Bäckerei-Fachverkäuferin: Die Mindestlohnkommission schlägt eine zweistufige Anhebung der Lohnuntergrenze bis 2025 vor.
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Bäckerei-Fachverkäuferin: Die Mindestlohnkommission schlägt eine zweistufige Anhebung der Lohnuntergrenze bis 2025 vor.

Kommissionsvorschlag

Mindestlohn soll leicht steigen - Gewerkschaft bitter enttäuscht

  • Thomas Schmidtutz
    VonThomas Schmidtutz
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Der gesetzliche Mindestlohn soll bis Anfang 2025 auf 12,82 Euro steigen. Arbeitnehmervertreter hatten auf eine deutlich höhere Anhebung gehofft.

Berlin - Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll Anfang 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. Dies schlug am Montag die Mindestlohn-Kommission aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vor. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden. Die Empfehlung wurde allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission halten die Anhebung für viel zu gering, wurden innerhalb der Kommission aber überstimmt.

Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch per Verordnung umgesetzt werden. Dies ist üblicherweise Formsache. Nun könnte es allerdings neue Diskussionen innerhalb der Ampel-Regierung geben.

„Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen“, heißt es im Beschluss der Mindestlohnkommission. Die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen.

Mindestlohn-Anhebung: DGB enttäuscht

Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin: „Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.“ Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. „Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.“ (dpa/utz)

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