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Steuererklärung: Wann muss sie spätestens beim Finanzamt sein?

  • Anne Hund
    VonAnne Hund
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Die Fristen für die Einkommensteuer 2022, 2023 und 2024 sollten Sie nicht verpassen. Wann die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt sein muss.

Eine Steuererklärung ist oft eine lästige Angelegenheit, sie ist jedoch für knapp die Hälfte der Steuerzahlenden Pflicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie die Abgabefristen für Ihre nächste Steuererklärung nicht verpassen, denn sonst droht ein Verspätungszuschlag seitens des Finanzamts.

Wann müssen Sie die Erklärung spätestens eingereicht haben? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) weiß Rat und erklärt in einer Mitteilung, welche normalen Fristen Sie für Steuererklärung 2022, 2023 und 2024 beachten müssen.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2022, 2023 und 2024

1. Steuerklärung für 2022

Infolge der Corona-Pandemie sind die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mehrfach verlängert worden. Welche Fristen gelten jetzt? Hier die Antwort der Steuerexperten: Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein. Da es sich bei diesem Datum allerdings um einen Samstag handelt, ist die allerletzte Möglichkeit, die Erklärung einzureichen, der darauffolgende Montag und somit der 2. Oktober 2023.

2. Steuererklärung für 2023

Auch hier hatte sich die Abgabefrist etwas nach hinten geschoben. Die Experten der VLH erklären, welche Frist nun gilt: Die Steuererklärung für 2023 muss bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt sein. Da es sich auch bei diesem Datum um einen Samstag handelt, ist der späteste Abgabetermin der darauffolgende Montag und somit der 2. September 2024.

3. Steuererklärung für 2024

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ist hingegen wieder ganz regulär der 31. Juli 2025, wie die VLH informiert. Denn – abgesehen von den im Zuge der Corona-Pandemie nach hinten geschobenen Terminen – endet die Abgabefrist für die Steuererklärung in der Regel immer am 31. Juli, also sieben Monate nach Jahresende.

Für knapp die Hälfte der Steuerzahlenden ist die Steuererklärung Pflicht.

Bis wann gilt die Abgabefrist über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Wichtig zu wissen: Für Steuerpflichtige, die Ihre Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten andere Fristen. Der Abgabetermin für die Steuer-Profis wäre in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres. Doch aufgepasst, auch hier greift noch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, wie die VLH erklärt. Was gilt nun? „Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 durch einen Steuerprofi verlängert sich bis 31. August 2023, für die Steuererklärung 2022 bis 31. Juli 2024, für die Steuererklärung 2023 bis 31. Mai 2025 (ein Samstag!) und für die Steuererklärung 2024 bis 30. April 2026.“

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung bedeutet mehr Zeit

Sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung hingegen nicht verpflichtet, können Sie freiwillig eine Erklärung abgeben. In vielen Fällen lohnt sich das, denn viele Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Grundsätzlich gilt: Reichen Sie die Steuererklärung freiwillig ein, haben Sie nach Ablauf des Steuer­jahres vier Jahre Zeit. Sie können die Steuererklärung für 2022 also noch bis Ende 2026 vorlegen.

Rubriklistenbild: © Roman Möbius/Imago

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