„Massive Auswirkungen“ befürchtet
Bahn-Streik: Das müssen Reisende jetzt beachten
VonKarolin Schaeferschließen
Kai Hartwigschließen
Die GDL meldet sich mit einem neuen Streik zurück. Ab Mittwoch (10. Januar) sollen Bahn-Beschäftigte ihre Arbeit niederlegen. Diese Rechte haben Reisende.
Frankfurt – Es wird erneut Chaos im Bahnverkehr geben. Die Lokführergewerkschaft GDL kündigte ab Mittwoch (10. Januar) einen bundesweiten Streik an. Bis Freitagabend (12. Januar) sollen Beschäftigte ihre Arbeit niederlegen. Reisende müssen sich deshalb auf Beeinträchtigungen einstellen. Landwirte und Spediteure streiken bereits seit Montag (8. Januar).
Neuer Streik der GDL: Deutsche Bahn bietet Notfallplan an – Mitfahrt trotzdem fraglich
Zumindest will die Deutsche Bahn (DB) einen Notfallplan anbieten. Dieser soll ein „sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der DB“ sicherstellen, hieß es in einer Online-Information. Es sollen längere Züge mit mehr Sitzplätze bereitstehen. Eine Mitfahrt könne aber nicht garantiert werden.
Fahrgäste sollten deshalb nicht notwendige Reisen verschieben. Das ist ohne weiteres möglich. Bereits gebuchte Tickets können laut DB auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Damit ist die Zugbindung aufgehoben. Außerdem gelten Tickets weiterhin für den ursprünglichen Zielort, selbst bei geänderter Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
GDL kündigt ab Mittwoch (10. Januar) Bahn-Streik an: Welche Rechte haben Reisende?
Die Bahn zeigt sich kulant: Reisen können bereits auf Montag oder Dienstag vorverlegt werden. Wer ganz auf seine Fahrt während des GDL-Streiks verzichten möchte, kann das Geld für sein Ticket zurückverlangen. Bei Zugausfällen können Nutzende eines Nahverkehr-Tickets auf höherwertige Züge wie ICE oder EC umsteigen. Dafür müssen Sie den Betrag zunächst vorstrecken, können sich diesen aber erstatten lassen. Das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote sind von dieser Sonderregelung ausgenommen.
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Bei Verspätungen können Kundinnen und Kunden gesetzlichen Fahrgastrechte geltend machen. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, bei zwei Stunden erhöht sich die Rückzahlung auf 50 Prozent. Ist frühzeitig eine Verspätung am Ziel um mindestens eine Stunde absehbar, müssen Fahrgäste die Reise gar nicht erst antreten und können sich den Ticketpreis erstatten lassen.
Sollte nur ein Teil der gebuchten Strecke zurückgelegt wurde, können Bahnreisende für den nicht gefahrenen Teil der Bahnstrecke eine Rückerstattung fordern. Auch wer die Reise abbricht und zum Startbahnhof zurückfährt, erhält den vollen Preis zurück.
Bahn-Streik der GDL: Welche Strecken sind betroffen?
Die DB geht nach eigenen Angaben von „massiven Auswirkungen“ des GDL-Streiks auf den Bahnbetrieb aus. Diese betreffen nicht nur den Fernverkehr, sondern auch den Regionalverkehr – also etwa Regional- und S-Bahnen. Reisende sollten daher mehr Zeit einplanen und wenn möglich auf das Auto umsteigen. Dabei bieten sich auch Fahrgemeinschaften an. Im Güterverkehr beginnt der GDL-Warnstreik bereits am Dienstag (9. Januar) um 18 Uhr. Erst Anfang Dezember hatte die GDL mit einem Warnstreik für Chaos gesorgt.
Je nach Bundesland und Region dürften die Auswirkungen unterschiedlich ausfallen. Die Gewerkschaftsmitglieder der GDL sind vor allem im Südwesten und in den ostdeutschen Bundesländern vertreten. Auch in Frankfurt und Stuttgart gibt es viele GDL-Mitglieder, weshalb hier vor allem der S-Bahn-Verkehr zum Erliegen kommen könnte. Ähnlich dürfte es in Hamburg aussehen. Im Nordwesten der Bundesrepublik hat die Lokführergewerkschaft dagegen weniger Mitglieder. Entsprechend geringer könnte der GDL-Streik hier ausfallen.
Bei bisherigen Tarifverhandlungen konnten keine Einigungen erzielt werden. Obwohl die Bahn ihr bisheriges Angebot erweitert und erstmals eine von der GDL geforderte Arbeitszeitverkürzung berücksichtigt hatte, lehnt der Konzern eine vollständige Lohnkompensation ab. Eine Klage der Bahn vor dem Landesarbeitsgericht Hessen verschärft den Tarifstreit. (kas/dpa)
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