Stiftung Warentest

Urlaub kurzfristig absagen: Reiserücktrittsversicherungen, die am besten vor Storno-Kosten schützen

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
    schließen

Wenn eine Reise kurzfristig ins Wasser fällt, ist das sehr ärgerlich – auch, weil man auf den Kosten sitzen bleiben kann. Stiftung Warentest hat 138 Reiserücktrittsversicherungen geprüft.

Die letzten Jahre waren geprägt von Reisewarnungen, Streiks und fehlendem Flughafen–Personal. Dass ein Urlaub kurzfristig ausfallen kann, ist daher ein Risiko, dass vielen Reisenden nun allzu bewusst ist. 68 Prozent der Urlauber, die eine Reiseversicherung abschließen, wählen laut einer aktuellen Umfrage von HanseMerkur daher eine Reiserücktrittsversicherung. Die Auswahl an Tarifen ist allerdings groß und nicht alle Angebote sind für den Verbraucher auf den ersten Blick verständlich. Wie findet man also die richtige Versicherung für die individuellen Bedürfnisse?

Reiserücktrittsversicherung abschließen: Welche Tarife sind „sehr gut“?

Etwas Aufschluss darüber gibt ein aktueller Test von Stiftung Warentest. Die Prüfer haben insgesamt 138 Tarife genauer unter die Lupe genommen – sowohl für Singles als auch für Familien sowie für Einzelreisen und für Jahresverträge. Ausgewählt wurden Tarife, die grundsätzlich mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert sind, da mit dieser auch Risiken im Reiseland abgesichert sind. Ebenso verzichten alle Versicherungen in der Auswertung auf eine Selbstbeteiligung.

Eine Erkrankung kurz vor dem Urlaub führt oft ganz schnell dazu, dass die Reise storniert werden muss.

Das Ergebnis: Die beste Note (1,5) für einen Einzelvertrag für Singles und Familien erhält TravelSecure (Würzburger). In der Kategorie Jahresverträge erhalten sowohl TravelSecure (Würzburger) als auch Europ Assistance für ihre Tarife die Note 1,5. Die Tarife gibt es für Reisen bis zu 3.000 Euro bereits ab 104 Euro für Singles und ab 117 Euro für Familien. Hier finden Sie die besten Tarife je Kategorie im Überblick:

Verträge für eine Reise (Einzelpersonen und Familien):

  • TravelSecure (Würzburger): Reiserücktrittsversicherung Topschutz ohne Selbstbeteilung – SEHR GUT (1,5)
  • HanseMerkur: Reise-Rücktritts-Versicherung + Urlaubsgarantie + Selbstbehaltübernahme – GUT (1,6)
  • Europ Assistance: Reiserücktrittsversicherung Einmalschutz ohne Selbstbeteiligung – GUT (1,7)

Jahresverträge (für Einzelpersonen und Familien):

  • Europ Assistance: Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz ohne Selbstbeteiligung – SEHR GUT (1,5)
  • TravelSecure (Würzburger): Jahres-Reise-Karte Basispaket ohne Selbstbeteiligung – SEHR GUT (1,5)
  • HanseMerkur: Jahres-Reise-Rücktritts-Versicherung + Urlaubsgarantie – GUT (1,6)

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Sie möchten keine News und Tipps rund um Urlaub & Reisen mehr verpassen?

Dann melden Sie sich für den regelmäßigen Reise-Newsletter unseres Partners Merkur.de an.

Wofür braucht es eine Reiserücktrittsversicherung?

Reiserücktrittsversicherungen übernehmen die Stornokosten bei einer Reiseabsage, insofern der Grund für die Absage mit abgesichert ist. Daher müssen Verbraucher die Vertragsbedingungen ganz genau durchlesen. Oft ist eine plötzliche Erkrankung der Grund für einen stornierten Urlaub. Um die Reisekosten erstattet zu bekommen, muss die Erkrankung laut vielen Versicherern aber „unerwartet und schwer“ sein, wie Stiftung Warentest informiert. Was das aber genau beinhaltet, ist nicht immer konkretisiert. Zu den Kriterien des Tests gehört daher auch, wie verständlich eine Versicherung ist. In dieser Kategorie konnte ebenfalls die Tarife von TravelSecure (Würzburger) punkten.

Rubriklistenbild: © Bea Vera/Imago