Pleite des Reiseveranstalters

Reiseanbieter FTI meldet Insolvenz an: Was passiert mit dem gebuchten Urlaub?

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Der Münchner Reiseanbieter FTI hat Insolvenz angemeldet. Welche Marken betroffen sind und was nun bei gebuchten Pauschalreisen und Einzelleistungen gilt.

Die FTI Touristik GmbH hat am Montag (3. Juni) beim Amtsgericht in München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Bei ihr handelt es sich um die Obergesellschaft der FTI Group, des drittgrößten Reiseveranstalters in Europa. Betroffen ist zunächst nur die Veranstaltermarke FTI Touristik. Es sollen jedoch in den kommenden Tagen weitere Konzerngesellschaften folgen.

FTI-Pleite: Wer gehört zum Reiseanbieter dazu und welche Reisen sind betroffen?

Von der Pleite sind alle Leistungen betroffen, die beim Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebucht wurden, wie das Unternehmen informiert. Dazu gehören die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, außerdem die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugsmarken DriveFTI und Cars and Camper. 

Leistungen von anderen Anbietern wie TUI, Alltours oder DERTour, bei denen FTI nur als Vermittler fungiert hat, sind nicht betroffen.

Der Reiseveranstalter FTI hat Insolvenz angemeldet.

Ich bin gerade auf einer Pauschalreise, die bei FTI gebucht wurde – was passiert jetzt?

Urlauber, die sich aktuell auf einer Pauschalreise befinden, die bei FTI gebucht wurde, dürften sich nun die Frage stellen, ob die Reise fortgesetzt werden kann. Das Unternehmen weist darauf hin, dass der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Reiseversicherungsfonds (DRSF) gilt. Das bedeutet, dass sich der Reiseanbieter zusammen mit dem DRSF darum bemüht, dass die Reise wie geplant zu Ende geführt werden kann. 

„Die Verbraucher bekommen bei der Buchung einen sogenannten Sicherungsschein, der ist meistens ganz hinten in den Unterlagen versteckt“, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland laut dem Wirtschaftsmagazin Capital. Der Reisesicherungsfonds war nach der Pleite von Thomas Cook im Jahr 2019 gegründet worden, damit Urlauber bei der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht auf den Kosten sitzen bleiben müssen. Die damalige Haftungsgrenze der Versicherer in Höhe von 110 Millionen Euro wurde als nicht ausreichend eingestuft.

Sollte eine Fortführung der bei FTI gebuchten Reise nicht möglich sein, wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert, so der Veranstalter. Betroffene Verbraucher werden direkt vom DRSF und seinen Dienstleistern kontaktiert. Betroffen sind Pauschalreisen, die über die Veranstalter FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht wurden.

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Anstehende Pauschalreise bei FTI gebucht – gibt es das Geld oder die Anzahlung zurück?

FTI informiert auf seiner Webseite, dass das Unternehmen gesetzlich gezwungen ist, alle gebuchten Leistungen zu stornieren, die zwischen dem 5. Juni und 10. Juni 2024 stattfinden – auch wenn diese bereits oder in Teilen bezahlt wurden. Wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, dann greift jedoch der DRSF, sodass den Verbrauchern die Kosten erstattet werden. Er werde demnach die betroffenen Kunden kontaktieren. 

Bei gebuchten Pauschalreisen, die ab dem 11. Juni stattfinden, bemüht sich FTI nach eigenen Angaben, „die Durchführung Ihrer Reise wie geplant zu ermöglichen“. Sollten die Reisen dennoch abgesagt werden müssen, würde auch hier der DSRF einspringen.

Hotelübernachtung oder Mietwagen über FTI gebucht? Das passiert bei Einzelleistungen

Eine Pauschalreise stellt eine Kombination aus Flug und Hotel und gegebenenfalls weiteren Reiseleistungen dar. Es konnten aber auch einzelne Leistungen bei FTI gebucht werden – zum Beispiel ein Mietwagen oder einzelne oder mehrere Hotelübernachtungen. Einzelleistungen fallen jedoch nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen. Daher sind sie auch nicht durch die DRSF abgesichert, wie das Unternehmen informiert. Dennoch werde überprüft, ob die gebuchten Leistungen noch durchgeführt werden können. Sollten Sie bereits in einem über FTI gebuchten Hotel eingecheckt sein, gilt dasselbe.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Wie ist es zur Insolvenz von FTI gekommen?

Während der Corona-Pandemie hatte FTI insgesamt 595 Millionen Euro staatliche Hilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bekommen. Von denen soll der Veranstalter bisher nur ein Bruchteil zurückgezahlt haben, wie Capital schreibt. Aufgrund einer Deckungslücke in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags soll sich der Reiseanbieter laut einem aktuellen Bericht von Handelsblatt kürzlich erneut an den Bund gewendet haben. Der Investor Centares, welcher erst Anfang Mai zum neuen Eigner von FTI wurde, wollte die Lücke demnach nicht schließen. Auch der Bund lehnte weitere finanzielle Hilfen ab.

In einer Mitteilung erklärt FTI, dass die Buchungszahlen trotz des Einstiegs eines Investors deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren. „Hinzu kam, dass zahlreiche Lieferanten auf Vorkasse bestanden haben“, so das Unternehmen. Aus diesem Grund sei es zu einem „erhöhten Liquiditätsbedarf“ gekommen, der nicht überbrückt werden konnte. Aus rechtlichen Gründen musste daher der Insolvenzantrag gestellt werden.

Rubriklistenbild: © Leonhard Simon/Imago

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