Bundesrat stimmt zu

Milliardenschwere Entlastungen beschlossen: Ab 1. Januar – mehr Kindergeld und Steuerentlastungen kommen

Der Bundesrat hat eine milliardenschwere Entlastung der Bürger ab 2025 genehmigt. Das Steuerentwicklungsgesetz beinhaltet eine Abmilderung der Kalten Progression und eine Erhöhung des Kindergeldes.

Berlin – Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat eine milliardenschwere Entlastung der Bürger ab Anfang 2025 gebilligt. Die Länderkammer stimmte am Freitag mit Mehrheit dem sogenannten Steuerentwicklungsgesetz zu, das eine Abmilderung der sogenannten Kalten Progression in der Einkommensteuer sowie eine Erhöhung des Kindergeldes beinhaltet. Am Donnerstagabend hatten der Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und auch Union sowie AfD zugestimmt. Die CDU plant in ihrem Wahlprogramm eine weitere Erhöhung des Kindergelds.

Mehr Kindergeld und Steuerentlastungen: Das bedeutet die Entscheidung für ihr Geld

Das Paket war ursprünglich noch von den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP auf den Weg gebracht worden, blieb aber wegen des plötzlichen Bruchs der Koalition im Bundestag stecken. Nachdem die nun oppositionelle FDP angekündigt hatte, doch mit SPD und Grünen stimmen zu wollen, wenn das Steuerfortentwicklungsgesetz entschlackt wird, entschied sich auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein Ja. Dies sorgte unter den Unions-Ministerpräsidenten für Verärgerung, wie aus einigen unionsgeführten Landesregierungen verlautete, weil die Länder einen erheblichen Teil der Steuermindereinnahmen tragen müssen. Nach den Vorbesprechungen der Ministerpräsidenten am Donnerstagabend stand dann aber eine Mehrheit im Bundesrat am Freitagmorgen.

Bereits ab dem 1. Januar wird es mehr Kindergeld geben. Zusätzlich gibt es Steuerentlastungen.

Das Entlastungsvolumen für Bürger und Familien wird mit etwa 14 Milliarden Euro beziffert. Konkret wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben, 2026 dann um zusätzlich 252 Euro auf 12.348 Euro. Oberhalb davon werden die Eckwerte 2025 um 2,6 Prozent nach oben gesetzt, 2026 um 2,0 Prozent. Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden erhöht. Das monatliche Kindergeld wird nächstes Jahr um fünf Euro auf 255 Euro gesteigert, 2026 noch einmal um vier Euro. Anpassungen gibt es auch bei den steuerlichen Kinderfreibeträgen - eine Anhebung um 60 Euro 2025 und um 156 Euro 2026.

Union und FDP wollten weitere Maßnahmen im Steuerfortentwicklungsgesetz zur Entlastung von Unternehmen nicht mittragen, die etwa mehr Abschreibungsmöglichkeiten und eine ausgeweitete Forschungszulage bedeutet hätten. Die FDP hatte dies unter anderem mit zu bürokratischen Regelungen begründet. (Reuters/mare)

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