Günstige Angebote abstauben

Wo Sie diesen Winter hinfahren sollten, um Sonne zu genießen

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Gutes Wetter, schwimmen im Meer – viele Deutsche wollen ihren Winterurlaub in wärmeren Ländern verbringen. Mit etwas Glück finden Sie auch ein günstiges Angebot.

Die Reiselust scheint nach über zwei Jahren Corona-Pandemie so groß wie noch nie: Bereits Ende März dieses Jahres meldete der Reiseveranstalter Tui 8,9 Millionen Buchungen vom Winter bis zum Sommer 2022 – also 80 Prozent des Vor-Krisenniveaus. Das berichtete Der Aktionär unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters. Und auch für den kommenden Winterurlaub sieht es für die Reisebranche gut aus. „Die Reiselust ist ungebrochen und Urlaub bleibt für die Menschen eine Herzensangelegenheit“, sagt Stefan Baumert, Vorsitzender der Tui Deutschland Geschäftsführung, in einer Pressemitteilung des Unternehmens. Eine Blitzbefragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab, dass drei Viertel der Befragten auch im Winter verreisen möchte.

Ägypten ist eines der beliebten Reiseziele für diesen Winter.

Winterurlaub in der Sonne: Viele Reisende wollen den Sommer verlängern

Ins Auge gefasst haben Reisende vor allem preiswerte und sonnige Destinationen. Rabatte seien den Urlaubern dabei wichtiger als alternative Reiseformen, so Tui. Viele Menschen würden sich Budgetsicherheit und Kostentransparenz wünschen. Daher seien All-inclusive-Angebote besonders beliebt. Die Nase vorn haben hier Ziele wie Ägypten, Tunesien, die Türkei und Kapverden, da sie über 90 Prozent All-inclusive-Unterkünfte anbieten. Ebenso im Trend liegen wieder die Kanarischen Inseln. „Destinationen wie die Malediven und die Dominikanische Republik, die während der Pandemie weitgehend bereisbar waren, sind auch weiterhin gefragt. Nachholbedarf erwarten wir vor allem für Ziele, die erst später wieder geöffnet haben, wie etwa Thailand und Südafrika, aber auch für die USA“, so Baumert.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Ein ähnliches Muster erkennt auch Dr. Ingo Burmester, CEO von DER Touristik Central Europe: „Die Menschen bekommen nicht genug von Sonne und Meer und vom leichten Urlaubsgefühl, das ihnen die Strandziele schenken.“ Über 60 Prozent der Gesamtbuchungen bei dem Reiseveranstalter und seinen Schwestermarken würden in diesem Winter auf die Fernstrecke entfallen. Zu den Top-Destinationen zählen die Malediven, Mauritius, Thailand und die Dominikanische Republik. Aber auch Sonnenziele auf der Mittelstrecke wie die Kanaren, die Türkei, Ägypten und Tunesien seien sehr beliebt.

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Der frühe Vogel fängt den Wurm: Sonnenhungrige sollten schnell buchen

Wer hier noch ein günstiges Angebot abstauben will, muss schnell sein. „Früh buchen bleibt der beste Tipp für günstige Preise, das gilt auch für die kommende Wintersaison. Mit bis zu 40 Prozent Ersparnis sind die Angebote auch Last Minute kaum zu toppen“, sagt Hubert Klause, Vertriebs- und Marketinggeschäftsführer Tui Deutschland. Last-Minute-Angebote haben auch laut Burmester nicht mehr den Reiz von früher: „Klassische Last Minute-Schnäppchen, wie wir sie bisher kannten, gibt es nicht mehr. Wer günstig Urlaub machen möchte, bucht früh.“ Dasselbe betrifft im Übrigen auch den Sommerurlaub 2023 – einige Reiseveranstalter haben jetzt schon ihr Programm mit Frühbucherrabatten für nächstes Jahr vorgestellt.

Rubriklistenbild: © Yevhen Roshchyn/Imago

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