Familienplanung & Co.
„Wollen Sie Kinder?“: Welche Fragen von Chefs im Vorstellungsgespräch unangebracht sind
VonFranziska Kaindlschließen
Wussten Sie, dass bestimmte Fragen im Vorstellungsgespräch nicht nur unangebracht, sondern auch unzulässig sind? Hier eine Übersicht.
Zu den klassischen Fragen bei einem Bewerbungsgespräch zählen: „Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?“, „Was sind Ihre Stärken“ oder „Wie sind Sie auf unser Unternehmen gekommen?“. Manchmal rutschen Personaler oder Chefs aber auch in ein Territorium ab, das vielen Bewerbern unangenehm ist oder einfach nicht in ein Vorstellungsgespräch gehört – zum Beispiel, wenn es darum geht: „Wollen Sie Kinder?“ Damit wollen Arbeitgeber in der Regel herausfinden, ob sie schon bald wieder auf Sie verzichten müssen. Tatsächlich ist diese Frage sowie einige andere Themen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz tabu.
Welche Fragen an den Bewerber sind unzulässig?
Im Allgemeinen dürfen Personaler nur Fragen stellen, die mit dem Job zu tun haben oder zu Themen, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Dazu gehören aber nicht:
- Familienstand, Familienplanung oder Schwangerschaft
- Gesundheitszustand oder vergangene Erkrankungen
- Religion und Konfession
- Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit
- Ethnische Herkunft
- Vermögensverhältnisse
- Vorstrafen
Unzulässige Fragen des Arbeitgebers: Wo bestehen Ausnahmen?
In bestimmten Fällen gelten Ausnahmen für die Regeln. So kann ein Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an Ihrer Religionszugehörigkeit haben, wenn es um die Stelle eines Priesters geht, Sie den entsprechenden Glauben jedoch nicht vertreten. Außerdem müssen Sie auch wahrheitsgemäß auf die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft antworten, wenn es um die Gesundheit von Mutter und Kind geht, wie das Online-Portal Karrierebibel informiert. Das kann zum Beispiel in Berufen vorkommen, in denen Sie mit gefährlichen Stoffen arbeiten müssen oder die körperlich anspruchsvoll sind.
Was tun, wenn unangebrachte Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden?
Im Vorstellungsgespräch fällt es schwer, auf unangebrachte Fragen angemessen zu reagieren. Im Prinzip haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Entweder Sie antworten mit einer Gegenfrage wie „Inwiefern hat das mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun“ und machen dadurch die Grenzüberschreitung deutlich oder Sie verweigern die Antwort direkt – das Recht haben Sie. Allerdings dürfen Sie auch auf die Frage antworten, wenn Sie das wollen.
Meistens fällt es jedoch schwer, sofort richtig zu reagieren – oft bemerkt man erst im Nachhinein, dass manche Fragen vielleicht etwas zu weit gingen. In diesem Fall sollten Sie sich darüber Gedanken machen, ob es sich hier wohl um einen einmaligen Ausrutscher handelt oder ob Ihnen die Neugierde des Arbeitgebers schon zu weit geht. Dann macht es vielleicht Sinn, sich eher auf eine andere Stelle zu konzentrieren, bei der Sie sich wohler fühlen.
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