zeitraum eines Streiks fällt, darf dies meist auch für eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt nutzen und die Fahrt verschieben. Allerdings kommt es auf das Ticket an.
Bahnstreik: Entschädigung bei Zugausfällen und -verspätungen
Wenn der Zug komplett ausfällt oder mehr als 60 Minuten Verspätung hat, können sich Zugreisende den Ticketpreis vollständig erstatten lassen. Das regelt die EU-Fahrgastrechteverordnung. Für Besitzer von Zeitfahrkarten wie Wochen-, Monats- oder Jahrestickets gibt es bei der Bahn außerdem pauschale Entschädigungsbeträge:
- 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse) pro Verspätungsfall für Besitzer von Zeitfahrkarten im Nahverkehr, Länder-Ticket oder Quer-durchs-Land-Ticket
- 5 Euro (2. Klasse) oder 7,50 Euro (1. Klasse) pro Verspätungsfall für Zeitkarten im Fernverkehr
- 10 Euro (2. Klasse) oder 15 Euro (1. Klasse) pro Verspätungsfall für Besitzer der Jahreskarte Bahncard 100
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49-Euro-Ticket geht mit weniger Fahrgastrechten bei Verspätungen einher
Aber wie sieht es mit den Kunden aus, die sich nach seiner Einführung im letzten Jahr das Deutschlandticket gekauft haben? Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wurden mehr als 11 Millionen Abos verkauft und rund 10 Millionen Fahrgäste nutzten das Ticket jeweils im Juli und August 2023. Genau diese Kunden müssen nun mit eingeschränkten Fahrgastrechten bei den Bahnstreiks rechnen.
Wie der ADAC berichtet, gilt das 49-Euro-Ticket seit einer Änderung des Eisenbahnrechts im August 2023 als Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt. Aus diesem Grund haben Reisende, die aufgrund einer Verspätung im Nahverkehr ihren Anschlusszug verpassen, kein Recht darauf, kostenlos auf einen ICE umzusteigen – sie müssen die Kosten dafür selbst tragen oder auf den nächsten Nahverkehrszug warten. Wer auf Nummer sicher gehen will, müsste eine Karte für die gesamte Reise kaufen und zahlt somit drauf.
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Zumindest was die Verspätung angeht, haben auch Besitzer des 49-Euro-Tickets Anspruch auf eine Entschädigung. Bei mehr als 60 Minuten gibt es – wie bei den anderen Nahverkehrstickets – 1,50 Euro. Um über die Bagatellgrenze von 4 Euro zu kommen, müssten Nutzer in ihrem monatlichen Geltungszeitraum jedoch auf mindestens 180 Minuten Verspätung kommen. Außerdem können Besitzer des Deutschlandtickets ihre Entschädigung nicht online beantragen, sondern müssen pro Verspätungsfall das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und ins Reisezentrum bringen, wie Stiftung Warentest informiert.
Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago
