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Was Sie als Arbeitnehmer beachten müssen, bevor Sie die Arbeitszeit reduzieren
VonCarina Blumenrothschließen
Weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist für viele Menschen verlockend. Doch klappt das wirklich so gut? Was Sie dabei beachten müssen.
Viele Menschen wünschen sich weniger zu arbeiten, besonders die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren mit der Corona-Pandemie haben dies gezeigt. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demnach wünschen sich Frauen rund 6,2 Stunden weniger Arbeitszeit und Männer rund 5,5 Stunden weniger. Eine 40-Stunden-Woche ist auch bei jüngeren Menschen nicht beliebt, viele Beschäftigte können es nicht verkraften, wie sie auf der Plattform Reddit schildern. Eine Verkürzung der Arbeitszeit kann dann das Mittel der Wahl sein. Aber was sind die Folgen für Arbeitnehmer?
Unter welchen Voraussetzungen Sie die Arbeitszeit verringern können
Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Arbeitszeit zu verringern. Allerdings müssen dafür folgende Aspekte zutreffen, informieren die Rechtsanwälte Hensche auf der eigenen Webseite:
- Sie arbeiten bereits länger als sechs Monate in dem Unternehmen.
- Im Unternehmen sind mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, Auszubildende werden nicht mitgezählt.
Sollten Sie den Wunsch haben, Ihre Arbeitszeit zu verkürzen, muss diese „spätestens drei Monate vor deren Beginn“ verlangt werden. Falls keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, muss der Arbeitgeber Ihrem Wunsch zustimmen, informieren die Rechtsanwälte Hensche.
Wie Sie bei der Beantragung vorgehen:
Machen Sie sich Gedanken, wie viele Stunden Sie arbeiten wollen und wie diese auf die Woche verteilt werden. Dies geben Sie dann schriftlich an den Arbeitgeber weiter, informiert das Portal Finanztip. Einen Grund müssen Sie nicht angeben, allerdings schadet es nicht, den Antrag mit wenigen Sätzen zu erklären.
Erhalten Sie bis einen Monat vor dem geplanten Beginn der verkürzten Arbeitszeit keine schriftliche Entscheidung, gilt der Antrag als genehmigt, informiert das Portal Finanzen.de. Wurde Ihr Antrag genehmigt, verändert dies Ihren Arbeitsvertrag, dieser wird dann mit verringertem Stundenumfang und geringerem Gehalt angepasst. Ein automatisches Rückkehrrecht zu dem ursprünglichen Arbeitsvertrag mit den vereinbarten Arbeitsstunden gibt es nicht, berichtet das Handelsblatt.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit abgelehnt wurde?
Sollten Sie als Arbeitnehmer den Antrag gestellt haben und dieser abgelehnt worden sein, können Sie erst wieder nach zwei Jahren einen Antrag auf Arbeitszeitverringerung stellen, informieren die Rechtsanwälte Hensche und berufen sich dabei auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Gibt es eine zeitlich begrenze Arbeitszeitverringerung?
Eine zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ist möglich, wenn Sie länger als sechs Monate im Unternehmen arbeiten und im Unternehmen in der Regel mehr als 45 Beschäftigte arbeiten, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Modell heißt Brückenteilzeit. In dem Zusammenhang können Sie Ihre vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringern. Dies geht von einem Jahr bis zu fünf Jahre.
Nach der Brückenteilzeit kehren Sie automatisch wieder zur Arbeitszeit vor der Teilzeitarbeit zurück, informiert das Bundesministerium weiter. Allerdings haben Arbeitnehmer keinen Anspruch daran, dass sie mit der veränderten Arbeitszeit am gleichen Arbeitsplatz bleiben. Im Rahmen des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Ihnen eine gleichwertige Arbeit zuweisen.
Nachteile von Teilzeit
Mit der Verringerung der Wochenarbeitszeit landet meist auch weniger Geld auf dem Konto. Das Bruttogehalt sinkt, je nachdem, in welcher Steuerklasse Sie sind, sinkt das Nettogehalt nicht so sehr. Der Nettostundenlohn kann also steigen. Allerdings geht mit dem Gehaltsverlust auch ein Rentenverlust einher. Sie zahlen weniger ein und bekommen weniger Rentenpunkte, informiert das Handelsblatt. Sie sollten also überdenken, was für Ihr Lebensmodell gerade mehr überwiegt, Freizeit oder Geld. Eine Hilfestellung kann der Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sein.
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