ADAC-Analyse

Städtetrip mit der Bahn oder Flugzeug? Preislich gibt es einen Gewinner

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
    schließen

Der ADAC überprüfte, welches Verkehrsmittel sich bei einem Städtetrip in Europa mehr lohnt. Fliegen ist meist schneller als Zugfahren, aber teurer.

Wer einen Städtetrip in Europa plant, steht meistens vor der Frage: Reise ich mit dem Flugzeug oder doch lieber mit der Bahn? Beides hat seine Vor- und Nachteile: Bahnfahren ist meistens klimafreundlicher, dauert dafür aber oft länger – Fliegen ist hingegen schneller und bequemer, dafür aber unnötig klimaschädlich. Auch preislich gesehen gibt es manchmal große Unterschiede: „Auf manchen Strecken innerhalb Deutschlands ist die Fahrt mit dem Zug durchaus schon konkurrenzfähig zum Fliegen, allerdings spielt oft der sehr hohe Preis der Bahnfahrt im Vergleich zum Flugticket eine relativ große Rolle“, sagte zum Beispiel Katrin Dziekan vom Umweltbundesamt im letzten Jahr laut Deutschlandfunk Nova.

Bahn oder Flugzeug: Was ist günstiger?

Der ADAC hat die Attraktivität von Flug- bzw. Bahnreisen auf Strecken innerhalb Europas noch einmal genauer unter die Lupe genommen. Das – vielleicht überraschende – Ergebnis: Die durchschnittlichen Kosten für eine Flugreise waren im Test mit 222,42 Euro mehr als zweieinhalb mal so hoch wie bei der Bahnreise. Diese kostete im Schnitt 83,22 Euro. Verglichen wurden die Preise von zwei verschiedenen Buchungszeitpunkten: einmal drei Wochen vor Abreise und einmal eine Woche vor Abreise. In diesem Zeitraum stiegen die Bahnpreise durchschnittlich um 20 Prozent, bei Flugreisen sogar um im Schnitt um 54 Prozent. In beiden Fällen lohnt es sich damit, früh zu buchen. Die Erhebung wurde zwischen Ende Mai und Juni 2020 vorgenommen.

Lieber mit der Bahn oder mit dem Flugzeug nach Paris?

Generell lohnt sich für Frühbucher der Vergleich, wie der ADAC meint. Es gab bei dem Test nämlich auch Fälle, in denen die Flugreise eindeutig günstiger war als der Zug. Nur bei einer Buchung eine Woche vor Abreise seien Züge preislich fast immer die bessere Wahl.

Sie möchten keine News und Tipps rund um Urlaub & Reisen mehr verpassen?

Dann melden Sie sich für den regelmäßigen Reise-Newsletter unseres Partners Merkur.de an.

Bin ich in Europa schneller mit der Bahn oder mit Flugzeug?

Ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung über das Verkehrsmittel ist die Fahrt- bzw. Flugdauer. Hier schlägt das Flugzeug die Bahn in den meisten Fällen, wie die ADAC-Analyse ergab. Die durchschnittliche Gesamtreisezeit mit dem Zug beträgt im Schnitt knapp sieben Stunden, mit dem Flugzeug sind es rund fünfeinhalb Stunden – das bedeutet eineinhalb Stunden Zeitersparnis. Verantwortlich ist dafür hauptsächlich die Tatsache, dass Reisende bei einem Flug mit weniger Umstiegen auskommen. 85 Prozent der überprüften Flüge waren nonstop, bei der Bahn hingegen nur 65 Prozent.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Der Test zeigt aber auch: Bei einer Distanz von unter 400 Kilometern Luftlinie war die Reise mit dem Zug tendenziell attraktiver. Erst danach ist man mit dem Flugzeug besser beraten. Analysiert wurden unter anderem Strecken zwischen beliebten Metropolen wie Amsterdam, Paris, Prag und Wien und deutschen Städten wie Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln und München.

Rubriklistenbild: © Sergii Kolesnyk/Imago

Mehr zum Thema