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Regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wird zur Pflicht
VonAnne Hund
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Wer ein Campingmobil mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen.
Kochen, kühlen, heizen: Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre prüfen lassen. Darauf verwies der ADAC in einer Mitteilung (Stand: 21. Juni 2024). „Das regelt der neue § 60 der StVZO“, teilte der Automobilclub zu den Hintergründen mit.
Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen bald Pflicht
In den vergangenen Jahren gab es dem ADAC zufolge „große Unklarheiten“ bezüglich der Prüfvorschriften: 2020 sei die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt und im April 2022 die Pflicht zur Prüfung der Anlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen worden. Nun wird aus der Empfehlung also eine Pflicht und Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen künftig regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden.
Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben
Bei der Gasprüfung prüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion, heißt es auch in einer Mitteilung vom Deutschen Verband Flüssiggas. Der professionelle Check sei somit eine wichtige Voraussetzung, um Flüssiggasgeräte zum Kochen, Kühlen und Heizen sicher betreiben zu können. „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, sagt dort Technikexperte Markus Lau laut der Mitteilung (Stand: 19. Juni 2024). „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen.“
Welche Bußgelder können künftig ohne die Prüfung drohen?
Die zweijährliche Prüfung sei „unabhängig von der HU“, wie auch der ADAC in seiner Mitteilung erklärte. „Die Prüfung ist erstmalig vor Inbetriebnahme, zusätzlich nach Wiederinbetriebnahme und nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen nötig. Halter von Campingmobilen und Wohnwagen, für die noch keine Gasprüfung vorliegt, müssen diese bis 19. Juni 2025 nachholen.“ Wer der Prüfpflicht nicht nachkomme, müsse je nach Fristüberschreitung mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen.
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