Ab Januar
Mindestlohn: Was können Minijobber ab 2025 maximal verdienen?
VonAnne Hundschließen
Ab 2025 ändert sich der Mindestlohn – und die Verdienstgrenze für Minijobs steigt entsprechend.
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird ab 2025 erhöht. Darüber informiert die Minijob-Zentrale. „Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt“, so die Minijob-Zentrale in ihrem Blog. Dadurch könnten Minijobberinnen und Minijobber künftig etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.
Höherer Mindestlohn ab 2025: Wie hoch ist die Verdienstgrenze dann im Minijob?
Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen dürfen. Die monatliche Verdienstgrenze ist „dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn“, so die Minijob-Zentrale zu den Hintergründen. Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird also auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro – gemäß bereits gefällter Beschlüsse. Das bedeutet konkret: „Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 Euro.“
Wie viele Stunden kann man 2025 im Minijob arbeiten?
Gut zu wissen: Trotz der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde ab Januar 2025 bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. „Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat“, informiert die Minijob-Zentrale in ihrem Blog.
Das bedeutet auch: Verdient der Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob. Es empfiehlt sich laut der Minijob-Zentrale daher, frühzeitig die neuen Regelungen in den Blick zu nehmen – und wenn es darum geht, den Minijob-Status auch künftig behalten zu können, genau zu berechnen, wie viele Stunden monatlich gearbeitet werden dürfen.
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Was bedeutet die Minijob-Grenze ab 2025 für Arbeitnehmer?
„Bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Jahr 2024 durchschnittlich zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdienen, müssen aufpassen“, schreibt die Minijob-Zentrale in dem Blogbeitrag. Denn: „Wird ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2025 nicht auf über 556 Euro erhöht, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern üben dann einen Minijob aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben wollen, müssen ihre Arbeitszeit und ihren Verdienst im Jahr 2025 entsprechend erhöhen.“
Rubriklistenbild: © Axel Heimken/dpa/dpa-tmn
