iPhone-Hersteller
„Marktübergreifende Machtposition“ - Kartellamt will Apple unter die Lupe nehmen
VonThomas Schmidtutzschließen
Der Erfolg der großen Tech-Konzerne sorgt für wachsenden Argwohn. Jetzt will das Bundeskartellamt auch Apple genauer auf die Finger schauen.
München - Nach Google, Facebook und Amazon stellt das Bundeskartellamt auch den Technologiekonzern Apple unter verschärfte Beobachtung. Das Unternehmen „verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt am Mittwoch in Bonn.
Mit dem Schritt können die Wettbewerbshüter stärker gegen den iPhone-Hersteller vorgehen. Apple erklärte, gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts Berufung einlegen zu wollen. „Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar“, kritisierte ein Sprecher.
Kartellamt verschärft Aufsicht über Digital-Unternehmen
Das Kartellamt hat 2021 vom Gesetzgeber neue Befugnisse erhalten, um den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Die Wettbewerbshüter können seither eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.
Zur Begründung für die strengere Aufsicht über Apple verwies Mundt am Mittwoch auf die „herausragende Positionierung“ und die „überragende Ressourcenausstattung“ der Kalifornier. Mit einem weltweiten Umsatz von rund 400 Milliarden Dollar und fast 100 Milliarden Dollar Gewinn im abgelaufenen Geschäftsjahr gehöre der Konzern zu den umsatz- und gewinnstärksten Unternehmen der Welt.
Kartellamt: Apple betreibt umfassendes Öko-System
Apple besetze die gesamte Wertschöpfungskette, vom iPhone über das Betriebssystem iOS bis zum App Store, erklärte die Behörde. Der Konzern betreibe so ein „umfassendes digitales Ökosystem mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit“. Wettbewerbsschädigende Praktiken würden künftig „gezielt“ angegangen und gegebenenfalls unterbunden.
Das Kartellamt hatte gegen Apple bereits ein Verfahren im Zusammenhang mit den Tracking-Regeln des Konzerns eingeleitet. Das sogenannte App Tracking Transparency Framework von Apple knüpft das Nachverfolgen des Nutzerverhaltens für Drittanbieter in Apps an bestimmte Voraussetzungen. Viele Unternehmen wie etwa die Facebook-Mutter Meta, deren Angebot über Werbung finanziert werden, sehen darin eine gezielte Einschränkung ihres Geschäftsmodells. „Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln“, erklärte die Behörde.
Apple weist Vorwürfe des Kartellamts zurück
Apple selbst erklärte, die Einordnung des Kartellamts stelle den „harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar“. Sie vernachlässige auch den Wert eines Geschäftsmodells, „das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stellt“, erklärte ein Sprecher. Der Konzern werde mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Bedenken zu verstehen, plane überdies aber einen Einspruch gegen die Entscheidung. (rtr/AFP/utz)