Herbst und Winter

Ferienhaus während Energiekrise: Wie viel teurer wird Ihr Urlaub?

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Die ersten Ferienhausvermieter reagieren auf die steigenden Energiekosten. Während manche die Preise erhöhen, wollen andere im Winter schließen.

Obwohl die Energiepreise in Deutschland seit Wochen steigen, wollen viele nicht am Urlaub sparen. Das zeigt eine Umfrage des Ferienhausportals HomeToGo, wonach 40 Prozent der Befragten ihre Reisepläne der nächsten sechs Monate nicht von der Inflation beeinflussen lassen. Dabei machen sich steigende Energiepreise nicht nur bei den Privathaushalten bemerkbar, sondern auch bei Ferienhäusern und -wohnungen.

Energiekrise: Ferienhäuser in Deutschland werden teilweise teurer

Jeder zehnte Vermieter will aufgrund der Energiepreise in diesem Winter seine Unterkunft nicht öffnen, wie eine Umfrage des Deutschen Ferienhausverbandes (DFV) ergab. Besonders die Gaskosten machen vielen zu schaffen. Weitere zehn Prozent lassen ihre Häuser und Wohnungen in der Nebensaison sowieso schon geschlossen.

Ferienhausvermieter sind ebenfalls von der Energiekrise betroffen.

Vor der Energiekrise lag der Anteil der Nebenkosten an der Gesamtmiete bei rund zwölf Prozent – mittlerweile ist er auf 22 Prozent angestiegen. Daher haben laut der Umfrage 55,7 Prozent der Vermieter die Preise erhöht. „Auch private Vermieter müssen ihre Einnahmen und Ausgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkulieren. Allerdings liegen die Preissteigerungen deutlich unter dem, was andere Branchen aufrufen, um den Betrieb am Laufen zu halten“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin vom Deutschen Ferienhausverband, laut einer Pressemitteilung. Die Preiserhöhungen bewegen sich bei der Mehrheit der Vermieter (fast 90 Prozent) unter zehn Prozent. Nur gut neun Prozent haben ihre Preise um bis zu 20 Prozent erhöht.

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Manche Vermieter schlagen aber auch einen anderen Weg ein: Jeder Zehnte rechnet in Zukunft nach dem tatsächlichen Verbrauch ab. Dabei bleibt der Grundpreis gleich. „Die Abrechnung nach Verbrauch ist allerdings aufwendig und kann insbesondere auf Stammgäste abschreckend wirken“, sagt Schwefel. Normalerweise wird der Verbrauch pauschal in die Miete eingerechnet. Auch erste Hotels haben bereits eine Pauschale für Energiekosten eingeführt.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Wie teuer werden Ferienhäuser im Ausland?

Da die Inflation in anderen Ländern anders ausfällt als hierzulande, ist davon auszugehen, dass auch die Preise unterschiedlich stark ansteigen. Besonders in Nordeuropa dürften die Kosten im Winter aufgrund eines erhöhten Heizbedarfs stärker anziehen. Manche Länder, wie Dänemark, rechnen außerdem überwiegend nach Verbrauch ab und nicht mittels einer Pauschale. „Wie hoch die Kosten zum Beispiel beim Strom- oder Wasserverbrauch sind, muss jedoch bereits bei der Buchung bestimmt werden und kann nicht einseitig angepasst werden“, sagt Jonas Upmann vom Ferienhausportal HomeToGo laut dem Online-Portal Reisereporter.

Rubriklistenbild: © Ralf Gosch/Imago

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