Hohe Teuerung

Gehalt reicht wegen Inflation nicht zum Leben? Beinahe jeder Dritte laut Umfrage betroffen

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Bei vielen Beschäftigten ist das Geld einer Umfrage zufolge so knapp, dass es nicht einmal für die notwendigen Dinge reicht. Längst nicht jeder rechnet mit einer Gehaltserhöhung.

Die Folgen der Inflation bekommen aktuell viele Menschen zu spüren. Beinahe ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland stößt nach eigenen Angaben wegen der deutlich gestiegenen Preise an finanzielle Grenzen. 

Von gut 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern antworteten in einer YouGov-Umfrage 21 Prozent, ihr Gehalt reiche „eher nicht“, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu bezahlen. 8,5 Prozent sagten, das Geld reiche „überhaupt nicht“ aus, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.

Die Inflation macht vielen Verbrauchern zu schaffen – längst nicht bei allen steigt parallel das Gehalt. (Symbolbild)

Umfrage: Vielen reicht Gehalt wegen Inflation nicht zum Leben

Die Erhebung wurde von der Postbank in Auftrag gegeben. Be­son­ders be­las­tet würden Be­schäf­tig­te mit ei­nem mo­nat­li­chen Haus­halts­net­to­ein­kom­men von un­ter 2.500 Eu­ro, hieß es in deren Mitteilung zu der Studie vom 12. Juli. Von ih­nen komme knapp je­der Zwei­te (43 Pro­zent) nicht über die Run­den. Un­ter Be­frag­ten mit ei­nem hö­he­ren Ein­kom­men werde es hin­ge­gen nur für rund je­den Fünf­ten (22 Pro­zent) eng. 

„Die In­fla­ti­on ist nicht nur ein öko­no­mi­sches, son­dern auch ein so­zia­les Pro­blem. Die­je­ni­gen mit den ge­rings­ten Ein­kom­men sind von den stei­gen­den Prei­sen am meis­ten be­trof­fen. In­so­fern kann es auch sinn­voll sein, ins­be­son­de­re bei die­sen Grup­pen die Löh­ne an­zu­he­ben“, sagt Ul­rich Ste­phan von der Post­bank laut der Mitteilung. „Da­bei muss aber dar­auf ge­ach­tet wer­den, dass die ge­samt­wirt­schaft­li­che Nach­fra­ge über die hö­he­ren Löh­ne nicht noch wei­ter an­ge­facht wird. Denn das führt wie­der­um zu stei­gen­den Prei­sen.“

Befragung: Bei wem ist eine Gehaltserhöhung in Sicht?

Immerhin jeder zweite Befragte (53,6 Prozent) rechnet in den kommenden zwölf Monaten mit einer Gehaltserhöhung – die meisten davon auf Grundlage eines Tarifabschlusses oder dank erfolgreicher individueller Gehaltsverhandlungen. In der Gruppe derjenigen, deren aktuelles Gehalt nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten reicht, haben den Daten zufolge gut vier von zehn Befragten (43,6 Prozent) Aussicht auf steigende Bezüge, wie dpa zu der Umfrage ebenfalls berichtet hatte.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Viele Beschäftigte rechnen nicht mit Inflationsprämie

Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten demnach bei Weitem nicht alle Beschäftigten: Fast die Hälfte (48,8 Prozent) gab an, nicht mit einer Zahlung durch den Arbeitgeber zu rechnen. Knapp ein Viertel (24,5 Prozent) hat bereits eine solche Prämie erhalten, 18,7 Prozent erwarten, dass sie noch kommen wird.

Der Staat gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, noch bis Ende des Jahres 2024 bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei als Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.

Rubriklistenbild: © Sven Simon/Imago

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