Bundesbank

Vermögen der Deutschen gestiegen – liegen Sie unter oder über dem Durchschnitt?

Geld auf die hohe Kante zu legen, ist gerade in Zeiten der Inflation nicht ganz leicht. Eine Studie der Bundesbank zeigt, wie hoch das Vermögen je Haushalt zuletzt im Schnitt war.

Wenn die Preise steigen, lässt es sich nicht vermeiden, für seine regelmäßig anfallenden Kosten einige Euro mehr hinzublättern. Wer sich darüber hinaus auch mal etwas gönnen möchte, hat nochmals weniger fürs Sparbuch übrig. Wer es ermöglichen kann, sollte dennoch regelmäßig etwas Geld zur Seite legen.

Ob eine kaputte Waschmaschine, eine hohe Rechnung der Stadtwerke oder die zu niedrig kalkulierte Urlaubsplanung - für den Fall der Fälle, ist es immer empfehlenswert, einen Notgroschen zur Verfügung stehen zu haben.

Wie hoch ist das Vermögen im Schnitt? Studie der Bundesbank

Durch die gestiegenen Kosten ist es nicht einfach, noch genügend Geld zu sparen.

Obwohl reichlich Zeit zum Online-Shoppen war, lehrte die Pandemiezeit viele Menschen, Geld zu sparen. Keine Ausflüge ins Kino, Restaurant oder Einkaufszentrum und auch der Urlaub fiel flach. Das zwang die Meisten dazu, ihr Konsumverhalten herunterzukurbeln. Manche waren zudem auf staatliche finanzielle Hilfe angewiesen. Insgesamt konnten die Deutschen zuletzt deutlich höhere Zahlen auf ihren Konten verzeichnen. Das geht aus einer repräsentativen Studie der Bundesbank hervor, die sich auf den Zeitraum von 2021 bezieht.

Privatvermögen wuchsen deutlich

Laut Tagesschau.de wuchs das Vermögen deutscher Haushalte der Studie zufolge auf im Schnitt netto rund 316.000 Euro. Also etwa um ein Drittel mehr als in der letzten Studie vier Jahre zuvor. Und auch nach Aufheben der Beschränkungen konnten sich anscheinend einige Menschen ihre neu erlernten Spar-Fähigkeiten beibehalten. „Jeder vierte Haushalt hatte in Folge der Corona-Pandemie allerdings finanzielle Verluste“, heißt es ebenfalls in dem Bericht der Tagesschau.

