Millionen Beschäftigte werden entlastet

Anpassung des Netto-Gehalts ab 2025: Tabelle offenbart die größten Gewinner

  • Stella Henrich
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Ab dem kommenden Jahr ist eine steuerliche Entlastung für die Bürger vorgesehen. Millionen von Angestellten und Pensionären könnten die Nutznießer sein. Wie viel jeder davon erhält.

München – Am 28. September wählen die Bürgerinnen und Bürger 2025 den neuen Bundestag. Zumindest steht der Termin dann, wenn sich die drei Ampel-Koalitionäre in Berlin nicht noch im Vorfeld komplett bei den Themen Sozialabgaben, Steuerentlastung und Arbeitsmarktreform selbst zerlegen. Christian Lindner (FDP) jedenfalls will wegen des „Gebots der Fairness“ Steuerzahlende entlasten.

Demnach soll der Grundfreibetrag zum Jahreswechsel um 312 Euro auf 12.096 Euro steigen, im Jahr 2026 dann auf 12.348 Euro. Was vor allem Ruheständlern und Geringverdienern zugutekommt. Sie sollen ab kommenden Jahr jedenfalls mehr in der Geldbörse haben. Beim Kindergeld soll der Betrag wie geplant 2025 zunächst um fünf Euro auf 255 Euro monatlich und 2026 auf 259 Euro steigen. Auch der Kinderfreibetrag soll kommendes Jahr um 60 Euro auf 6672 Euro und 2026 auf 6828 Euro angehoben werden. Allein Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld müssen sich wohl auf gleich zwei Nullrunden einstellen.

2025 könnte vielen Bürgern in Deutschland mehr netto vom Brutto-Lohn übrigbleiben. (Symbolbild)

Änderung des Netto-Lohns ab 2025: Je nach Lebenssituation und Gehalt fällt Entlastung verschieden hoch aus

Doch wie viel Geld bleibt Beschäftigten am Ende des Tags netto ab 2025 übrig? Erste Berechnungen liegen der Bild-Zeitung vor. Danach fallen die geplanten Maßnahmen unterschiedlich aus. So könnten Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen dem Bericht zufolge etwas mehr im Geldbeutel haben. Allerdings zeigt sich dieses Plus bei einem Brutto-Gehalt von 2500 Euro nicht. Hier kommt es sogar zu einem Minus von 90 Euro im Jahr - sofern es sich bei dem Beschäftigten um einen verheirateten Alleinverdienenden mit zwei Kindern handelt. Erst ab 3000 Euro wendet sich das Blatt für Millionen Beschäftigte. Arbeitende mit einem Einkommen ab 6000 Euro müssen dagegen Abzüge in Kauf nehmen.

Konkret heißt das aber auch, dass ab 6000 Euro Bruttogehalt die Mehrbelastung plötzlich wieder sinkt. Dies hängt laut Steuerzahlerbund mit dem Steuertarif und auch mit einer Entlastung beim Soli zusammen. Für einen Alleinstehenden sind es in diesem Fall netto etwa 147 Euro weniger. Für Alleinerziehende mit einem Kind macht das ein Minus von 158 Euro und bei zwei Kindern sind es am Ende 155 Euro weniger.

Wer hat 2025 mehr bzw. weniger netto im Geldbeutel als verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern?

monatlicher Bruttolohn in EuroVeränderung Netto in 2025
2500- 90 Euro
3000+ 82 Euro
3500+ 112 Euro
4000+ 118 Euro
4500+ 116 Euro
5000+ 114 Euro
5500- 162 Euro
6000- 155 Euro
6500- 135 Euro
7000- 113 Euro
7500- 91 Euro
8000- 476 Euro

Quelle: Bund der Steuerzahler. Angaben für 2025 enthalten Anhebung Grundfreibetrag, Abbau kalte Progression, höhere Beitragsbemessungsgrenzen, Anstieg GKV-Beitrag um 0,6 Punkte - veröffentlicht bei Bild

Grundlage für die berechneten Zahlen des Steuerzahlerbundes ist ein Anstieg der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung von 0,6 Prozent. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass Versicherte mit noch höheren Kosten rechnen müssen. Der historische Anstieg dürfte für viele Menschen bestimmt also ein Schock sein.

Änderung des Netto-Lohns ab 2025: Vor allem Geringverdiener profitieren

Ein Blick auf die Zahlen des Steuerzahlerbundes verrät, dass insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen von der Steuerentlastung profitieren werden. Das gilt beispielsweise für Beschäftigte mit einem Einkommen von 2500 und 3000 Euro. Alleinstehende haben künftig jährlich je 54 Euro mehr. Alleinerziehende mit einem Kind verzeichnen ein Plus von 46 Euro (Gehalt: 2500 Euro) bzw. 43 Euro bei 3000 Euro und verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern können bei einem Einkommen von 3000 Euro bald mit 112 Euro mehr rechnen.

Dabei gehören laut dem Institut der deutschen Wirtschaft schon jene zu den Topverdienenden hierzulande, die ein monatliches Nettoeinkommen von 3529 Euro (Alleinstehende) bzw. kinderlose Paare ab 5294 Euro und Paare mit zwei Kindern unter 14 Jahren ab 7412 Euro Nettoeinkommen zur Verfügung haben. Gehören Sie auch dazu?

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Oberschicht muss monatliche Einbußen hinnehmen

Wer mit einem Gehalt von 8000 Euro brutto demnach bereits zur Oberschicht dazugehört, für diejenigen sind die geplanten Änderungen ab kommenden Jahr mit Einbußen verbunden. Sie liegen laut Steuerzahlerbund bei verheirateten Alleinverdienern mit zwei Kindern bei 476 Euro im Jahr. Wer ein Kind hat, muss mit 263 Euro weniger im Jahr auskommen und Alleinstehende mit minus 123 Euro.

Auch 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentnern gibt es mehr Geld ab dem 1. Januar 2025. Es sollen die Grenzen für zusätzliche Einkünfte, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, erhöht werden. (sthe)

Transparenzhinweis vom 23.10.2024: Leider ist uns ein Fehler bei der Zeitangabe im Text unterlaufen. Die Daten des Bundes der Steuerzahler geben Veränderungen im Jahr an. Wir haben von monatlichen Veränderungen berichtet. Das ist falsch. Wir bitten dies zu entschuldigen.

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