Ausländer werden benachteiligt

AfD bringt spontane Bürgergeld-Änderung ins Wahlprogramm

  • VonMax Schäfer
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Die AfD will den Sozialstaat zusammenkürzen. Beim Bürgergeld sind harte Einschnitte geplant – und eine Diskriminierung von Nicht-Deutschen.

Riesa – Neben der restriktiven Migrationspolitik, die sich um den Begriff der sogenannten „Remigration“ dreht, plant die AfD massive Einschnitte beim Sozialstaat. Die in Teilen rechtsextreme Partei hält dabei vor allem das Bürgergeld für gescheitert und will es zu einer „aktivierenden Grundsicherung“ umbauen. Auch hier unterscheidet die AfD zwischen Deutschen und Menschen aus anderen Ländern.

AfD-Pläne zum Bürgergeld: Nicht-Deutsche müssen zehn Jahre Arbeit, um Anspruch zu haben

„Um es klar zu sagen: Für ausländische Bürger in unserem Land wird es keine Sozialleistungen mehr geben. Das werden wir streichen“, erklärte Spitzenkandidatin Alice Weidel am Donnerstag, 9. Januar, im NTV-Interview. Konkret plant die AfD vor der Bundestagswahl: Nicht-Deutsche sollen erst Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie zehn Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Obwohl diese Steuern und Sozialabgaben zahlen, sollen sie also für eine sehr lange Zeit keinen Anspruch auf die Grundsicherung haben.

Im Vergleich zum Entwurf verschärft die AfD ihren Bürgergeld-Plan damit deutlich. Darin hieß es noch, die Rechtsaußen wollen „eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne ‚aufstockende‘ Sozialleistungen von mindestens fünf Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen“.

AfD will Arbeitslosengeld-Reform – Tausenden droht damit Abrutschen ins Bürgergeld

Bürgergeld-Beziehende sollen nach sechs Monaten zudem zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden. Nach Weidels Aussagen bei NTV soll zudem der Regelsatz gekürzt werden. Diese Regeln betreffen alle Bedürftigen, unabhängig von der Herkunft.

Einen weiteren harten Einschnitt in den Sozialstaat stellt die AfD-Forderungen beim Arbeitslosengeld dar. Der Anspruch soll nicht nach einem Jahr, sondern erst nach drei Jahren gelten. Im Falle eines Jobverlusts, der angesichts von Insolvenzen und Stellenstreichungen bei vielen Unternehmen gerade viele Menschen bedroht, rutschen die Betroffenen schneller ins Bürgergeld. Dessen Höhe ist deutlich geringer.

Rubriklistenbild: © Sebastian Kahnert/dpa