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Kürzung der Witwenrente durch Minijob? Diese Grenze müssen Sie beachten
VonKarolin Schaefer
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Florian Neuroth
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Verstirbt der Ehe- oder Lebenspartner, besteht der Anspruch auf Witwenrente. Doch wie viel darf hinzuverdient werden, um eine Rentenkürzung zu meiden?
Bremen – Der Tod einer geliebten Person kann die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen. Deshalb haben Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Dabei müssen aber einige Anforderungen erfüllt werden. Zudem wird das Einkommen unter Umständen angerechnet. Doch wie verhält sich das bei einem Minijob?
Witwenrente: Wird der Minijob angerechnet?
Wer wie viel Rente bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Alter, Zeitpunkt der Eheschließung oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie dem Einkommen des Verstorbenen. Unklarheiten bestehen dabei vor allem hinsichtlich des Hinzuverdienst, der die Höhe der Rente beeinflussen kann – zumindest über einem bestimmten Freibetrag.
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Nach Angaben der Deutsche Rentenversicherung werden alle Einkünfte aus einer beruflichen Tätigkeit, einschließlich solcher aus einem Minijob, angerechnet. Auch die normale Altersrente zählt dazu. Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte bedarfsorientierte Leistungen wie das Bürgergeld oder die Grundsicherung im Alter sowie für Einnahmen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen.
Doch was bedeutet das? Die Witwenrente wird um einen Betrag gekürzt, der sich aus der Summe aller zu berücksichtigenden Einkommen zusammensetzt und zwangsläufig über einem bestimmten Freibetrag liegen muss. Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gebunden und entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts, der derzeit 37,60 Euro beträgt.
Witwenrente und Minijob: So hoch ist derzeit der Freibetrag
Früher war der Freibetrag in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich hoch, liegt aber nun bundesweit bei 992,64 Euro. Wenn die Ehepartner gemeinsame Kinder haben, erhöht sich der Freibetrag. 40 Prozent des Einkommens über dem Freibetrag werden angerechnet. Das bedeutet konkret: Für jeden Euro Nettoeinkommen über dem Freibetrag werden 40 Cent angerechnet und entsprechend von der Witwenrente abgezogen. Wer also ein Nettoeinkommen hat, das den Freibetrag um 1000 Euro übersteigt, bekommt 400 Euro weniger Witwenrente.
Millionen Menschen in Deutschland bekommen nach dem Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners Hinterbliebenenrente. Bei einem eigenen Einkommen, auch durch einen Minijob, kann diese sogenannte Witwenrente aber reduziert werden (Symbolbild).
Um die Hinterbliebenenrente zu erhalten, muss diese bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Grundvoraussetzung ist, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft mindestens seit einem Jahr besteht. Stirbt der Ehe- oder Lebenspartner bei einem Unfall, besteht der Anspruch auch bei einer kürzeren Dauer. Mit einigen Tipps können Sie Ihre Renten im Ruhestand noch aufbessern. (flon/kas)
Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.