Sozialleistungen
Bürgergeld und Kindergeld: Das bleibt einer Familie übrig
- VonOlivia Kowalakschließen
Bei der Beantragung von Bürgergeld muss das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Für Eltern zählt dazu auch der Erhalt von Kindergeld. Hier sind die geltenden Bestimmungen.
München – Millionen Kinder unter 15 Jahren leben in Deutschland im Bürgergeld-Bezug. Auch sie haben eigentlich einen Anspruch auf Kindergeld – doch dieses wird den Eltern als Einkommen angerechnet. Denn der Bezug von Bürgergeld hängt von zahlreichen Faktoren ab. So wird die Höhe des ausgezahlten Geldes auf Basis von Faktoren berechnet, die das Einkommen und das Vermögen des Antragstellenden beeinflussen. Dazu gehören beispielsweise Unterhaltszahlungen, Lebensversicherungen, Immobilienbesitz, unerwartete Erbschaften oder eben das Kindergeld. Ein Überblick.
Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld
Um das Bürgergeld überhaupt beantragen zu können, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt werden. Wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt, sollte der Antragstellende erwerbsfähig und leistungsberechtigt sein. Dabei muss das Mindestalter von 15 Jahren erreicht und die Altersgrenze für die Rente nicht überschritten worden ein. Darüber hinaus muss die antragstellende Person in Deutschland wohnen oder ihren Lebensmittelpunkt hier haben. Weiterhin sollte es möglich sein, drei Stunden am Tag arbeiten zu können.
Wenn eine Person dann zusätzlich noch hilfebedürftig ist, dann besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. Es müssen also erst alle eigenen Mittel erschöpft werden, bis die finanzielle Unterstützung des Amtes greift. Das bedeutet, das eigene Einkommen oder Vermögen muss zuerst zur Sicherung des Lebensunterhalts gebraucht werden.
Zum Einkommen zählen jegliche Geldflüsse aus:
- Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
- Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld,
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
- Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten,
- Kapital- und Zinserträge,
- Steuererstattungen, Abfindungen,
- Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.
Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist:
- Bargeld
- Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
- Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
- Kapitallebensversicherungen,
- Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Aktueller Regelsatz des Bürgergelds
Der Regelsatz des Bürgergelds beträgt aktuell 563 Euro monatlich, volljährige Partner erhalten pro Person 506 Euro. Kinder von 14 bis 17 Jahren bekommen 471 Euro. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 390 Euro. Sind die Kinder fünf Jahre oder jünger, erhalten diese 357 Euro Bürgergeld.
| Regelsatz 2023 | Regelsatz 2024 | |
| Alleinstehend | 502 Euro | 563 Euro |
| Jugendliche (14-17 Jahre) | 420 Euro | 471 Euro |
| Kinder (6-13 Jahre) | 348 Euro | 390 Euro |
| Kinder (bis 6 Jahre) | 318 Euro | 357 Euro |
Einkommen: Anrechnung des Kindergelds auf Bürgergeld
Ein Mehrbedarf beim Bürgergeld ergibt sich, wenn Antragstellende mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft leben. Sollten also Minderjährige im Haushalt Kindergeld erhalten, hat dies Auswirkungen auf die Bürgergeldzahlungen. Bei Alleinerziehenden steigt der Satz, je nach Anzahl der Kinder und deren Alter. Das Kindergeld wird als Teil des Einkommens des Kindes angesehen und wird daher mit aufs Bürgergeld angerechnet. Im laufenden Jahr beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird in voller Höhe angerechnet, egal wie alt das Kind ist.
Folgendes Berechnungsbeispiel liefert das Arbeitsministerium:
Eine Familie mit zwei Ehepartnern und einem vierjährigen Kind würden laut aktuellen Berechnungen 1.871 Euro monatlich beziehen. Diese setzen sich aus jeweils 506 Euro für die Partner, 357 Euro Regelbedarf fürs Kind und 502 Euro für Miete und Heizung zusammen. Auf die 1.871 Euro werden 250 Euro Kindergeld angerechnet. Am Ende werden also 1.621 Euro ausgezahlt. Ein verheiratetes Paar mit einem vierjährigen Kind und einem zwölfjährigen Kind würde demnach nach Abzug von 500 Euro Kindergeld 1.811 Euro statt 2.311 Euro erhalten. Bei drei Kindern im Alter von vier, zwölf und 15 Jahren bleiben nach Abzug von 750 Euro Kindergeld 2.155 Euro statt 2.905 Euro.
Sollte es zu einem Ablehnungsbescheid im Falle eines gestellten Kindergeldantrages kommen, können Hilfebedürftige innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt des Bescheids rückwirkend Bürgergeld beantragen.
Bürgergeld: Ausnahmen bei Anrechnung des Kindergelds
Wenn die Kinder, die Kindergeld erhalten, nicht mehr im Haushalt leben, wird dies als Einkommen der Eltern betrachtet. Sollte das nicht mehr im Haushalt lebende Kind das Kindergeld nachweislich direkt empfangen, so gilt dies als Ausnahme von der Regelung. Das Kindergeld muss dafür im selben Monat an das Kind überwiesen werden, in dem es erhalten wird. Dann hat es keine Auswirkungen auf das Bürgergeld.
Zudem gilt nach Angaben des Vereins für soziales Leben e.V. eine weitere Ausnahme bei der Anrechnung des Kindergelds: Bleibt vom Kindergeld etwas übrig, weil das Kind einen geringeren Bedarf aufweist, wird diese Summe als Einkommen des Elternteils angesehen. Diese Ausnahme gilt auch für volljährige Kinder, die bei den Eltern leben. Für diesen Fall können 30 Euro Versicherungspauschale vom sonstigen Einkommen der Eltern (Kindergeld) abgesetzt werden, unabhängig von einer bestehenden Versicherung. Für diesen Abzug muss bei unter 18-jährigen Kindern eine Versicherung abgeschlossen werden, die dem Jobcenter vorzulegen ist.