Pleite des Reiseveranstalters
Reiseanbieter FTI meldet Insolvenz an: Was passiert mit dem gebuchten Urlaub?
VonFranziska Kaindlschließen
Der Münchner Reiseanbieter FTI hat Insolvenz angemeldet. Welche Marken betroffen sind und was nun bei gebuchten Pauschalreisen und Einzelleistungen gilt.
Die FTI Touristik GmbH hat am Montag (3. Juni) beim Amtsgericht in München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Bei ihr handelt es sich um die Obergesellschaft der FTI Group, des drittgrößten Reiseveranstalters in Europa. Betroffen ist zunächst nur die Veranstaltermarke FTI Touristik. Es sollen jedoch in den kommenden Tagen weitere Konzerngesellschaften folgen.
FTI-Pleite: Wer gehört zum Reiseanbieter dazu und welche Reisen sind betroffen?
Von der Pleite sind alle Leistungen betroffen, die beim Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebucht wurden, wie das Unternehmen informiert. Dazu gehören die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, außerdem die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugsmarken DriveFTI und Cars and Camper.
Leistungen von anderen Anbietern wie TUI, Alltours oder DERTour, bei denen FTI nur als Vermittler fungiert hat, sind nicht betroffen.
Ich bin gerade auf einer Pauschalreise, die bei FTI gebucht wurde – was passiert jetzt?
Urlauber, die sich aktuell auf einer Pauschalreise befinden, die bei FTI gebucht wurde, dürften sich nun die Frage stellen, ob die Reise fortgesetzt werden kann. Das Unternehmen weist darauf hin, dass der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Reiseversicherungsfonds (DRSF) gilt. Das bedeutet, dass sich der Reiseanbieter zusammen mit dem DRSF darum bemüht, dass die Reise wie geplant zu Ende geführt werden kann.
„Die Verbraucher bekommen bei der Buchung einen sogenannten Sicherungsschein, der ist meistens ganz hinten in den Unterlagen versteckt“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland laut dem Wirtschaftsmagazin Capital. Der Reisesicherungsfonds war nach der Pleite von Thomas Cook im Jahr 2019 gegründet worden, damit Urlauber bei der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen. Die damalige Haftungsgrenze der Versicherer in Höhe von 110 Millionen Euro wurde als nicht ausreichend eingestuft.
Sollte eine Fortführung der bei FTI gebuchten Reise nicht möglich sein, wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert, so der Veranstalter. Betroffene Verbraucher werden direkt vom DRSF und seinen Dienstleistern kontaktiert. Betroffen sind Pauschalreisen, die über die Veranstalter FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht wurden.
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Anstehende Pauschalreise bei FTI gebucht – gibt es das Geld oder die Anzahlung zurück?
FTI informiert auf seiner Webseite, dass das Unternehmen gesetzlich gezwungen ist, alle gebuchten Leistungen zu stornieren, die zwischen dem 5. Juni und 10. Juni 2024 stattfinden – auch wenn diese bereits oder in Teilen bezahlt wurden. Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, dann greift jedoch der DRSF, sodass den Verbrauchern die Kosten erstattet werden. Er werde demnach die betroffenen Kunden kontaktieren.
Bei gebuchten Pauschalreisen, die ab dem 11. Juni stattfinden, bemüht sich FTI nach eigenen Angaben, „die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen“. Sollten die Reisen dennoch abgesagt werden müssen, würde auch hier der DSRF einspringen.
Hotelübernachtung oder Mietwagen über FTI gebucht? Das passiert bei Einzelleistungen
Eine Pauschalreise stellt eine Kombination aus Flug und Hotel und gegebenenfalls weiteren Reiseleistungen dar. Es konnten aber auch einzelne Leistungen bei FTI gebucht werden – zum Beispiel ein Mietwagen oder einzelne oder mehrere Hotelübernachtungen. Einzelleistungen fallen jedoch nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen. Daher sind sie auch nicht durch die DRSF abgesichert, wie das Unternehmen informiert. Dennoch werde überprüft, ob die gebuchten Leistungen noch durchgeführt werden können. Sollten Sie bereits in einem über FTI gebuchten Hotel eingecheckt sein, gilt dasselbe.
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Wie ist es zur Insolvenz von FTI gekommen?
Während der Corona-Pandemie hatte FTI insgesamt 595 Millionen Euro staatliche Hilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bekommen. Von denen soll der Veranstalter bisher nur ein Bruchteil zurückgezahlt haben, wie Capital schreibt. Aufgrund einer Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags soll sich der Reiseanbieter laut einem aktuellen Bericht von Handelsblatt kürzlich erneut an den Bund gewendet haben. Der Investor Centares, welcher erst Anfang Mai zum neuen Eigner von FTI wurde, wollte die Lücke demnach nicht schließen. Auch der Bund lehnte weitere finanzielle Hilfen ab.
In einer Mitteilung erklärt FTI, dass die Buchungszahlen trotz des Einstiegs eines Investors deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren. „Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben“, so das Unternehmen. Aus diesem Grund sei es zu einem „erhöhten Liquiditätsbedarf“ gekommen, der nicht überbrückt werden konnte. Aus rechtlichen Gründen musste daher der Insolvenzantrag gestellt werden.
Rubriklistenbild: © Leonhard Simon/Imago
