Was sich ändert

Mehr Kindesunterhalt im Jahr 2024: Neue Beträge in der Düsseldorfer Tabelle

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Die Richtwerte für den Kindesunterhalt haben sich 2024 wieder geändert. Die neue Düsseldorfer Tabelle zeigt, dass es nun mehr Geld braucht, um das Existenzminimum des Kindes zu sichern.

Nach einer Trennung oder Scheidung muss ein Elternteil dem anderen Unterhalt für das Kind zahlen. Der Elternteil, bei dem der Nachwuchs wohnt, leistet seinen Beitrag dadurch, dass er das Kind erzieht und betreut – der andere Elternteil hingegen ist in der Regel unterhaltspflichtig und steuert etwas bei, indem er den sogenannten Barunterhalt zahlt. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, wird anhand von Richtwerten festgelegt. Eine der bekanntesten ist die Düsseldorfer Tabelle, welche den monatlichen Mindestunterhalt je nach Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen angibt. 2024 wurden die Richtwerte erneut angepasst.

Mehr Unterhalt für Kinder – wie sich die Beträge 2024 verändert haben

Um das Existenzminimum des Kindes zu sichern, muss der getrennt lebende Elternteil Unterhalt zahlen.

Der Mindestunterhalt für Kinder wurde in der Düsseldorfer Tabelle für 2024 um rund 9,8 Prozent angehoben. Somit liegt der monatliche Mindestbedarf für ein Kind im Alter von null bis fünf Jahren bei einem Elternteil mit einem Nettoeinkommen unter 2.100 Euro bei 480 Euro im Monat. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben einen Bedarf von 551 Euro, während für die Altersstufen von zwölf bis 17 Jahren 645 Euro im Monat veranschlagt werden. Volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, sollen 689 Euro vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen.

Nettoeinkommen des UnterhaltspflichtigenKind von 0 bis 5 JahreKind von 6 bis 11 JahreKind von 12 bis 17 JahreKind ab 18 Jahre
bis 2.100 Euro480 Euro551 Euro645 Euro689 Euro
2.101 bis 2.500 Euro504 Euro579 Euro678 Euro724 Euro
2.501 bis 2.900 Euro528 Euro607 Euro710 Euro758 Euro
2.901 bis 3.300 Euro552 Euro634 Euro742 Euro793 Euro
3.301 bis 3.700 Euro576 Euro662 Euro774 Euro827 Euro

Je höher das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, desto höher ist auch der Mindestunterhalt für das Kind. Bei einem Nettogehalt von 3.700 Euro wären bei einem Kleinkind 576 Euro fällig. Die vollständige Düsseldorfer Tabelle mit den Angaben für höhere Nettoeinkommen lesen Sie hier.

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Es wurden jedoch nicht nur die Beträge für den Mindestunterhalt angehoben. Auch bei den Einkommensgruppen gibt es Änderungen. Wo die zweite Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle von 2023 noch bei 1.900 Euro begann, geht es jetzt erst bei 2.100 Euro los. Somit gilt der höhere Unterhalt erst ab einem höheren Einkommen. Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder können auch Zu- und Abschläge erfolgen.

Hinzu kommt, dass das Kindergeld bei Kindern unter 18 Jahren zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet wird. So muss der unterhaltspflichtige Elternteil in der Realität weniger zahlen als in der Düsseldorfer Tabelle angegeben. Ab der Volljährigkeit des Kindes wird das Kindergeld in ganzer Höhe angerechnet.

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Familie beim Kuscheln auf dem Sofa.
Regel 1: Legen Sie sich einen Notgroschen für unvorhergesehene Kosten bzw. Ereignisse zurück. Die Höhe des gesparten Notfallgelds sollte laut Madame Moneypenny drei Monatsgehälter betragen. Damit Sie selbst und die Menschen, die von Ihnen finanziell abhängig sind – wie zum Beispiel Ihre Kinder – im Ernstfall gut versorgt sind.  © Joseffson/Imago
Frau am Strand beim Surfen.
Regel 2: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Insbesondere Gesundheit, Sport und Ernährung sollten einen hohen Stellenwert haben. © ingimage/Imago
Gitarrenkoffer mit Geldspenden.
Regel 3: Wenn Sie Geld spenden möchten – egal ob dem Musiker in der Fußgängerzone oder Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen – legen Sie dafür maximal 10 Prozent Ihres Gehalts fest. 30 Prozent sollten Sie Madame Moneypenny zufolge investieren, zum Beispiel in ETFs. (Symbolbild) © Vladimir Gerdo/Imago
Frau mit Laptop auf dem Sofa und Stift in der Hand.
Regel 4: Auch in Sachen Bildung bzw. Weiterbildung wird nicht gespart. Egal, ob Buch oder Online-Kurs: seinen Horizont zu erweitern lohnt sich immer. © Bonninstudio/Imago
Frau in Bekleidungsgeschäft hält Pullover, der auf einem Kleiderbügel hängt, in der Hand.
Regel 5: Qualität schlägt Quantität – das Beste gewinnt. Wenn Madame Moneypenny die Wahl zwischen zwei Dingen hat, setzt sie auf Qualität. Das ist auch nachhaltig, wenn man qualitativ hochwertige Produkte besonders lange nutzen kann. (Symbolbild) © ingimage/Imago
Zwei Menschen sitzen in einem Restaurant.
Regel 6: Seien Sie großzügig – zu anderen, aber auch zu sich selbst. Tun Sie sich selbst etwas Gutes und machen Sie anderen eine Freude, indem Sie sie beispielsweise zum Essen einladen. © ANTHONY PHOTOGRAPHY/Imago
Menschen im Büro.
Regel 7: Verdienen Sie so viel, dass Sie sich aussuchen können, mit welchen Menschen Sie zusammenarbeiten. Sehr viel Lebenszeit verbringen Sie vermutlich mit Arbeiten. Deshalb sind das Arbeitsumfeld und nette Kolleginnen und Kollegen sehr wichtig. © Angel Santana Garcia/Imago
Junge Frau liegt auf dem Sofa.
Regel 8: Sparen Sie nicht an Komfort und Bequemlichkeit, machen Sie sich Ihr Leben so einfach und schön wie möglich. Denn man hat nur eines, und das ist auch noch begrenzt.  © Xavier Lorenzo/Imago
Mann und Frau trinken Wein im Restaurant.
Regel 9: Achten Sie im Restaurant nicht auf den Preis, sondern genießen Sie das gute Essen. Bestellen Sie, wonach Ihnen der Sinn steht und verbringen Sie eine schöne Zeit. © Monkey Business 2/Imago
Wecker liegt auf Euroscheinen.
Regel 10: Apropos Zeit: Da diese wertvoller als Geld ist, sollten Sie Ihre Zeit nicht im Verhältnis 1:1 gegen Geld tauschen. © Berit Kessler/Zoonar.com/Imago

Alleinerziehende erhalten mehr Unterhaltsvorschuss

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil kein Unterhalt zahlen kann oder dies nur unregelmäßig tut, erhalten Alleinerziehende einen Unterhaltsvorschuss vom Staat. Die monatlichen Beträge wurden 2024 ebenfalls angepasst:

Alterstufebis zum 31.12.2023seit 1. Januar 2024
0 bis 5 Jahre187 Euro230 Euro
6 bis 11 Jahre252 Euro301 Euro
12 bis 17 Jahre338 Euro395 Euro

Rubriklistenbild: © B. Leitner/Imago