Krypto an der Börse
Bitcoin-ETF zugelassen? Falschmeldung treibt die Kurse hoch – Was das für Anleger bedeutet
- VonRobert Wallenhauerschließen
Diese Woche wurde mit einer Entscheidung über Bitcoin-ETFs von der US-Börsenaufsicht gerechnet. Die Ankündigung kam dann auch – vom gehackten X-Account der Behörde. Was das für Anleger bedeutet.
Update vom 11. Januar: Die Wertpapieraufsicht SEC machte am Mittwoch den Weg für börsengehandelte Bitcoin-Fonds (ETF) frei. Dieser Schritt war erwartet worden. Zuvor hatte eine gefälschte Mitteilung auf dem gehackten Account der SEC bei Elon Musks Online-Dienst X (vormals Twitter) die Erlaubnis für kurze Zeit vorweggenommen.
Erstmeldung vom 10. Januar: Aufruhr in der Kryptobranche: Eine gefälschte Mitteilung zur Zulassung börsengehandelter Bitcoin-Fonds (ETF) hat kurzzeitig für Euphorie in der Branche gesorgt. Der offizielle Account der US-Börsenaufsicht SEC auf Elon Musks Online-Plattform X (ehemals Twitter) verkündete erst: „Die genehmigten Bitcoin-ETFs werden laufenden Überwachungs- und Konformitätsmaßnahmen unterworfen sein, um einen kontinuierlichen Anlegerschutz zu gewährleisten.“ Doch wenig später teilte der Behörden-Chef Gary Gensler mit, die Ankündigung sei falsch gewesen. Der SEC-Account bei X sei gehackt worden.
Der Kurs der ältesten und bekanntesten Digitalwährung sprang auf der Handelsplattform Coinbase erst nach oben, kehrte aber dann knapp über der Marke von 47.900 Dollar um und rutschte zeitweise an die Marke von 46.000 Dollar. Der Bitcoin-Kurs hatte zuletzt bereits deutlich von der Spekulation auf eine erhoffte positive Entscheidung profitiert: Allein seit Mitte Oktober hatte er in der Spitze 76 Prozent gewonnen.
Die falsche Mitteilung passte zu den Erwartungen: Mit der ETF-Zulassung wurde für diese Woche gerechnet. Mehrere Anbieter hatten die Zulassung solcher Fonds beantragt. Die Frist zur Entscheidung über zumindest einen der Anträge läuft diese Woche ab. Doch nun heißt es unter Börsenexperten, dass die SEC-Entscheidung zu den Bitcoin-ETFs vertagt werden könnte, berichtet der Spiegel.
Bitcoin-ETF: Was bedeutet das für deutsche Anleger
Trotz des Kurschaos sind die Auswirkungen für Anleger in Deutschland eher gering, denn: Unabhängig von der Entscheidung der SEC – kann hierzulande nicht in einen Bitcoin-ETF investiert werden. Wegen der europäischen Regeln gibt es keine ETFs, die in einen einzigen Basiswert – wie etwa nur in Bitcoin – investieren.
Deutsche Anleger haben deswegen nur die Möglichkeit, direkt in die Kryptowährung zu investieren. Dafür braucht man ein Krypto-Wallet. In Deutschland besteht trotzdem die Möglichkeit, über herkömmliche Börsen in Bitcoin zu investieren – mittels sogenannter Exchange Traded Notes (ETN). Doch üblicherweise sind hier die Gebühren höher als bei ETFs. Zudem unterscheidet sich die rechtliche Einordnung dieser Investition mit einer ETF-Investition: ETNs gelten nicht als Sondervermögen. Das birgt für Anleger das Risiko, im Falle einer Insolvenz des Anbieters ihr Kapital zu verlieren – im Gegensatz zur Absicherung von ETF-Anlagen als Sondervermögen, schreibt der Spiegel.
Investment-Alternative: Blockchain-ETF
Wer deshalb doch lieber in einen ETF investieren möchte und der Technologie hinter Kryptowährungen wie Bitcoin - der Blockchain - vertraut, hat noch eine weitere Alternative: Blockchain ETFs. „Die von solchen ETFs genutzten Indizes enthalten börsennotierte Unternehmen, die sich mit Infrastruktur, Prozessen und Technologien rund um die Blockchain-Technologie befassen“, schreibt das Portal justETF.
Die amerikanische Börsenaufsicht SEC warnt oft vor Risiken von Krypto-Angeboten und setzt sich für eine strikte Regulierung des Marktes ein. Dass ein Profil mit solcher Bedeutung in falsche Hände fällt, ist eher ungewöhnlich. Allerdings wurde erst vor wenigen Tagen auch der X-Account der IT-Sicherheitsfirma Mandiant gekapert, um Werbung für betrügerische Krypto-Angebote zu machen.
(mit Material der dpa)
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