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Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Unterhalt für volljährige Kinder: Zahlungen für unterhaltsberechtigte Personen (z.B. Kinder, Eltern, anderes Elternteil des gemeinsamen Kindes) lassen sich in der Regel absetzen. Dazu gehört etwa auch der Unterhalt für erwachsene Kinder, die studieren, aber noch daheim wohnen. Für 2022 können für Sprösslinge über 25 einen Betrag von maximal 10.347 Euro absetzen (zzgl. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die Kinder müssen nicht angeben, ob die Eltern den Unterhalt geltend machen. (Symbolbild) © YAY Images/Imago
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Arbeitszimmer nicht absetzen: Wurde 2022 ein Raum (kein Durchgangszimmer) fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können etwa Miete und Nebenkosten anteilig abgesetzt werden. Wichtig hier: Der Raum muss den Mittelpunkt der Arbeit darstellen und das muss belegbar sein. Ist das nicht der Fall, können Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt werden. Wenn das Arbeitszimmer nicht den gesetzlichen Ansprüchen entspricht, kann man die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (max. 600 Euro). (Symbolbild) © Addictive Stock/Imago
Frau in Videocall zu Hause
Internet und Telefon im Homeoffice: Oft vergessen: Wenn die privaten Leitungen von Internet und Telefon beruflich mitgenutzt werden, können davon 20 Prozent der Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wichtig: höchstens 20 Euro im Monat. Die Kosten werden ersetzt zu denen von Arbeitszimmer oder Homeoffice (2022: 120 Tage à fünf Euro). (Symbolbild) © Rainer Berg/Imago
Klempner repariert Abfluss
Handwerker-Anfahrt: Auch bei Handwerkern lässt sich ein bisschen Geld wiederholen. 20 Prozent Steuerrabatt gibt es auf die ausgewiesenen Lohnkosten (s. Rechnung). Dazu gehören etwa die Entsorgung von Grün­gut, Anfahrts- oder Verbrauchs­mittel­pauschalen. Tipp: Immer Rechnungen aufschlüsseln lassen, Belege aufheben und nicht bar zahlen. (Symbolbild)  © Monkey Business 2/Imago
Weibliche Autofahrerin, Nahaufnahme
Fahrt zur Praxis: Nur wenige Menschen wissen, dass man auch die Fahrten zu Ärzten, Therapie oder Reha-Maßnahmen absetzen kann (30 Cent/gefahrener Kilometer). Alle Kosten rund um die Gesundheit gelten als außergewöhnliche Belastungen. Als Nachweis reicht eine einfache Aufstellung der Fahrten aus. (Symbolbild) © Matej Kastelic/Imago
Gesundheitskarte mit Geldscheinen.
Kinder-Krankenkassenbeiträge: Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, ist es meist günstiger, wenn die Eltern seine Sozial­versicherungs­beiträge in der eigenen Steuererklärung angeben. Auch, wenn das Kind selbst Versicherungsnehmer ist. Hier liegt großes Sparpotenzial und für den Nachwuchs gibt es keinen Nachteil. Sie sind erst ab einem Bruttoeinkommen von 13.150 Euro steuerpflichtig. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Geschäftsmann isst Nudeln mit Kollegen, Nahaufanahme
Verpflegungspauschale nicht angeben: Sind Arbeitnehmer viel unterwegs und eben nicht im Homeoffice, kann die Verpflegungspauschale geltend gemacht werden. Bei Abwesenheiten von acht Stunden und mehr sind das 14 Euro pro Tag, bei 24 Stunden 28 Euro und die An- und Abreisetage bringen je 14 Euro. Dazu zählt es übrigens auch, wenn man Wohnung oder Büro für das Mittagessen verlässt (Pause muss allerdings nachgewiesen werden, z.B. mit Arbeitgeberbescheinigung oder Tabellen zur Zeiterfassung). (Symbolbild) © Josep Suria/Imago
Mercedes Autohaus bietet Geschäftswagen an.
Zu viel für Firmenwagen gezahlt: Arbeitnehmer versteuern ihren Dienstwagen zusätzlich zum Monatsgehalt (Privatfahrten um ein Prozent, Dienstfahrten um 0,03 Prozent je Entfernungskilometer). Aber: Wer 2022 den Großteil der Zeit im Homeoffice war, kann seinen Bruttolohn um die zu viel versteuerten Fahrten mindern. (Symbolbild) © Arnulf Hettrich/Imago
Zwei Stempel je mit den Worten Steuer und Erklärung.
Verspätete Abgabe: Wer den Stichtag für die Steuererklärung verpasst (für 2022 ist das der 02. Oktober 2023), zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angebrochenem Monat. Wer seine Steuererklärung also pünktlich dem Finanzamt zukommen lasst, zahlt nichts drauf. (Symbolbild) © Felix Schlikis/Imago

Mindestens drei Monatsgehälter als Notgroschen zur Seite legen

Mindestens drei Monatsgehälter als Notgroschen sollte man Experten zufolge möglichst zur Seite legen, und zwar auf ein separates Konto. Damit man zur Not auf alle Eventualitäten reagieren kann. Sei es, weil die Waschmaschine plötzlich den Geist aufgibt, der Kühlschrank streikt oder das Auto repariert werden muss. Und das sind nur einige Beispiele.

Rubriklistenbild: © photothek/Imago

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