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Steuertipps 2023: Wie Sie zum Jahresende jetzt noch sparen können

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Welche Investitionen stehen 2023 noch an? Experten der Stiftung Warentest erklären, welche Ausgaben Sie vorziehen sollten – und wann es sich lohnt, Kosten zu bündeln.

Bis zum Jahresende ist es nicht mehr lange hin – und die Steuererklärung für das Jahr 2023 rückt in den Fokus. Für alle, die eine Erklärung abgeben müssen, ist der späteste Abgabetermin am 2. September 2024. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten noch einmal andere Fristen

An welchen Stellen es vor Silvester 2023 noch Spar­potenzial mit Blick auf die Steuer gibt, hat die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de erklärt. Denn der Übergang von einem Jahr zum nächsten ist steuerlich betrachtet oft entscheidend, da sich Pauschalen und Höchstbeträge je auf ein Kalenderjahr beziehen. Hier ein Auszug der wichtigsten Tipps und Hilfen.

Steuertipps 2023 der Stiftung Warentest: Wie Sie zum Jahresende sparen können

Welche Kosten lassen sich steuerlich jetzt noch absetzen – und welche Ausgaben bündeln?

Werbungs­kostenpauschale knacken

Welche Jobkosten sind im Jahr 2023 angefallen und möglicherweise noch fällig? Im Auge behalten sollten Beschäftigte die Werbungs­kostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro (für das Jahr 2023), so der Rat der Stiftung Warentest. Erst wenn sie geknackt sei, senke jede weitere Ausgabe die Steuerlast. Liegt man womöglich bereits knapp an der Grenze, könnte es sich also lohnen, notwendige Investitionen jetzt noch vorzuziehen, so der Tipp.

An Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale denken

Für viele Beschäftigte relevant ist zum Beispiel die Pendlerpauschale. So können Arbeitnehmer ihren Arbeitsweg als Werbungskosten ansetzen. Pro Kilometer lassen sich 30 Cent veranschlagen – und ab dem 21. Kilo­meter seit 2022 sogar 38 Cent, wie die Stiftung Warentest in dem Beitrag auf Test.de (Stand: 15. November 2023) erklärt. Steuerlich einiges an Geld herausholen können zudem viele Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten. Beispiel: „Beschäftigte, die zu Hause ohne eigenes Arbeits­zimmer arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro für 210 Arbeits­tage absetzen.“

Apropos Jobkosten: Arbeits­mittel dürfen im Jahr des Kaufs abge­setzt werden

Auch die Anschaffung von Arbeits­mitteln kann zu Steuererspar­nissen führen, wie die Stiftung Warentest betont. Was sollte man mit Blick auf die Steuer wissen? „Schreibtische, Berufs­bekleidung oder Smartphones für bis zu 952 Euro brutto können direkt abge­setzt werden“, heißt es auf Test.de. „Teurere Waren müssen über mehrere Jahre abge­schrieben werden.“ Für Computer und Zubehör wie Drucker, Head­sets und berufs­bezogene Software gelte seit 2021 „keine Preis­grenze“ mehr.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Steuererklärung: Kosten für den Handwerker verteilen

Auch einige Handwerkerkosten kann man bei der Steuererklärung angeben – und im besten Fall einiges an Geld herausholen. Pro Jahr lassen sich Hand­werk­erkosten in Höhe von 6.000 Euro geltend machen, wie Test.de erklärt. 20 Prozent des Rechnungs­betrags senken „direkt die Steuerlast“. Maximal seien somit 1.200 Euro Steuerersparnis möglich. „Steht im nächsten Jahr eine hand­werk­liche Maßnahme an, kommt eine Abschlags­zahlung noch im laufenden Jahr in Betracht“, gibt die Stiftung Warentest in dem Beitrag zu bedenken. „So zieht man die Erstattung vor oder verteilt teure Rechnungen auf zwei Jahre. Fürs Finanz­amt zählt nämlich nur, wann das Geld tatsäch­lich geflossen ist.“

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Gesund­heits­kosten bündeln und Eigen­anteil knacken

Manche Krankheits- und Gesundheitskosten kann man in der Steuererklärung als sogenannte außergewöhnliche Belastung geltend machen. Die Experten raten, sämtliche Kosten innerhalb eines Jahres zu bündeln und alle Belege fürs Finanzamt zu sammeln. Anstehende Ausgaben könnten gegebenenfalls „ins aktuelle Jahr vorgezogen werden, um die zumut­bare Belastung, also den individuellen Eigen­anteil, zu knacken“, heißt es unter anderem auf Test.de. So könnten Gesund­heits­kosten gebündelt und die Steuerersparnis optimiert werden. „Wer dagegen unter dem Eigen­anteil liegt, kann Ausgaben ins nächste Jahr schieben.“

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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