Diebstahl von Wärmepumpen in Sachsen und Sachsen-Anhalt nimmt zu
+
Eine Luftwärmepumpe hängt bei Schnee und Eis an einer Hauswand in einem neu entstehenden Einfamilienhausgebiet.

Heizungsförderung

Heizungsgesetz: Keine Förderung ab 1. Januar - Branche beklagt „schmerzhafte Verzögerung“

  • Lisa Mayerhofer
    VonLisa Mayerhofer
    schließen

Das neue Heizungsgesetz tritt zu Jahresbeginn in Kraft, doch die Antragstellung für die Förderung verzögert sich bis Ende Februar. Unternehmen befürchten weitere Verunsicherung bei den Verbrauchern.

Frankfurt – Das neue Heizungsgesetz ist beschlossen und tritt am 1. Januar in Kraft. Doch wie die Förderung zum Heizungstausch, die Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt hatte, genau aussieht und wann diese auch wirklich starten kann, war lange unklar. Neue Details wurden nun in einer Antwort der Bundesregierung bekannt.

Heizungsgesetz: Antragsstellung zur Förderung erst ab Ende Februar

Christian Leye, parteiloser Abgeordneter (zuvor Die Linke, jetzt Vorsitzender des Vereins BSW), hatte eine Anfrage zum Start der Förderung gestellt. Laut der Regierungsantwort, die IPPEN.MEDIA vorliegt, soll die neue Heizungsförderung wie geplant am 1. Januar 2024 beginnen, „vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags“. Diese Zustimmung gilt aber schon als sicher.

In dem Dokument heißt es weiter: „Sobald dann die neuen Förderkonditionen im Bundesanzeiger veröffentlicht sind – voraussichtlich Ende Dezember 2023 – können Antragstellende förderfähige Vorhaben des Heizungstausches umsetzen“. Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung für private Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer in Einfamilienhäusern bei der KfW erfolgt demnach voraussichtlich ab 27. Februar 2024. Für weitere Antragstellergruppen erfolge der Start anschließend zeitlich gestaffelt. Es soll jedoch eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung geben, die eine nachträgliche Antragstellung ermöglicht.

Leye erklärt gegenüber IPPEN.MEDIA: „Nun haben wir es schwarz auf weiß: Während das Heizungsgesetz schon zum 01. Januar 2024 in Kraft tritt, wird eine Antragstellung für eine entsprechende Förderung frühestens Ende Februar möglich sein. Dabei sollte die Förderung doch eigentlich ein essenzieller Zusatz zum Heizungsgesetz sein“.

Gierull: Bürger brauchen möglichst schnell Planungssicherheit

Die Antwort lässt darauf schließen, dass die Förderung nach aktuellem Stand ab Januar beginnt und Anträge dann rückwirkend gestellt werden können – vorausgesetzt, der Haushaltsausschuss stimmt zu. Richard Lucht von der Heizungsfirma Thermondo erklärt unserer Redaktion: „Es kommt 2024 also zu keinem Förderabbruch für Verbraucher.“ Das sei erst einmal eine gute Nachricht, „auch wenn die Förderung noch nicht im Bundesanzeiger steht“.

Bastian Gierull, Geschäftsführer von Octopus Energy Germany, ist jedoch enttäuscht über die mögliche Verzögerung: „Die neue Förderung wird vielen Menschen helfen, nachhaltiger und günstiger zu heizen. Umso schmerzhafter ist diese Verzögerung.“ Die verspätete Antragstellung sorge für massive Verunsicherung bei den Menschen, die sich für eine Wärmepumpe interessieren. „Die Bürgerinnen und Bürger brauchen möglichst schnell Planungssicherheit für Installationen im Januar und Februar. Mit dem Hickhack rund um das Heizungsgesetz und die Förderung wurde schon genug Zeit und Vertrauen verschenkt!“, so Gierull gegenüber IPPEN.MEDIA.

Bearbeitung der Anträge ab Ende Februar könnte dauern

„Es wird Zeit, dass das Heizungsgesetz samt Förderung beschlossen und veröffentlicht ist und die Menschen Investitionssicherheit haben“, erklärt Lucht von Thermondo. „Die Verbraucher sind nach dem Hin und Her in der Politik gerade sehr verunsichert – auch was die Förderung ab 2024 angeht.“ Bei Thermondo zeige sich dies aktuell in einer verstärkten Nachfrage nach Wärmepumpen, da die Menschen wohl noch die auslaufende Förderung von 2023 nutzen wollen. 

Darüber hinaus könne die Bearbeitung der Anträge ab Ende Februar bei der KfW wohl etwas dauern, mutmaßt der Experte. Denn mit der KfW übernehme eine neue Behörde die Bearbeitung, zudem könne es bis dahin zu einer Häufung der Anträge kommen. 

Mehr zum Thema