Staatliche Leistungen

Mehr Geld ab 2024: Eltern können bis zu 195 Euro für den Schulbedarf erhalten

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
    schließen

Wer einen Kinderzuschlag erhält, hat zusätzlich Anspruch auf einen Zuschuss für den Schulbedarf der Kinder. 2024 beträgt dieser 195 Euro.

Der Staat unterstützt Eltern nicht nur mit Kindergeld – vor allem Familien mit kleinem Einkommen und Alleinerziehende haben die Möglichkeit, weitere Zuschüsse zu beantragen. Wer zum Beispiel für den Kinderzuschlag oder Wohngeld infrage kommt, hat gleichzeitig Anspruch auf sogenannte „Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Diese sollen Eltern bei den Kosten rund um die Bildung ihrer Kinder unterstützen.

Seit 2024: Höherer Zuschuss für den Schulbedarf

Um für die Bildung der Kinder zu sorgen, können Eltern mit kleinem Einkommen oder Alleinerziehende Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe kann es sich sowohl um Geld- als auch um Sachleistungen handeln. Eine Nachricht wird Eltern in dieser Hinsicht erfreuen: Der Zuschuss für den Schulbedarf wurde 2024 von 174 Euro auf 195 Euro pro Schuljahr erhöht. 130 Euro davon sind für das erste Schulhalbjahr gedacht und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit demselben Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.

Madame Moneypenny gibt Tipps: Zehn Geldregeln von der Finanzexpertin

Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören aber auch folgende Aspekte:

  • eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege
  • Übernahme der Kosten für ÖPNV-Tickets für Schüler (es muss kein Eigenanteil für Fahrten außerhalb des Schulverkehrs gezahlt werden)
  • Übernahme der Kosten für eine angemessene Lernförderung der Schüler
  • kostenlose gemeinschaftliche Mittagsverpflegung im Hort, der Kita, der Schule oder in der Tagespflege
  • ein monatlicher Betrag für soziale oder kulturelle Aktivitäten von pauschal 15 Euro z.B. für den Sportverein oder die Musikschule

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Anspruch haben Eltern, die bereits einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Außerdem gibt es die Leistungen nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs der Kinder, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und über kein Ausbildungsgehalt verfügen. In manchen Fällen können jedoch auch Eltern infrage kommen, die keine Sozialleistungen beziehen, und dennoch den Bedarf für die Bildung der Kinder nicht decken können (sogenannte Bedarfslösung).

Sie wollen den Artikel ausdrucken oder speichern?

Mit unserer neuen Drucken-Funktion können Sie sich all ihre Lieblingsartikel kostenlos ausdrucken oder auf ihrem mobilen Endgerät speichern. Klicken Sie dazu einfach am Anfang des Artikels auf das Drucker-Symbol rechts über dem Artikelbild.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago