Privatpool einer Suite im Luxushotel Evason Six Senses Hideaway auf der Insel Yao Noi bei der Insel Phuket
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Sowohl Pauschal- als auch Individualreisen haben ihre Vor- und Nachteile.

Vor- und Nachteile

Was ist besser: Pauschalreise oder Individualreise?

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Wer eine Reise plant, kann sich zwischen Pauschal- und Individualreise entscheiden. Aber welche Variante ist die bessere?

Pauschalreisende buchen ihren Urlaub im Paket, das heißt mindestens Flug und Unterkunft sind in der Regel enthalten – es können aber auch schon Transfers oder Verpflegung mitgebucht werden. Diese Pakete werden von Reiseveranstaltern angeboten. Individualreisende hingegen stellen sich ihre Reise selbst zusammen und buchen Flug, Hotels und alles Weitere einzeln. Da stellt sich die Frage: Welche Reiseart bietet mehr Vorteile?

Pauschalreise vs. Individualreise: Wo habe ich mehr Sicherheit?

Wer seinen Urlaub entspannt genießen und nicht mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert werden will, ist mit der Pauschalreise* gut beraten. Die Planung übernimmt quasi der Reiseveranstalter und bei Problemen mit dem Hotel gibt es einen direkten Ansprechpartner, der sich darum kümmert. Bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters bleiben Pauschalreisende zudem nicht auf ihren Kosten sitzen, weil sie durch die Insolvenzversicherung des Anbieters geschützt sind. Sollte es zu einer Reisewarnung kommen, haben Kunden bessere Karten eine kostenlose und unkomplizierte Umbuchung zu erhalten.

Bei Individualreisenden sieht das etwas schwieriger aus: Bei Problemen mit Unterkunft oder Flug müssen sich Reisende selbst mit den Betreibern auseinandersetzen und sich eventuell um Ersatz kümmern. Mit Erstattungen* kann es besonders schwierig werden, wenn der Firmensitz des Unternehmens nicht in Deutschland liegt. Dann kann mitunter ein anderes Recht gelten. Zudem bleiben Individualreisende bei außergewöhnlichen Situationen wie Reisewarnungen oft auf sich selbst gestellt, was den Rücktransport angeht. Pauschalreisende hingegen können sicher sein, dass der Reiseveranstalter sich um einen Rückflug kümmert.

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Pauschal- oder Individualreise für flexible Urlauber?

Bei Individualreisen sind Urlauber flexibler in ihrer Reiseplanung als bei Pauschalreisen. Wer zum Beispiel eine Rundreise machen möchte, kann das je nach Belieben selbst organisieren und sich die Stopps auswählen. Auf der anderen Seite gibt es auch bei der Auswahl von Hotel und Flug mehr freie Hand und man ist nicht an die Angebote der Reiseveranstalter gebunden. Falls sich Pläne kurzfristig noch ändern, haben Individualreisende oft auch noch die Möglichkeit, ihre Unterkunft kurzfristig zu stornieren und eine andere zu suchen. Was dann am Urlaubsort gemacht wird, können Individualreisende ebenfalls spontan entscheiden.

Sind Pauschalreisen oder Individualreisen günstiger?

Oft hängt es vom Reiseziel und Reisezeitraum ab, ob eine Pauschal- oder Individualreise günstiger ist. Generell sind es aber oft die Individualreisen, bei denen Urlauber etwas Geld sparen können. Ein Vergleich von „My Dealz“ im Jahr 2019 hat unter anderem gezeigt, dass bei Buchung desselben Fluges sowie der identischen Unterkunft und derselben Verpflegung oft die individuelle Zusammenstellung günstiger ist als die Pauschalreise. Besonders aber bei Fernreisen können Individualreisende viel sparen, wenn sie Angebote vergleichen und individuell buchen. Aber keine Sorge: Auch bei Pauschalreisen können sich Urlauber gute Frühbucherrabatte oder Last-Minute-Angebote sichern. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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