Deutsche Rentenversicherung
Rentensplitting und Witwenrente: Von den Renten-Ansprüchen des Partners profitieren
VonLisa Mayerhoferschließen
Rentensplitting ermöglicht es Ehepartnern, ihre Rentenansprüche zu teilen – und hat unter Umständen Vorteile gegenüber einer Witwenrente. Doch Vorsicht: Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Berlin – Bei den meisten Paaren in Deutschland gibt es Unterschiede beim Gehalt und oft auch bei den Arbeitszeiten – weil beispielsweise einer der Partner die Erwerbsarbeit hinten anstellt, um gemeinsame Kinder oder Angehörige zu pflegen. Daraus entstehen dann aber auch unterschiedliche Rentenansprüche bei Eheleuten. Dieser Unterschied kann jedoch ausgeglichen werden.
Möglich ist das mit dem sogenannten „Rentensplitting“, das es Ehegatten ermöglicht, ihre Rentenansprüche, die sie seit Ehebeginn angesammelt haben, fair aufzuteilen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin. Unter Umständen gibt es sogar Vorteile gegenüber der Hinterbliebenenrente, auch Witwenrente genannt.
Alternative zur Witwenrente? So funktioniert das Rentensplitting
So läuft das Rentensplitting ab: Der Ehepartner mit den höheren Ansprüchen überträgt auf gemeinsamen Antrag bei der zuständigen Rentenversicherungsanstalt einen Teil seiner Rentenrechte an seinen schlechter verdienenden Partner. Und zwar genau so viel, bis beide die gleichen gesetzlichen Rentenansprüche haben.
Dadurch werden Eheleute so behandelt, als hätten sie seit Ehebeginn die gleichen Rentenansprüche erworben. Dieses Modell ist auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich.
Rentenansprüche und Rentensplitting: Welche Voraussetzungen gibt es?
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Es ist frühestens sechs Monate bevor der jüngere Partner das gesetzliche Rentenalter erreicht möglich, so die DRV.
- Voraussetzung ist ein Eheschluss nach dem 31. Dezember 2001. Falls die Ehe zu diesem Zeitpunkt bereits bestand, müssen beide Ehegatten nach dem 1. Januar 1962 geboren sein.
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen können.
Witwenrente und Rentensplitting: Was wichtig ist und wann es sich lohnt
In einigen Fällen kann ein Rentensplitting auch nach dem Tod des Partners vorteilhaft sein. Der überlebende Partner muss dann zwischen der Witwenrente und dem Rentensplitting wählen. Wichtig: Man kann sich auch für ein Rentensplitting entscheiden, wenn man bereits eine Witwenrente bezieht. Aber diese Entscheidung ist dann endgültig. Hat man sich beispielsweise noch vor dem Tod des Partners für ein Rentensplitting entschieden, kann der Hinterbliebene keine Witwenrente mehr beanspruchen.
Laut DRV ist ein Rentensplitting dann besonders lohnenswert, wenn ein Partner bereits eine eigene Rente erhält und das Einkommen so hoch ist, dass keine Witwenrente ausgezahlt werden würde. Gleiches gilt, wenn ein Partner durch das Rentensplitting einen Rentenanspruch erwerben kann.
Persönliche Beratung empfehlenswert
Die Deutsche Rentenversicherung rät generell dazu, sich vor einer endgültigen Entscheidung persönlich beraten zu lassen. Der Grund dafür: Eine einmal gefällte Entscheidung zum Rentensplitting ist unwiderruflich und die finanziellen Konsequenzen bleiben ein Leben lang bestehen.
Mit Material der dpa
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