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Von Rente bis Fernsehen: Diese Änderungen kommen im Juli auf Sie zu
VonCarina Blumenroth
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Neuer Monat, neues Glück – zum 1. Juli kommen wieder Veränderungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Was Sie ab nächstem Monat beachten sollten.
Mehr Geld, neue Pfändungsfreigrenzen oder Kabelfernsehen – auch im Juli 2024 kommen auf die Menschen in Deutschland wieder Veränderungen zu. Welche das unter anderem sind, erfahren Sie hier im Überblick.
Rentnerinnen und Rentner in Deutschland werden ab Juli 2024 mehr Geld bekommen. Die gesetzliche Rente wird um 4,57 Prozent erhöht, damit steigt der Rentenwert von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Bekommen Sie also aktuell 1.000 Euro Rente, erhalten Sie ab Juli 1.045,70 Euro. Veränderungen gibt es auch für Witwen und Witwer, neben erhöhten Beiträgen steigt auch der Einkommensfreibetrag. Erhalten Sie Erwerbsminderungsrente, bekommen Sie ab Juli ebenfalls mehr Geld. Dies wird wie folgt gestaffelt, informiert der Sozialverband VdK:
Erstmaliger Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014: Sie erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
Erstmaliger Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018: Sie erhalten 4,5 Prozent mehr.
In den kommenden Jahren soll die Erwerbsminderungsrente jeweils im Juli um die Rentenanpassung erhöht werden.
Haben Sie schon geklärt, wie Sie ab Juli 2024 das Fernsehprogramm empfangen möchten? Wenn Sie zur Miete wohnen, dann haben Sie vermutlich in den Nebenkosten oft pauschal für das Kabelfernsehen gezahlt. Das geht ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr. Gesetzlich festgelegt wurde dies bereits am 1. Dezember 2021, nun läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung aus. Bedeutet: Sie können selbst entscheiden, wie Sie Fernsehen empfangen wollen – über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet. Heißt aber auch – Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen, damit Sie wie gewohnt das Programm genießen können, sonst bleibt ab 1. Juli der Bildschirm schwarz.
Deckel von Einwegflaschen und Milchkartons mit Verpackung verbunden
Ab dem 3. Juli sind die neuen Verschlüsse (Deckel festhängend an Flaschen oder Verpackungen) gemäß einer EU-Richtlinie bei Einweggetränkeverpackungen, die Bestandteile aus Plastik aufweisen und unter drei Liter Volumen haben, verpflichtend, informiert Utopia.de. Die Hersteller haben die Produktionsweise schon weitgehend verändert. Sie als Verbraucherin oder Verbraucher lassen den Deckel einfach an der Verpackung und entsorgen alles gemeinsam im Gelben Sack oder der Gelben Tonne.
Neue Pfändungsfreigrenzen
Ab 1. Juli erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland. Durch die Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehalt gepfändet wurde, noch laufende Kosten zahlen können. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag liegt derzeit bei 1.402,28 Euro. Ab Juli wird dieser auf 1.491,75 Euro erhöht, informiert die Krankenkasse TK.