Krankenversicherung

PKV-Beiträge steigen: So sparen Sie trotzdem mit einem legalen Steuertrick

  • Marcel Reich
    VonMarcel Reich
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Die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen ab 2024. Doch ein legaler Steuertrick kann die Erhöhung mehr als ausgleichen.

Frankfurt – Ab 2024 müssen über die Hälfte der Privatversicherten mit steigenden Krankenkassenbeiträgen rechnen. Nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenkassen werden die Beiträge durchschnittlich um sieben Prozent erhöht. Der durchschnittliche Jahresbeitrag steigt somit von 6444 auf 6900 Euro.

Natürlich gilt: Je höher das Einkommen, desto mehr Steuereinsparungen sind drin.

Der legale Weg zum Steuerersparnis bei der PKV

Es gibt jedoch einen legalen Weg, um die Beitragserhöhung mehr als auszugleichen. Laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erlaubt das Einkommensteuergesetz Vorauszahlungen der Krankenversicherungsbeiträge bis zum dreifachen Jahresbetrag. Das Handelsblatt berichtete ebenfalls.

Diese Vorauszahlung führt zu zwei Steuereinsparungen. Einer schon im Jahr der Vorauszahlung und einer in den folgenden Jahren. So können bis zu 5000 Euro eingespart werden.

Versicherungsprämien zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Diese Sonderausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerbelastung. Die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen sind allerdings auf 1900 Euro für Angestellte und Beamte und 2800 Euro für Selbstständige begrenzt. Die Grundbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden jedoch vollständig berücksichtigt.

Steuerpflichtige können ihre Krankenkassenbeiträge für bis zu drei Jahre im Voraus zahlen

Auch die tatsächlich vom Steuerpflichtigen gezahlten Beiträge für privat versicherte Kinder können abgesetzt werden. Dafür soll das Kind aber noch kindergeldberechtigt sein, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Oftmals sind mit den Basisbeiträgen die Höchstgrenzen von 1900 bzw. 2800 Euro bereits erreicht. Andere Versicherungsbeiträge für Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder auch Krankenzusatz-, Zahnzusatzversicherungen sowie Wahlleistungen bei der PKV können dann nicht mehr abgesetzt werden.

Die Tatsache, dass die Basisbeiträge jedoch immer in voller Höhe abgesetzt werden können, ermöglicht einen legalen Steuertrick, wie das Handelsblatt berichtet. Steuerpflichtige können ihre Krankenkassenbeiträge für bis zu drei Jahre im Voraus zahlen. So könne umgangen werden, dass die Basisbeiträge die anderen Versicherungsbeiträge blockieren, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Wie die Steuereinsparungen bei der privaten Krankenversicherung entstehen

Es entstehen zwei Steuereinsparungen. Im Jahr der Vorauszahlung werden die Sonderausgaben stark erhöht, was die Steuerlast erheblich senkt. In den Folgejahren können wiederum die anderen personenbezogenen Versicherungsbeiträge bis zur Höchstgrenze von 1900 Euro bzw. 2800 Euro abgesetzt werden, die sonst immer vernachlässigt wurden. Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen die Beiträge laut Einkommensteuergesetz bis zum 21. Dezember im Voraus gezahlt werden. Die Versicherungen können jedoch auch eine frühere Frist festlegen.

Jedoch erlauben nicht alle Kassen eine Vorauszahlung, dies müssten Versicherte also unbedingt vorher mit ihrer Kasse absprechen. Laut der Lohi bieten einige Krankenkassen ihren Versicherten aber sogar einen Beitragsnachlass oder Skonto bei einer Vorauszahlung an. Je nach PKV sind bis zu fünf Prozent möglich. Das Modell der Vorauszahlung ist vor allem für Selbstständige und Beamte sinnvoll. Angestellte, die privat versichert sind, erhalten normalerweise einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Dieser muss im Falle einer Vorauszahlung ebenfalls vorgeschossen werden. Laut Lohi wird er anschließend weiterhin monatlich ausgezahlt, fließt also schrittweise zurück auf das Konto des Steuerpflichtigen. Generell gilt: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto mehr lohnt sich das Steuersparmodell.

Rubriklistenbild: © Bernd Weißbrod

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