Frührente
Rente mit 63: Was Sie 2024 wissen sollten
Immer mehr Deutsche entscheiden sich für die sogenannte Rente mit 63. Aber für wen kommt sie infrage und unter welchen Bedingungen? Ein Überblick der aktuellen Regelungen.
Berlin – Der demografische Wandel stellt die Finanzierung der Rente vor Herausforderungen - das betrifft auch die sogenannte „Rente mit 63“. Denn: Aufgrund der alternden Bevölkerung stehen einer steigenden Zahl von Rentnern immer weniger Beitragszahler gegenüber. Deswegen sucht die Politik schon länger nach Lösungen, um die Rentenkasse nachhaltig zu füllen. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm schlug kürzlich vor, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln und somit zu erhöhen. Kanzler Olaf Scholz erteilte dieser Forderung allerdings eine Absage. Man habe das Renteneintrittsalter per Gesetz auf 67 festgelegt. „Danach, finde ich, ist auch mal gut“, sagte Scholz.
Wann kann ich in Rente gehen?
Während Forderungen nach einem höheren Renteneintrittsalter immer wieder laut werden, fragen sich viele Arbeitnehmer, wann sie eigentlich in Rente gehen können. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen von Ihrem Geburtsjahr. Sofern Sie 1946 oder früher geboren sind, beträgt die Regelaltersgrenze 65 Jahre. Für die Jahrgänge nach 1946 wurde die Grenze allerdings jeweils um einen Monat pro Jahr angepasst. Für den Jahrgang 1956 liegt die Altersgrenze demnach bei 65 + 10 Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 ist die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren dann erreicht. Ihren genauen Renteneintritt können Sie mithilfe des Online-Rechners der Deutschen Rentenversicherung herausfinden.
Die Rente mit 63
Ein weiterer Faktor ist die Anzahl der Beitragsjahre. Hier kommt die Rente mit 63 ins Spiel, auch Frührente genannt. Hierbei geht es vor allem um die Anzahl der sogenannten „anrechenbaren Zeiten“, also Beitragsjahre. Ab mindestens 35 Beitragsjahren und einem Alter von 63 Jahren kommt die Rente mit 63 für Sie infrage. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte. Bei letzterer müssen Rentner keine Abschläge in Kauf nehmen, bei ersterer allerdings schon. Ausschlaggebend, für welche Rentenart Sie infrage kommen, ist die Anzahl der Beitragsjahre.
Altersrente für langjährig Versicherte: Frührente mit Abschlag
Sofern Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben und 63 Jahre alt sind, können Sie die Altersrente für langjährige Versicherte in Anspruch nehmen. Allerdings gibt es dabei Abschläge auf die Auszahlungen von bis zu 12,6 Prozent, da für jeden Monat, den Sie frühzeitig in Rente gehen, 0,3 Prozent dauerhaft von der Rente abgezogen werden. Da sich die Regelaltersgrenze gerade schrittweise auf 67 erhöht, steigt somit auch die Anzahl der frühzeitigen Monate, also der Abschläge.
Jedoch gibt es ab 50 Jahren die Möglichkeit einer freiwilligen Ausgleichszahlung vor dem Renteneintritt. Diese Abzahlungen bzw. Vorauszahlungen mindern den Abschlag, können diesen allerdings nicht gänzlich ausgleichen. Im Jahr 2022 entschieden sich in Deutschland knapp 19.000 Menschen für die Altersrente für langjährig Versicherte.
Frührente mit Abschlag - Was wird berücksichtigt?
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate, in denen Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
- Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
- Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
- Berücksichtigungszeiten: beispielsweise Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist.
Die Rente mit 63 ohne Abschlag
Die noch beliebtere Variante ist die Rente mit 63 ohne Abschlag. Für dieses Modell entschieden sich 2022 sogar etwa 262.000 Rentner. Da kein Abschlag anfällt, gelten selbstverständlich andere Voraussetzungen. Rentner benötigen satte 45 Beitragsjahre und sollten sich mit den Anrechnungen vertraut machen, da diese strenger als bei der Frührente mit Abschlag gehandhabt werden. Zum Beispiel bei der Anrechnung einer Lehre oder eines Studiums. Eine ausführliche Liste der Berücksichtigungen ist unten aufgeführt.
Abhängig vom Geburtsjahr kann diese Rente nicht mehr mit 63 Jahren beantragt werden. Im Einklang mit dem Anstieg der Regelaltersgrenze wird die Altersgrenze bis 2029 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Der Begriff „Rente mit 63“ trifft auf diese Variante also nicht mehr wirklich zu. Im Jahr 2024 wird hier die Altersgrenze für den Jahrgang 1960 auf 64 Jahre und 4 Monate angehoben. Für die folgenden Jahrgänge erhöht sich die Grenze damit ebenfalls.
Rente ohne Abschlag - Was wird berücksichtigt?
- Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit.
- Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Beiträge für Minijobs, die Ihr Arbeitgeber allein gezahlt hat, werden nur anteilig berücksichtigt.
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienstpflicht. - Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld). Sozialleistungen der Agentur für Arbeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nur berücksichtigt, wenn die Leistung wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers gezahlt wurde.
- Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
Freiwillige Beiträge werden nur mitgezählt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Was wird nicht berücksichtigt?
- Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
- Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
Antrag auf Rente mit 63
Um die Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Diese empfiehlt, den Antrag rund drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Dann sollte Sie die Rentenleistung pünktlich zum Rentenbeginn erhalten.
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