Contemplative senior man standing in front of window model released, Symbolfoto property released, UUF29938
+
Die schrittweise Versteuerung der Rente könnte sich nach Plänen der Bundesregierung ändern. (Symbolbild)

Rentensystem

Rente und Doppelbesteuerung: Welcher Jahrgang am meisten von einer Änderung profitieren würde

  • Lisa Mayerhofer
    VonLisa Mayerhofer
    schließen

Die schrittweise Versteuerung der Rente könnte sich nach Plänen der Bundesregierung ändern. Manche Jahrgänge würden mehr profitieren als andere.

München – Die Anzahl der steuerpflichtigen Rentnerinnen und Rentner nimmt stetig zu, da der zu versteuernde Anteil für die jeweiligen Neurentner Jahr für Jahr steigt. Bis zum Jahr 2040 wird dieser Anteil schließlich 100 Prozent erreichen. Das bedeutet: Wer 2040 oder später in den Ruhestand geht, muss seine gesamten Renteneinkünfte versteuern. So ist die aktuelle Regelung – doch die Bundesregierung plant eine Änderung. 

Rente und Doppelbesteuerung: Das steckt dahinter

Die Doppelbesteuerung ist der Hauptgrund für diese geplante Änderung. Durch die Umstrukturierung des Rentensystems konnte diese entstehen. Bis 2005 wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus dem bereits versteuerten Einkommen der Angestellten gezahlt, wie finanztip.de erläutert. Im Gegenzug war der größte Teil der Rente steuerfrei. Dann wurde jedoch die schrittweise Versteuerung der Rente eingeführt. 

Dann wurde jedoch die schrittweise Versteuerung der Rente eingeführt. Das führt in manchen Fällen dazu, dass der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist, als die versteuerten Rentenbeiträge. Somit würde auf bereits versteuerte Rentenbeiträge dann im Ruhestand noch einmal Steuer entfallen. Laut dem Bundesfinanzhof sind davon vor allem Selbstständige betroffen, da diesen bis 2005 kein steuerfreier Rentenbeitrag zustand. Aber auch Ruheständler, die erst seit kurzer Zeit Rente erhalten, oder Unverheiratete, die keine Hinterbliebenenrente erhalten, kann das passieren.

Der Plan zur stufenweisen Erhöhung soll nun ausgedehnt werden, wie das Portal der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ihre-vorsorge.de mitteilt. Demzufolge soll der steuerpflichtige Anteil langsamer ansteigen. Die vollständige Versteuerung würde dann erst im Jahr 2060 eintreten, wenn der Anstieg nur noch 0,5 Prozent beträgt, anstatt wie bisher 1 Prozent. Dies würde vielen Rentnerinnen und Rentnern eine erhebliche Steuerersparnis bringen.

Rente: Welcher Jahrgrang am meisten profitieren würde

Aber wer würde am meisten von dieser Regelung profitieren? Diese Frage hat Rentenexperte Werner Siepe für Ihre Vorsorge untersucht. Er hat sieben exemplarische Fälle ausgewählt und den Steuervorteil berechnet. In seiner Modellrechnung hat Siepe die folgenden Geburtsjahrgänge berücksichtigt: 

  • 1960: Renteneintritt 2025
  • 1965: Renteneintritt 2030
  • 1970: Renteneintritt 2035
  • 1975: Renteneintritt 2040
  • 1980: Renteneintritt 2045
  • 1985: Renteneintritt 2050
  • 1990: Renteneintritt 2055

Für seine Modellrechnung ging der Experte von einer Rentenbezugsdauer von 20 Jahren und einem Renteneintritt nach dem vollendeten 65. Lebensjahr aus. Als Grundlage nutzte er die Zahlen des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung. Das bedeutet: Eine jährliche Rentenerhöhung von 2,3 Prozent. Ab 2036 eine jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 2,5 Prozent und eine jährliche Rentenerhöhung von 2 Prozent.

Seine Ergebnisse: Der Jahrgang 1975 würde am meisten von der Änderung profitieren. Hier beläuft sich der „Vorteil“ auf insgesamt 12.482 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren. Mit der bisherigen Regelung wäre dieser Jahrgang mit Renteneintritt 2040 bereits zu 100 Prozent steuerpflichtig. Bei der geplanten Neuregelung wären es nur 91 Prozent. Am wenigsten sparen würde der Jahrgang 1960. Hier beträgt die Ersparnis laut Berechnungen nur 1538 Euro innerhalb von 20 Jahren.

Auch Menschen mit hoher Rente würden profitieren

Noch mehr würden aber Menschen mit einer sehr hohen Rente profitieren. Topverdiener mit 40 Pflichtbeitragsjahren und einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze würden dadurch ganze 23.522 Euro sparen können, wenn sie 1970 geboren wurden und ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent unterstellt wird. Eine Tabelle zeigt, wer wie profitieren würde:

Allerdings solle nicht vergessen werden: Einen wirklichen Vorteil haben betroffene Rentnerinnen und Rentner durch die Neuregelung nicht, sie werden nur nicht mehr steuerlich benachteiligt. Die Neuregelung sollte ausschließlich eine Doppelbesteuerung vermeiden.

Mehr zum Thema