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Kein „faires Verfahren“: Richterin Chutkan macht Trump Angst
VonSandra Kathe
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Gegen Donald Trump wird wegen versuchter Wahlverschwörung Anklage erhoben – doch dem abgewählten Präsidenten passt die Richterin nicht. Wie es jetzt weitergeht.
Washington – Der abgewählte US-Präsident Donald Trump muss sich in einem weiteren Fall vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um seinen Versuch, die US-Wahl 2020 als „gefälscht“ und „gestohlen“ zu erklären, was seine Fans am 6. Januar 2021 zum Sturm aufs Kapitol aufstachelte. Doch sowohl der Gerichtsstandort Washington D.C. als auch die zuständige Richterin für das Verfahren bereiten dem Republikaner offenbar so viel Sorge, dass er einen Wechsel beantragen lassen will.
Das geht aus einer Bemerkung hervor, die Trump am Sonntag (6. August) über seine Plattform Truth Social machte, wonach er unter der von seinem Vorgänger Barack Obama benannte Richterin Tanya Chutkan „auf keinen Fall ein faires Verfahren“ erwarten könne. Auch die US-Hauptstadt Washington D.C. als Gerichtsstand könne Trump potenziell zum Nachteil werden. Die Bevölkerung der Stadt wählt meist mehrheitlich demokratisch, Weiße sind in der Bevölkerung mit rund 40 Prozent in der Minderheit. Richterin Chutkan selbst hat jamaikanische Wurzeln.
Donald Trump wird die Beteiligung an einer demokratiefeindlichen Verschwörung vorgeworfen. Der Ex-Präsident plädiert auf unschuldigig und fordert den Austausch der Richterin. (Symbolfoto)
Donald Trump vor Gericht: Trump will sich gegen Richterin Chutkan und Gerichtsstand wehren
Darum macht sich Trump anscheinend so große Sorgen, dass er „mit sofortiger Wirkung“ und auf „sehr mächtiger Basis“ einen Befangenheitsantrag gegen Chutkan ankündigt und zudem die Verlegung des Gerichtsstands „raus aus D.C.“ verlangen will, wie er in seiner Kurznachricht angekündigt hat. US-Rechtsfachleute hingegen glauben, dass dieser Schuss für den abgewählten US-Präsidenten nach hinten losgehen könnte, wie etwa die US-Zeitung Newsweek berichtet.
So sieht etwa der Politikexperte Craig Agranoff eine realistische Möglichkeit, dass Trumps Reaktion auf die erneute Anklage dazu führen könnte, dass sich weitere Unterstützerinnen und Unterstützer von ihm abwenden könnten, sowohl im politischen Personal der Republikaner als auch unter den Wahlberechtigten. Auch juristische Folgen könnten Attacken gegen die im Losverfahren ausgewählte Bundesrichterin haben. Trumps Anwalt John Lauro betonte als Reaktion auf Trumps Äußerung, dass der Wechsel des Gerichtsstands lediglich angestrebt werde, Genaues dazu allerdings erst nach „einigen Umfragen“ und einer „quantitativen Analyse, wie Menschen auf die Anklage reagieren“ feststünde, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete.
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Anklage gegen Donald Trump: Rechtsteam beruft sich auf „freie Meinungsäußerung“
Zuletzt hatte außerdem eine andere Nachricht des abgewählten Präsidenten für Wirbel gesorgt. Trump hatte nämlich am Tag nach seinem Gerichtstermin folgenden Satz auf Truth Social veröffentlicht: „Wenn ihr mich verfolgt, werde ich euch verfolgen.“ Das nahm Sonderermittler Jack Smith zum Anlass, Trump und sein Rechtsteam in die Schranken zu weisen. Der Jurist, der von oberster Stelle mit Trumps Fall betraut ist, hat die Mitteilung Trumps als Drohung gegenüber möglichen Zeuginnen und Zeugen sowie Prozessbeteiligten gewertet, Trumps Team sagt, es handle sich lediglich um „politische Rede“. Eine Strategie, die Trumps Rechtsbeistand nicht fremd ist.
Denn nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel hat Trumps Verteidigungsteam inzwischen einen Einblick in seine Strategie gegeben, die sich auf das „First Amendment“ der US-Verfassung beruft, wonach allen Amerikanerinnen und Amerikanern ein Recht auf freie Meinungsäußerung zusteht. Trump müsse, so Anwalt Lauro, folglich zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er mit den Äußerungen, für die er nun angeklagt ist, kriminelle Absichten gehegt hätte.
Die Anklage wirft dem Vorgänger von Joe Biden als Präsident der USA vor, dass er mithilfe einer demokratiefeindlichen Verschwörung versucht habe, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen. Bei seinem Gerichtstermin am Donnerstag hatte dieser in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig plädiert. Die Bekanntgabe des Datums für den Prozessbeginn wird aktuell bei einer Anhörung am 28. August erwartet. (saka mit AFP)