Rückenansicht einer jungen Frau mit rosa Gepäck
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Wer für den Urlaub die Schule schwänzt, muss mit hohen Strafen rechnen.

Früher in den Urlaub

Antrag auf Schulbefreiung statt Schuleschwänzen: Diese Möglichkeiten haben Eltern zur Ferienverlängerung

  • Julia Mey
    VonJulia Mey
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Wer an die Ferienzeiten gebunden ist, beginnt den Urlaub möglicherweise mit Stress. Da liegt die Idee nahe, den Urlaubsstart auf einen Schultag zu legen. Schwänzen ist jedoch verboten.

Urlauber, die an die Ferienzeiten gebunden sind, strapazieren nicht nur ihre Nerven, sondern auch ihren Geldbeutel. Denn Flugtickets und Hotel-Übernachtungen sind in den Monaten Juli und August besonders teuer. Das können sich viele Eltern nicht leisten. Wie teuer, hängt vom Zeitpunkt der Buchung ab, erklärt Aage Dünhaupt, Leiter Kommunikation bei TUI Deutschland. Sparen könne man beispielsweise mit dem Frühbucherrabatt. Mütter und Väter, die spät dran sind mit der Urlaubsplanung, haben das Nachsehen. Und kommen mitunter auf die Idee, ein paar Tage vor Ferienbeginn in den Sommerurlaub zu starten – oder das Urlaubsende auf die ersten Tage des neuen Schuljahres zu verlegen. Schwänzt der Nachwuchs allerdings unentschuldigt, drohen hohe Bußgelder.

Schwänzen trotz Schulpflicht

Hierzulande gilt die Schulpflicht. Verstößt man dagegen und lässt den Sprössling einfach blaumachen, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Allein in München wurden laut BR24 im vergangenen Jahr 2.111 Bescheide erlassen und mehr als 560.000 Euro Bußgelder verhängt. Darunter 1.610 gegen Schulpflichtige und 501 gegen die Eltern

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Die Ferien nach vorne oder hinten zu verlängern, kann also teuerer werden, als von vornherein in den sauren Apfel zu beißen und den Urlaub innerhalb der Ferienzeiten zu planen. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Spitzenreiter ist Berlin. Hier können insgesamt 2500 Euro fällig werden. Die Höhe richtet sich auch danach, ob der Sprössling bereits mehrfach unentschuldigt gefehlt hat, oder ob es das erste Mal ist. 

Antrag auf Schulbefreiung stellen

Eltern, die dennoch vor Ferienstart verreisen möchten, haben deshalb nur eine Möglichkeit: Sie stellen bei der Schulleitung ihres Kindes einen Antrag auf Schulbefreiung. Viele Schulen halten Vordrucke auf ihren Websites oder im Schulsekretariat bereit. Während der bei Todesfällen oder wichtigen Familienfeiern meist problemlos durchgeht, ist das bei Anträgen wegen Urlaub allerdings eher selten der Fall. Dennoch ist der Antrag nicht nur einen Versuch wert, sondern auch die einzige legale Option, die Eltern haben. 

Das Kind krankmelden? 

Wer von einem Antrag auf Schulbefreiung absieht und stattdessen das Kind krankmeldet, braucht um die Ferien herum ein ärztliches Attest. Eine Regelung, die bei einigen Kinder- und Jugendärzten auf Kritik stößt, aber trotzdem vielerorts gängige Praxis ist. 

Krankgemeldet gehört der Nachwuchs natürlich ins Bett. Steht er stattdessen am Check-in des Flughafens, kann das Konsequenzen haben. In den Tagen vor und nach den Ferien werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern verstärkt von der Bundespolizei kontrolliert. Wer getrickst hat, um günstiger an den Urlaubsort zu kommen, fliegt möglicherweise spätestens jetzt auf. 

An die Spielregeln halten und trotzdem sparen

Für Eltern, die während der Ferien Urlaub machen müssen, den Frühbucherrabatt aber verpasst haben, hat Aage Dünhaupt von TUI noch einen Tipp. Nämlich den, den Urlaub nicht auf den Ferienbeginn zu legen.  „Zum Ende der jeweiligen Sommerferien sind die Reisen meist günstiger als zu Beginn“, so der Reise-Experte.

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