Debatte über Bürgergeldkürzung
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Eine Kürzung des Bürgergeldes ist rechtlich nicht möglich. (Archivbild)

FDP-Vorstoß

Kürzung beim Bürgergeld auf dem Tisch: Diese Einschnitte könnten für Empfänger kommen

  • Bona Hyun
    VonBona Hyun
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Das Thema Bürgergeld entfacht erneut heftige Debatten. Gegner argumentieren, die Standardbeträge seien zu großzügig. Das Bundesjustizministerium nimmt Stellung.

Berlin – Die Diskussionen über das Bürgergeld reißen einfach nicht ab – und erneut geht es um Kürzungen. So prescht vor allem die FDP vor, den Regelsatz zu senken, weil der neue Satz 14 bis 20 Euro zu hoch sei. Geht rechtlich nicht, erwiderte das Arbeitsministerium. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht das anders.

„Die geltende Rechtslage verbietet Absenkungen. Hier hat das Ministerium recht. Verfassungsrechtlich zulässig wäre es aber, das entsprechende Gesetz zu ändern“, sagte Buschmann der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ). In anderen Worten: Eine Bürgergeld-Senkung wäre möglich.

Kürzungen beim Bürgergeld? Senkung wäre laut Buschmann rechtlich möglich

Bundesjustizminister Buschmann befürwortet eine Senkung des Bürgergelds. „Ich glaube, dass unsere Gesellschaft viel Solidarität zeigt“, sagte Buschmann gegenüber der NOZ. Der neu geltende Satz sei zwischen 14 und 20 Euro zu hoch ist, wenn man ihn an der Inflationsentwicklung misst. „Das empfinden viele als ungerecht in einer Zeit, in der das öffentliche Geld knapp ist und sich auch viele Menschen finanziell einschränken müssen, die regulär arbeiten gehen“, so der Bundesjustizminister.

Ähnlich argumentiert hatte FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Er sprach sich für eine „eine Anpassung nach unten“ beim Bürgergeld aus. Das Bundesarbeits- und Sozialministerium hatte den Vorstoß aus juristischen Gründen zurückgewiesen. Die Politik habe keinen Kürzungsspielraum, weil es für Bürgergeld-Empfänger eine „gesetzliche Besitzschutzregelung“ gebe, erklärte das Haus von Minister Hubertus Heil (SPD). 

Dem widerspricht Buschmann auch nicht. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt: Der Regelsatz muss hoch genug sein, damit ein menschenwürdiges Existenzminimum für jeden Menschen in Deutschland gewährleistet ist“, betonte der Justizminister. Daran gebe es nichts zu rütteln. Allerdings stelle sich die Frage, nach welcher Methode der entsprechende Geldbetrag ermittelt werde. 

Kürzungen beim Bürgergeld – so viel weniger Geld gäbe es im Monat

Wenn die FDP ihre Forderung durchsetzen würde, könnten die Regelsätze um 2,5 bis 3,5 Prozent sinken. Dürr forderte, die Kürzungspläne „schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.“ Eine Übersicht, wie viel weniger die Bürgergeld-Empfänger bekommen könnten:

EmpfängerAktueller Regelsatz Regelsatz nach FDP-Forderung (2,5-3,5 % weniger)
Alleinstehende563 Euro 543,30 bis 548,92 Euro
Paar je Partner506 Euro 488,29 bis 493,35 Euro
Volljährige in Einrichtungen 451 Euro435,21 bis 439,73 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre 471 Euro 454,51 bis 459,22 Euro
Kind von 6 bis 13 Jahre 390 Euro 376,35 bis 380,25 Euro
Kind von 0 bis 5 Jahre 357 Euro 344,50 bis 348,07 Euro

Vergangenes Jahr gab Deutschland etwa 42,6 Milliarden Euro für Bürgergeld aus, nach 36,6 Milliarden im Vorjahr. Der Staat kann das Bürgergeld nicht beliebig kürzen. Dazu gibt es auch Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es soll denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Für das Jahr 2025 will die Ampel 5,5 Milliarden Euro weniger für das Bürgergeld ausgeben.

Debatte um Kürzungen beim Bürgergeld – was überhaupt möglich wäre

Das Bürgergeld einfach so zu kürzen, ist nicht möglich. Dafür müssten die Gesetze zur Berechnung der Leistung geändert werden, was mit Blick auf die Reaktion aus SPD und Grünen als ausgeschlossen gelten kann. Die Berechnungen dazu, wie hoch das Bürgergeld im kommenden Jahr sein soll, stehen demnächst an. Per Verordnung wird im Herbst die sogenannte Fortschreibung der Sätze ab Januar festgelegt.

Zu einer Kürzung käme es jedoch selbst dann nicht, wenn diese sich rechnerisch zum Beispiel wegen sinkender Preise ergäbe. Darauf wies das Bundessozialministerium hin. Die Beträge würden dann durch eine „gesetzliche Besitzschutzregelung auf dem aktuellen Niveau fortgeschrieben“. Genau das, eine Nullrunde, wird im Ministerium für 2025 erwartet. (bohy mit Material der dpa)

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