Kosten für Passagiere

Nachzahlung der erhöhten Ticketsteuer - Ryanair nutzt Schlupfloch

  • Nina Wette
    VonNina Wette
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Auf Passagiere kommen mit der gestiegenen Ticketsteuer höhere Kosten für Flugreisen zu. Die Airline Ryanair verlangt nun eine Nachzahlung.

Hamm - Flugreisen können ab Mai teurer werden. Grund dafür ist die Erhöhung Anstieg der Ticketsteuer. Sie steigt um gut 20 Prozent. Die Ticketsteuer müssen zwar die Airlines zahlen, sie geben die Kosten aber oft direkt an ihre Passagiere weiter. Die Billig-Airline Ryanair fordert das Geld für erhöhte Steuern jetzt sogar nachträglich von seinen Fluggästen zurück.

Ryanair verlangt Nachzahlung der erhöhten Ticketsteuer

Experten zufolge sei eine nachträgliche Forderung der erhöhten Ticketsteuer nicht zulässig, die Ticketsteuer sei beim Kauf fällig und nicht danach. „Es besteht keine rechtliche Möglichkeit seitens der Luftfahrtunternehmen und der Tourismuswirtschaft, die Differenz in der Steuerhöhe bei bereits verkauften Tickets oder Pauschalreisen vom Passagier rückwirkend einzufordern“, erklärt Matthias von Randow vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft in der Wirtschaftswoche.

Zu Nachzahlungen der Ticketsteuer kann es bei Billig-Airlines aber doch kommen, denn diese haben offenbar ein Schlupfloch gefunden: Airlines wie Ryanair, Sundair und Easyjet weisen in ihren Beförderungs- und Geschäftsbedingungen darauf hin, dass die Kosten von erhöhten Steuern nachträglich bezahlt werden müssen. So informierte nun beispielsweise Ryanair seine Fluggäste per Mail darüber, dass sie die Kosten für die gestiegene Ticketsteuer für Flüge ab Mai nachträglich bezahlen müssen. Das gilt auch, wenn die Flüge vor dem Beschluss über die Steuererhöhung gebucht wurden. Rechtsanwalt Arndt Kempgens schätzt diese Erhöhung durch eine Klausel in den ABBs bzw. AGBs für zulässig ein, „wenn auch Erstattung bei Steuersenkung vorgesehen ist und ein Sonderkündigungsrecht, ohne Stornierungskosten, eingeräumt wird“.

Die Airline Ryanair weist seine Passagiere in einer E-Mail auf eine Nachzahlung hin. (Symbolfoto)

Die Passagiere von Ryanair müssen zwischen 2,80 Euro und 12,77 Euro auf die bereits gebuchten Tickets draufzahlen. Je nachdem, ob es sich bei dem gebuchten Flug um Kurz- oder Langstecke handelt, ist das nämlich die Differenz zwischen den alten und neuen Steuergebühren. Die Airline beruft sich in der Mail an die Kunden auf seine Allgemeinen Beförderungsbedingungen (Artikel 4.2.2) sowie auf die Tatsache, „dass Fluggesellschaften und Passagiere nicht rechtzeitig über diese Steuererhöhung informiert wurden“.

Was können Fluggäste dagegen tun?

Die irische Fluggesellschaft Ryanair empfiehlt den Fluggästen in der Informationsmail, ihren Flug zu stornieren, wenn sie mit den nachträglichen Kosten nicht einverstanden sind. Dann bekäme man den vollen Betrag erstattet. Auch wenn die zusätzlichen Kosten ärgerlich für die Kunden der Airline sind, geht Ryanair so vor. Zu der Frage, warum Ryanair eine Nachzahlung fordert, äußerte sich die Fluggesellschaft auf Nachfrage von wa.de nicht.

Ob weitere Billig-Airlines wie Sundair eine Nachzahlung von ihren Passagieren verlangen, ist unklar. Sundair äußerte zur Anfrage nicht. Easyjet gab auf Nachfrage von wa.de an, dass sie derzeit keine nachträglichen Erhebungen der zusätzlichen Abgaben auf bereits bestehende Kaufverträge planen. „Wir gehen davon aus, dass sich alle Fluggesellschaften bei der Abführung der Luftverkehrsteuer an Recht und Gesetz halten“, berichtet Alexander Klay, Sprecher des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, im Gespräch mit wa.de. Allerdings ist die deutsche Luftverkehrswirtschaft der Meinung, dass die erhöhten Steuern durchaus eine Auswirkung auf die Passagiere hat: „Verstärkt durch die erneute Erhöhung der Luftverkehrsteuer wird das Fliegen für den Kunden immer teurer“, sagt er.

Die Erhöhung der Ticketsteuer ist nur eine von vielen Änderungen, die im Mai 2024 auf Verbraucher zukommt. Neuerungen gibt es unter anderem auch beim Personalausweis.

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