Boote liegen in Kopenhagen am Ufer an.
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Die Einreise nach Dänemark gestaltet sich nun einfacher.

Corona-Regeln

Einreise nach Dänemark für Deutsche jetzt ohne Quarantäne möglich

Deutsche Staatsbürger müssen für die Einreise nach Dänemark ab sofort nur noch einen negativen Corona-Test vorweisen – die Quarantäne entfällt.

Am Freitag (4. Juni) gab der dänische Außenminister Jeppe Kofod bekannt, dass die Quarantänepflicht* für Personen, die aus Deutschland nach Dänemark einreisen, aufgehoben wird. Dies erfolgte am Samstag, dem 5. Juni um 16 Uhr – seitdem ist es deutschen und dänischen Staatsbürgern genehmigt ohne Selbstisolation nach Dänemark einzureisen.

Dänemark-Urlaub wieder ohne Quarantäne möglich: Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Auch wenn die Quarantänepflicht aufgehoben ist, müssen Reisende weiterhin einen negativen Covid-19 PCR-Test bei der Einreise vorweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Zudem muss bis zu 24 Stunden nach der Einreise erneut ein Corona-Test durchgeführt werden, bei Einreise mit Flugzeug muss dieser vor Verlassen des Flughafens erfolgen. Bei Covid-19-Genesenen reicht ein positiver Test aus dem Zeitraum von 14 bis 180 Tagen vor der Einreise. Für vollständig geimpfte Personen gibt es besondere Ausnahmen, diese haben weder Test- noch Quarantänepflicht, solange die Zweit-Impfung nicht länger als 14 bis 180 Tage her ist.

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Corona-Lage in Dänemark – weiterhin Risikogebiet

Dänemark gilt weiterhin als ein Risikogebiet. Als Risikogebiet zählen Länder, deren Corona-Neuinfektionszahlen 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschreiten. In Dänemark ist dies in allen Regionen mit Ausnahme von Grönland und den Färöern der Fall. Dennoch setzt Dänemark die geplanten Lockerungen in die Tat um. Viele Menschen hoffen aus diesem Grund wieder auf Urlaub in unserem Nachbarland – zum Beispiel in der Ferienwohnung oder mit dem Campingmobil. (pma) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

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