Einkommenssteuer, CO₂, Plastik-Abgabe, Energie etc.
Neues Jahr, neue Steuern: Wo es 2024 überall teurer wird
VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Im neuen Jahr werden einige bekannte Ermäßigungen wegfallen. An anderer Stelle kommen neue finanzielle Erleichterungen hinzu. Ein Überblick.
München – Die Ampel-Koalition hat eine Reihe verschiedener Steuerentlastungen beschlossen, die Bürger am Ende des Monats mit mehr Netto dastehen lassen sollen. Allerdings fallen auch einige Ermäßigungen weg, wofür an mehreren Stellen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt verantwortlich ist. Worum geht es konkret?
| Neuer Grundfreibetrag | 11.604 Euro |
| Neuer Kinderfreibetrag | 3.192 Euro pro Elternteil |
| Plastik-Abgabe vom Bund an die EU | 1,4 Milliarden Euro |
| Strompreiserhöhung 2024 | Bis zu 32 Prozent |
Steueränderungen bei der Soli-Grenze
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt. Ab dem 1. Januar 2024 wird sie für Singles 18.130 Euro betragen (von vorher 17.543 Euro). Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner beträgt die Freigrenze 36.260 Euro. Wer weniger Einkommenssteuer zahlt, als die neuen Grenzen festlegen, muss keinen Solidaritätszuschlag mehr abführen.
Bundesregierung erhöht Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
Weiter steigt auch der Grundfreibetrag, also die Einkommensgrenze, ab der Steuern fällig sind. Ab Januar sind erst nach ersten 11.604 Euro Einkommen Steuern fällig. Aktuell plant die Bundesregierung, den Grundfreibetrag um weitere 180 Euro anzuheben. Die dafür notwendige Gesetzgebung ist jedoch noch nicht ausgearbeitet. Eine solche Anhebung könnte allerdings auch rückwirkend funktionieren.
Pro Elternteil wird der steuerliche Kinderfreibetrag im neuen Jahr 3.192 Euro betragen (statt vorher 3.012 Euro). Berechnungen von focus.de zufolge bedeutet das für eine Beispielfamilie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro eine zusätzliche Ersparnis von fast 100 Euro jährlich – pro Kind. Familien mit geringerem Einkommen haben eine geringere Ersparnis.
Ab 2024 mehr Unterhaltszahlungen absetzen
Wer als Steuerzahler gegenüber einer anderen Person zu Unterhaltsaufwendungen verpflichtet ist, kann er die entstandenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Ab 2024 soll sich der Betrag an Unterhaltszahlungen, die steuerlich absetzbar sind, genau wie der Grundfreibetrag auf 11.604 Euro belaufen.
Regierung legt Plastiksteuer auf Unternehmen um
Die nächste Änderung betrifft die bereits bestehende Plastik-Steuer, die auf EU-Ebene existiert. Aktuell zahlt der Bund jährlich 1,4 Milliarden Euro Plastik-Abgabe an die EU – nun plant er offenbar, künftig die Unternehmen zahlen zu lassen, die Plastik in den Markt entlassen. Während der Bund so Geld spart, geben die Unternehmen diese Kosten womöglich an die Kunden weiter.
Hierfür gibt es in der EU bereits Vorbilder: In Italien zum Beispiel gilt ab 2024 eine Steuer auf Einwegverpackungen.
Dezemberhilfe bleibt steuerfrei
Im Dezember 2022 hatte die Regierung die Bürger wegen der gestiegenen Gaspreise mit der sogenannten Dezemberhilfe unterstützt. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese erstens in der Einkommenssteuererklärung landen und zweitens ab einem Jahreseinkommen von 66.915 Euro versteuert werden sollte. Nun hat der Bundestag beschlossen, diese Besteuerung fallen zu lassen. haufe.de zufolge muss der Bundesrat allerdings noch zustimmen.
Keine E-Auto-Förderung mehr
Nach dem bereits viel diskutierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung die Förderung von Elektroautos gestoppt. Wer früh genug dran war, hatte noch Glück, aber seit dem 18. Dezember ist keine Förderung mehr möglich. Ob und in welcher Form die E-Auto-Förderung zurückkehrt, ist noch unklar.
Steueränderungen beim CO₂
Wie das Handelsblatt berichtet, steigt die CO₂-Abgabe ab dem 1. Januar 2024 stärker als erwartet. Pro ausgestoßene Tonne CO₂ werden bei Heizöl, Gas und Sprit künftig 45 Euro fällig (vorher 30 Euro). Das hat unter anderem Auswirkungen an der Zapfsäule. Wie der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie mitteilte, bedeutet das bei Benzin und Diesel an den Tankstellen eine Verteuerung um etwa drei Cent pro Liter. Das Heizen mit Heizöl und Erdgas wird ebenfalls teurer.
Mit den teureren Preisen für die Nutzung fossiler Brennstoffe will die Regierung den CO₂-Ausstoß verringern, um die Klimaziele zu erreichen.
Mehr Mindestlohn ab 2024, noch mehr ab 2025
Laut der Bundesregierung steigt zum 1. Januar 2024 außerdem der gesetzliche Mindestlohn. Dieser soll nun 12,41 Euro brutto pro Stunde betragen. 2025 steigt er dann auf 12,82 Euro pro Stunde. Vor allem sollen davon Beschäftigte im Niedriglohnsektor profitieren, außerdem Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs.
Das Essen im Restaurant wird teurer
Die Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 auf sieben Prozent sollte der Gastronomie in der Pandemie das Überleben sichern. Ab dem 1. Januar soll sie wieder auf den ursprünglichen Wert steigen. So entstehende Kosten würden die Gastronomiebetriebe unweigerlich an die Kunden durchgeben müssen. Die Branche warnte lange vor der Rückkehr zu den 19 Prozent, denn bei einer solchen Erhöhung stünde zu befürchten, dass die Deutschen in Reaktion seltener ins Restaurant gehen oder vor Ort weniger bestellen.
Teils deutliche Erhöhung bei den Strompreisen
Durch den Wegfall des Bundeszuschusses werden die Strompreise in Deutschland teils deutlich steigen. Die Stadtwerke gaben bereits bekannt, dass Preiserhöhungen um bis zu 32 Prozent zu erwarten seien.
„Die aktuellen politischen Entscheidungen wirken sich direkt auf den Geldbeutel von Energiekunden und -kundinnen aus“, warnt Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24. „Wer die Preissteigerungen minimieren möchte, muss nun aktiv werden und den Anbieter wechseln. Nur so können Verbraucher und Verbraucherinnen die enormen Mehrkosten abfedern.“
Krankenkassen erhöhen ihre Zusatzbeiträge
Und zuletzt zahlen gesetzlich Versicherte mehr für Ihre Krankenkasse. Die Bundesregierung hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der GKV von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht. Ob sich daraus tatsächlich eine höhere Sozialabgabe ergibt, hängt jedoch von der jeweiligen Krankenkasse ab. Einige Kassen haben bereits mitgeteilt, dass sie ihre Beiträge trotz des neuen Satzes stabil halten werden.
Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar
