Wachstumschancengesetz

Steuersenkungen für E-Auto-Fahrer – Das sieht das neue Ampel-Gesetz vor

  • Lars-Eric Nievelstein
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Vor einigen Monaten hatte die Regierung ein neues Ampel-Gesetz beschlossen. Dieses sieht Steuersenkungen für E-Auto-Fahrer vor. Nun überwand es auch den Bundesrat

Update vom 22. März, 10:20 Uhr: Das milliardenschwere Wachstumspaket mit Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für Unternehmen ist beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem sogenannten Wachstumschancengesetz am Freitag nach Gesprächen im Vermittlungsausschuss mehrheitlich zu. 

Finanz-Staatssekretärin Katja Hessel bezeichnete den gefundenen Kompromiss als ausgewogen. „Er sendet das dringende Signal, das die Wirtschaft jetzt braucht“, betonte sie in ihrer Rede vor den Ländervertretern. 

Privat genutzte E-Autos – Ampel-Gesetz soll Steuern anpassen

Berlin – Seit Wochen sorgt das Wachstumschancengesetz für rege Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Im Kern soll das neue Ampel-Gesetz für eine Entlastung von Betrieben sorgen. Das wiederum soll – nomen est omen – Chancen zum Wachstum hervorrufen. Mit dabei sind auch einige neue Regelungen für E-Auto-Fahrer.

Im Speziellen geht es bei den Änderungen um das Einkommenssteuergesetz (EStG). Dieses sieht eine Sonderbehandlung für Fahrer vor, die betriebliche Kraftfahrzeuge mit geringem CO₂-Ausstoß privat nutzen. Dazu gehören reine Elektroautos inklusive Brennstoffzellenfahrzeuge. „Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen“, heißt es im EStG.

Ein Tesla an einer Supercharger Station. (Symbolbild) Vor einigen Monaten hatte die Regierung ein neues Ampel-Gesetz beschlossen. Dieses sieht Steuersenkungen für E-Auto-Fahrer vor.

Das Gesetz mindert die Bemessungsgrundlage der betroffenen Fahrzeuge um bestimmte Beträge, je nachdem, wie teuer das Auto ist, wann der Arbeitgeber es angeschafft hat oder welche Batterielaufzeit es hat. „Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031“, wenn das Auto außerdem keine Kohlendioxidemissionen verursacht und der Bruttolistenpreis die 60.000 Euro nicht übersteigt, soll sogar nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage und ein Viertel der Anschaffungskosten bei der Umsatzsteuer angesetzt werden.

Weniger Steuern für teurere E-Autos

Durch das neue Ampel-Gesetz steigt nun die Bandbreite der Wagen, die von dieser Sonderbehandlung profitieren. Ursprünglich wollte die Ampel-Koalition die Grenze beim Bruttolistenpreis auf 80.000 Euro anheben, später korrigierte sie die Zahl auf 70.000 Euro. „Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 Euro auf 80.000 Euro angehoben“, schrieb die Bundesregierung dazu in der entsprechenden Drucksache (vor dem 70.000-Euro-Update). Dies gelte entsprechend bei der „Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs“ an Arbeitnehmer.

Das heißt im Klartext: E-Autos dürfen ein gutes Stück weit teurer sein, ehe sie von der Sonderregelung bei der Einkommenssteuer ausgeschlossen werden. Für Fahrer von teureren betrieblichen E-Autos fallen also weniger Steuern an. Vor einigen Monaten hatte die Ampel-Koalition erst die Förderung von E-Autos eingestellt, was für heftige Kritik und einen Einbruch in der Nachfrage sorgte.

Bundesrat muss noch entscheiden – Ampel-Gesetz nicht sicher

Allerdings steht nun noch eine Sitzung im Bundesrat bevor, ehe das Wachstumschancengesetz tatsächlich Realität wird. Noch blockieren CDU und CSU das Ampel-Gesetz. Um zuzustimmen, fordern sie mehr Entlastungen für Landwirte. Es sind nur noch Tage bis zur großen Sitzung – und es ist nicht klar, ob die Union über ihren Schatten springen wird. Unter anderem soll das Wachstumschancengesetz auch Rentner entlasten und die Doppelbesteuerung eliminieren.

Rubriklistenbild: © Jochen Tack/Imago

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